Sie möchten Ihren Handyvertrag kündigen? Sei es wegen steigender Kosten, schlechtem Netz oder anderen Gründen, die Kündigung eines Handyvertrags muss kein komplizierter Prozess sein. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten sollten, um Ihren Handyvertrag richtig und fristgerecht zu kündigen.
Kann Ihr neuer Anbieter für Sie kündigen?
Anders als bei Festnetz-Anschlüssen müssen Sie bei der Kündigung eines Handyvertrags selbst aktiv werden. Die Kündigung sollte idealerweise schriftlich per Post an Ihren Anbieter geschickt werden. Mit einem Einschreiben können Sie im Streitfall nachweisen, dass Sie die Kündigung fristgerecht abgesendet haben. Viele Anbieter bieten auch vorgefertigte Kündigungsformulare an, um Ihnen das Schreiben zu erleichtern. Mittlerweile ist auch eine Kündigung per E-Mail und dem entsprechenden Dokument (eingescannt mit Unterschrift) möglich, beachten Sie jedoch, dass solche Mails gerne “vergessen” werden können.
Kündigung formulieren: Was Sie beachten müssen
Die Kündigung eines Handyvertrags muss bestimmten Formalitäten entsprechen. Ein einfacher Satz wie “Ich kündige meinen Vertrag” reicht nicht aus. Schließlich handelt es sich um ein offizielles Dokument, mit dem ein rechtlich wirksames Vertragsverhältnis beendet wird. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben folgende Informationen enthält:
- Vollständiger Name und Adresse des Vertragsinhabers
- Kunden- und Vertragsnummer
- Mobilfunknummer
- Gegebenenfalls SIM-Karten-Nummer
- Kündigungszeitpunkt
- Wichtig: Bitte um eine Kündigungsbestätigung!
Im Internet finden Sie zahlreiche Vorlagen von Kündigungsschreiben, an denen Sie sich orientieren können. Viele Mobilfunkanbieter stellen auch auf ihrer Webseite sogenannte Kündigungsformulare zur Verfügung.
Achten Sie auf Ihre Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist entscheidend für eine fristgerechte Kündigung. Während Sie Prepaid-Tarife in der Regel ohne Vorlauf zum nächsten Tag kündigen können, haben Sie bei Postpaid-Angeboten mit einmonatiger Laufzeit in der Regel eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende. Besondere Beachtung verdienen jedoch die Laufzeitverträge. Bei einem Zwei-Jahres-Vertrag müssen Sie spätestens drei Monate vor Vertragsende kündigen, da sich sonst die Laufzeit um ein weiteres Jahr verlängert. Beachten Sie, dass das Datum, an dem Ihre Kündigung bei Ihrem Anbieter eingeht, zählt, nicht das Datum, an dem Sie die Kündigung verfasst haben.
Schauen Sie am besten in Ihre Vertragsunterlagen oder ins Kundenportal Ihres Mobilfunkanbieters, um Ihre Kündigungsfrist zu erfahren. Bei Unsicherheiten können Sie auch Ihren Anbieter kontaktieren.
Wenn Sie befürchten, Ihre Kündigungsfrist zu verpassen, können Sie bereits unmittelbar nach Vertragsbeginn eine Kündigung aussprechen. Dadurch läuft Ihr Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aus. Sollten Sie sich in dieser Zeit doch für eine Vertragsverlängerung entscheiden, können Sie Ihre Kündigung problemlos zurückziehen.
Allerdings erhalten Sie in den meisten Fällen die besten Angebote auf dem Markt, wenn Sie kündigen und mit einem neuen Handyvertrag oder Bundle von Handy und Vertrag von Neukunden-Angeboten profitieren.[^1]
Fazit
Die Kündigung eines Handyvertrags muss kein Grund zur Sorge sein, solange Sie die richtigen Schritte befolgen. Senden Sie Ihre Kündigung schriftlich an Ihren Anbieter, beachten Sie die erforderlichen Informationen im Kündigungsschreiben und achten Sie auf die Kündigungsfrist. Auf diese Weise können Sie Ihren alten Handyvertrag fristgerecht beenden und sich auf neue Möglichkeiten freuen.
[^2]
[^1]: Quelle: Originalartikel.
[^2]: Bildquelle: Handyraketen.