So hinterlegen Sie Ihr Testament richtig und finden es im Erbfall

So hinterlegen Sie Ihr Testament richtig und finden es im Erbfall

Um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Testament im Erbfall aufgefunden und vom Nachlassgericht eröffnet wird. In unserem heutigen Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie Sie Ihr Testament richtig hinterlegen können, damit es greift und Ihre Wünsche respektiert werden.

Testament richtig hinterlegen – so geht’s

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie ein Testament erstellen und selbst bestimmen, wer was erben soll. Es gibt zwei Arten, ein Testament zu errichten:

  • Privatschriftliches Testament: Dies ist ein vollständig von Hand geschriebenes Dokument, das Sie mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen.
  • Notarielles Testament: Hier erklären Sie einem Notar, wie Sie Ihr Vermögen vererben möchten. Der Notar berät Sie ausführlich und erstellt eine rechtsgültige Urkunde, die von Ihnen und dem Notar unterschrieben wird.

Das Problem, wenn das Testament nicht richtig hinterlegt ist

Das beste Testament nützt nichts, wenn es im Erbfall nicht aufgefunden wird. Ein notarielles Testament wird immer in amtliche Verwahrung genommen und garantiert somit, dass es beim Tod des Testierenden vom Nachlassgericht eröffnet wird. Bei einem privatschriftlichen Testament hingegen können die Hinterbliebenen Probleme haben, das Dokument zu finden. Es könnte gut versteckt sein oder von einer Person, die ein Interesse daran hat, es zu verändern oder verschwinden zu lassen, manipuliert werden.

Die Lösung für falsch hinterlegte Testamente

Wenn Sie sich für ein privatschriftliches Testament entschieden haben, aber das Risiko der Nichtauffindbarkeit oder der illegalen Veränderung vermeiden möchten, können Sie es in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht geben. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung beim Amtsgericht und zuständig für die Verwahrung von Testamenten im Bezirk des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Testierenden. Sie müssen einen Termin beim Nachlassgericht vereinbaren und das Testament, Ihren Personalausweis und Ihre Geburtsurkunde mitbringen.

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Wie komme ich zum Antragsformular?

Das Antragsformular kann bei vielen Nachlassgerichten auf deren Website heruntergeladen werden. Sie können es bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen oder es vor Ort ausfüllen. Als Bestätigung für die Hinterlegung erhalten Sie einen Hinterlegungsschein. Das Nachlassgericht verwahrt Ihr Testament sicher und registriert es beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Die Hinterlegung kostet pauschal 75 Euro und die Registrierung pauschal 18 Euro, insgesamt also 93 Euro. Weder das Nachlassgericht noch das Testamentsregister haben Kenntnis vom Inhalt Ihres hinterlegten Testaments.

Im Sterbefall informiert das Standesamt das Zentrale Testamentsregister. Wenn eine Hinterlegung registriert ist, benachrichtigt das Register das Nachlassgericht, bei dem das Testament liegt. So ist sichergestellt, dass es aufgefunden und eröffnet werden kann.

Kann ich ein hinterlegtes Testament nachträglich ändern?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie können das Testament jederzeit beim Nachlassgericht aus der Verwahrung zurückrufen, erhalten es ausgehändigt und die Registrierung bei der Bundesnotarkammer wird gelöscht. Für die Rücknahme fallen keine Kosten an. Wenn Sie ein geändertes oder neues Testament erneut hinterlegen möchten, werden wieder die genannten Kosten von 93 Euro fällig.

Wichtig für alle Hinterbliebenen: Wenn Sie ein Dokument finden, das den Inhalt eines Testaments haben könnte, müssen Sie es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben. Andernfalls machen Sie sich strafbar.

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Veröffentlicht am 9. Februar 2023