Studentin Lea plant ein Auslandssemester und möchte danach noch zwei Monate reisen. Sie möchte ihre Wohnung behalten, aber in dieser Zeit keine Miete zahlen. Die ideale Lösung heißt Zwischenmiete oder Untermiete. Dabei wird Lea vorübergehend zur Vermieterin.
Oberstes Gebot: Zustimmung des Eigentümers
Ohne die Erlaubnis des Eigentümers kann nichts untermietet werden. Wenn Lea jedoch nur ein Zimmer oder einen Teil ihrer Wohnung untervermietet, hat sie grundsätzlich ein Anrecht auf die Erlaubnis des Eigentümers. Es ist ratsam, die Erlaubnis schriftlich einzuholen und ein berechtigtes Interesse anzugeben, zum Beispiel die finanzielle Unterstützung für den Auslandsaufenthalt.
Alles schriftlich festhalten und Kaution verlangen
Lea sollte einen Untermietvertrag mit Angaben zur Dauer der Vermietung, den Kosten und der Kündigungsfrist abschließen. Eine Kaution ist ebenfalls empfehlenswert, um im Zweifelsfall die Miete zahlen zu können. Ein genaues Übergabeprotokoll, in dem Einrichtungsgegenstände und eventuelle Vor-Schäden festgehalten werden, vermeidet späteren Streit.
Sonderform Studenten-WG
Wohngemeinschaften werden oft über Untermietverträge organisiert. Wenn diese Form der Vermietung im Hauptmietvertrag geklärt ist, können neue Mitbewohner problemlos in frei gewordene Zimmer ziehen. Der Eigentümer muss lediglich informiert werden.
Muss die Zwischenmiete versteuert werden?
Grundsätzlich müssen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bei vorübergehender Zwischenvermietung bleibt die Anzeigepflicht jedoch unter einer Freigrenze von 520 Euro im Jahr entfallen. Nur wenn der Gewinn höher ist oder die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, sind Steuern zu zahlen.
Steuererklärung nicht vergessen!
Nicht-Vereinbarung der Steuererklärung kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Steuerhinterziehung gewertet werden. Lea sollte ihre Mieteinnahmen angeben, sobald sie über der Freigrenze liegt, um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden.
Finanzämter haben Zugriff auf Airbnb-Daten
Die Finanzämter haben Zugriff auf die Daten von Airbnb und anderen Plattformen. Ab dem 31. Januar 2024 müssen Vermieter ihre Steuerinformationen im Konto hinterlegen. Hamburg hat bereits erfolgreich Nachzahlungen von Millionen Euro erzielt, indem die Daten von deutschen Vermietern eingefordert wurden. Die Steuerfahndung hat nun weitere Daten von mehr als 56.000 Airbnb-Anbietern angefragt.
Jetzt kannst du beruhigt deine Zwischenmiete planen und dich auf dein Auslandsabenteuer freuen!