So kündigen Sie Ihren Gasanbieter!

So kündigen Sie Ihren Gasanbieter!

Der Wechsel des Stromanbieters ist in Deutschland bereits weit verbreitet, doch nur wenige Menschen wechseln ihren Gasanbieter. Dabei ist die Kündigung des Gasanbieters einfach und risikofrei. Sie können zwischen verschiedenen Tarifen der Gasanbieter wählen und dabei Ihre Fixkosten erheblich senken. Eine Kündigung des Gasanbieters fördert zudem den Wettbewerb auf dem Markt.

Worauf sollten Sie beim Wechsel des Gasanbieters achten?

  • Vereinbaren Sie keine zu lange Vertragslaufzeit, nicht länger als ein Jahr.
  • Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.
  • Achten Sie auf extrem niedrige Gaspreisangebote, diese könnten nicht kostendeckend sein.
  • Seien Sie vorsichtig bei Festpreisangeboten von Gasanbietern.
  • Vermeiden Sie Vorauszahlungen, um möglichen Verlust bei Insolvenz zu vermeiden.

So wechseln Sie Ihren Gaslieferanten

Vergleichen Sie die Tarife unterschiedlicher Gasanbieter:

Vergleichen Sie Ihren Jahresverbrauch und Ihren aktuellen Gaspreis mit den Tarifen anderer Gasanbieter. Achten Sie dabei auf die Bruttopreise. Sie können auch einen kostenlosen Gasanbieter Vergleich in der Verbraucherzentrale nutzen, um kostengünstige und verbraucherfreundliche Angebote zu finden.

Fordern Sie einen Vertrag beim neuen Gasanbieter an:

Nachdem Sie sich für einen Gasanbieter entschieden haben, können Sie einen Vertrag direkt beim Versorger oder über das genutzte Tarifportal abschließen. Achten Sie dabei auf die Details im Vertrag. Wir empfehlen Ihnen, anfangs einen Vertrag für ein Jahr abzuschließen und dann auf eine kurze Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats zu achten.

Beachten Sie auch Kundenbewertungen in Gasanbieter-Wechsel-Portalen, um eine informierte Entscheidung zu treffen.

Füllen Sie den Gasvertrag des neuen Gasanbieters aus:

Sie benötigen den Namen des bisherigen Gaslieferanten und Netzbetreibers, die Zählernummer, Ihre vorherige Kundennummer sowie den letzten Jahresverbrauch.

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Einzugsermächtigung:

Einige Energieanbieter verlangen eine Einzugsermächtigung für monatliche Abschlagszahlungen. Falls Sie das nicht wünschen, erkundigen Sie sich nach anderen Zahlungsweisen.

Vollmacht zur Kündigung des alten Liefervertrages:

Bevollmächtigen Sie den neuen Gasanbieter, den alten Liefervertrag zu kündigen. Beachten Sie dabei die vertragliche Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist Ihres alten Gasanbieters. Der neue Anbieter kümmert sich um den Rest.

Sonderkündigung des Altvertrages:

Normalerweise kündigt der neue Versorger den bisherigen Vertrag. Wenn Sie jedoch den Gasanbieterwechsel zeitnah zu einer erneuten Vertragsverlängerung durchführen, empfehlen wir Ihnen, zu Ihrer eigenen Sicherheit den alten Vertrag selbst zu kündigen. Teilen Sie diese Kündigung unbedingt auch dem neuen Anbieter mit.

Die Bestätigung des Vertragsabschlusses:

Sobald Ihnen der neue Gasanbieter den genauen Liefertermin bestätigt, ist der Wechsel abgeschlossen. Innerhalb von sechs Wochen nach Lieferende erhalten Sie vom alten Anbieter die Bestätigung der Vertragskündigung und Ihre Abschlussrechnung.

Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale

Der Wechsel des Gasanbieters erfordert weder technische Arbeiten noch einen neuen Zähler, und es entstehen keine Wechselgebühren für Sie. Dennoch gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Daher steht Ihnen die Energieberatung der Verbraucherzentrale zur Verfügung, um Ihnen beim Vergleich oder Wechsel des Gasanbieters zu helfen.

Falls sich Ihr neuer Anbieter vom Markt zurückzieht, in Konkurs geht oder insolvent wird, ist Ihre Grundversorgung dennoch gewährleistet, da der Energiebezug in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Sie müssen sich also keine Sorgen um Strafentgelte machen.

Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale und informieren Sie sich über weitere Tipps im Falle einer Insolvenz und der Einstellung der Gaslieferung.