Sie möchten bares Geld sparen und suchen einen neuen Gastarif? Oder haben Sie eine Preiserhöhung von Ihrem Gasanbieter erhalten und wollen deshalb den Anbieter wechseln? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.
Einen neuen Gasanbieter finden und wechseln
Sparen Sie ganz einfach mit einem neuen und günstigeren Gasanbieter. Mit Verivox können Sie nicht nur den passenden Anbieter im Gasvergleich finden, sondern auch Ihren alten Gasanbieter kündigen lassen. Sobald Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben, wird dieser Ihren alten Vertrag für Sie kündigen. Lediglich wenn Ihr Vertrag in Kürze ausläuft und sich bei nicht fristgerechter Kündigung automatisch verlängern würde, sollten Sie dem Gasanbieter ein eigenständiges Kündigungsschreiben senden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch bei einer Gaspreiserhöhung.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen für Verbraucherverträge ist es seit dem 1. Juli 2022 einfacher geworden, bestehende Verträge online zu kündigen. Wählen Sie einfach Ihren Anbieter aus der Liste auf unserer Übersichtsseite aus. Sie werden direkt zur Kündigungsseite des Unternehmens weitergeleitet und können dort bequem online kündigen.
Der neue Gasanbieter übernimmt die Kündigung
Wenn Sie den Gasanbieter wechseln möchten, übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger. Selbst eine Kündigung an den alten Gasanbieter zu schicken, ist nicht notwendig, auch wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden. Sobald der Wechsel in Auftrag gegeben wurde, wird der neue Anbieter schnellstmöglich bei Ihrem aktuellen Versorger kündigen und die Belieferung mit Gas übernehmen.
Gasanbieter wechseln – Kündigungsfrist beachten
Beachten Sie die Mindestlaufzeit der Belieferung sowie die Kündigungsfrist Ihres Gasanbieters, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten. Diese Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Die Kündigungsfrist von Gasverträgen liegt in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten. Kunden, die sich in der Grundversorgung befinden, können mit einer Frist von zwei Wochen kündigen bzw. kündigen lassen, sofern sie noch nie den Anbieter gewechselt haben.
Die Kündigung der Grundversorgung ist jederzeit möglich. Die üblichen Vertragslaufzeiten anderer Gastarife liegen meist bei 12 oder 24 Monaten. Vor Ende dieser Laufzeit ist eine herkömmliche Kündigung nicht möglich. Achten Sie darauf, dass sich Gasverträge in der Regel automatisch um die Erstlaufzeit verlängern, wenn Sie die Kündigungsfrist versäumen. Um von den besten Konditionen zu profitieren, lohnt sich daher regelmäßig ein Anbieter- oder Tarifwechsel. Behalten Sie aus diesem Grund Ihre Fristen und Laufzeiten stets im Auge.
Wie finde ich meine Kündigungsfrist heraus?
Wenn Sie eine Preiserhöhung erhalten, haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Versorger Sie hinweisen muss. Um einen Wechsel vorzunehmen, sollten Sie so schnell wie möglich kündigen und dabei auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Wenn Sie einen Vertrag mit fester Laufzeit haben, können Sie Ihre aktuellen Kündigungsfristen auf folgende Weise erfahren:
- Auf den Vertragsunterlagen, die Sie beim Tarifabschluss erhalten haben
- Im Online-Bereich Ihres Kundenkontos beim Versorger (sofern vorhanden)
- Telefonisch beim Kundenservice des Versorgers
Kunden, die noch nie gewechselt haben und sich noch im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers befinden, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage.
Selbst kündigen: Preiserhöhung und kurze Fristen
Es gibt jedoch zwei Situationen, in denen Sie selbst kündigen sollten: Bei einer Preiserhöhung Ihres bisherigen Gasanbieters und wenn die verbleibende Zeit für eine Kündigung sehr kurz ist.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihr Gasanbieter seine Preise erhöht und Ihr Tarif dadurch teurer wird. Versenden Sie in diesem Fall die Kündigung so schnell wie möglich, um sicherzustellen, dass der neue Lieferant direkt zum Zeitpunkt der Preiserhöhung die Gasversorgung übernehmen kann. Im Allgemeinen genügt es, den aktuellen Versorger formlos darüber zu informieren, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten. Beachten Sie jedoch, dass Kündigungen immer schriftlich erfolgen müssen.
Wenn Sie einen Gasvertrag abgeschlossen haben, der sich automatisch mit Ende der Erstlaufzeit verlängert und die Kündigungsfrist in weniger als drei Wochen endet, sollten Sie zur Sicherheit ebenfalls selbst bei Ihrem Gasanbieter kündigen. Anschließend können Sie die aktuellen Gaspreise vergleichen und einen neuen Anbieter auswählen. Um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten, geben Sie beim Auftrag für den neuen Anbieter deutlich an, dass Sie die Kündigung bereits selbst vorgenommen haben.
Achtung: Viele Neukundenboni sind an die Bedingung geknüpft, dass die Erstvertragslaufzeit erfüllt wird. Kündigen Sie vorher, kann der Bonus verfallen.
Kündigung des Gasanbieters – Musterschreiben als Vorlage
Dank der gesetzlichen Regelungen für faire Verbraucherverträge können Sie bei einigen Anbietern ganz einfach direkt online kündigen. Unsere Übersichtsseite führt Sie direkt zur Kündigungsseite des Anbieters.
Sie können zur Kündigung Ihres Gasanbieters auch die Vorlage von aboalarm nutzen. Geben Sie dafür den Namen Ihres Anbieters in das freie Feld ein. Die relevanten Daten können dann direkt in die Vorlage eingetragen werden:
- Name und Anschrift des Kunden
- Kundennummer
- Zählernummer
- Kündigungsgrund
Machen Sie in der Vorlage auf Ihr Sonderkündigungsrecht aufmerksam, beispielsweise mit folgender Formulierung: “Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch”. Um Ihre Kündigung verbindlich zu machen, können Sie das ausgefüllte Schreiben anschließend direkt online versenden. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.