So legen Sie eine wirksame Dienstaufsichtsbeschwerde ein

So legen Sie eine wirksame Dienstaufsichtsbeschwerde ein

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie als Bürger Verstöße gegen Dienstpflichten oder Fehlverhalten von Amtsträgern rügen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei der Einlegung einer Dienstaufsichtsbeschwerde beachten sollten.

Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde und wann ist sie möglich?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem Bürger Verstöße gegen Dienstpflichten oder persönliches Fehlverhalten von Amtsträgern des öffentlichen Dienstes rügen können. Wenn sich ein Amtsträger Ihnen gegenüber unangemessen verhält oder seine Dienstpflichten verletzt, können Sie sich mittels einer Dienstaufsichtsbeschwerde wehren. Die Beschwerde kann sowohl von betroffenen Personen als auch von Nicht-Betroffenen eingereicht werden.

Welche Personen können Gegenstand einer Dienstaufsichtsbeschwerde sein?

Als Amtsträger gelten Beamte, Richter und Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen oder Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Das bedeutet, dass Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde beispielsweise gegen Lehrer, Polizisten oder Feuerwehrbeamte einreichen können. Auch Beschwerden gegen sonstige Verwaltungsbeamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind möglich.

Gründe für eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Gründe für eine Dienstaufsichtsbeschwerde können unter anderem Beleidigung, diskriminierendes Verhalten, Schikane, unfreundliche Bearbeitung, soziale Benachteiligung, Handgreiflichkeiten oder Verzögerung der Bearbeitung aufgrund persönlicher Gründe sein. Das Ziel einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist es, dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die betreffende Person zu verhängen. In schweren Fällen kann dies auch ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen.

Beispiele: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizei, Lehrer, Jobcenter und Beamte

Sie können eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Polizeibeamten einreichen, wenn Sie sein Verhalten als falsch beurteilen. Auch eine Beschwerde gegen Lehrer ist möglich, wenn Sie das persönliche Verhalten der Lehrkraft beanstanden oder die Qualität der Aufgabenwahrnehmung bemängeln. Beim Jobcenter können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Sachbearbeiter haben. Gegen Beamte können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, wenn Sie sich beleidigt oder nicht ernst genommen fühlen oder der Eindruck entsteht, dass Ihr Antrag verschleppt wird.

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Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen – Form und Fristen

Die Dienstaufsichtsbeschwerde reichen Sie beim direkten Vorgesetzten der Person ein, deren Verhalten Sie rügen möchten. Hierbei muss die Hierarchie innerhalb der Behörde berücksichtigt werden. Die Beschwerde kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden, wobei die Schriftform zu bevorzugen ist. Die Beschwerde sollte ausführlich begründet und das beanstandete Verhalten genau bezeichnet werden. Es fallen keine Gebühren oder Kosten an und es gibt keine bestimmte Frist für die Einreichung der Beschwerde. Jedoch sollte sie möglichst zeitnah zu dem beanstandeten Fehlverhalten formuliert werden.

Beispiel für eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Hier ein Beispiel für die Formulierung einer Dienstaufsichtsbeschwerde:

Adresse des Absenders
Adresse der Dienststelle der/des Bediensteten
Datum

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn/Frau XY

Sehr geehrte Frau XY / sehr geehrter Herr XY (Name des Dienstvorgesetzten),

hiermit möchte ich Dienstaufsichtsbeschwerde über Ihren Mitarbeiter XY einlegen.

Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
(Ausführliche Beschreibung des Sachverhalts und Begründung der Beschwerde)

Ich bitte Sie, den geschilderten Sachverhalt dienstaufsichtlich zu bewerten. Ich freue mich über eine Stellungnahme in angemessener Zeit und behalte mir weitere rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen,
XY

Erfolgsaussichten und Folgen

Nach Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde prüft der Dienstvorgesetzte die Beschwerde sachlich. Bei berechtigten Vorwürfen können entsprechende Sanktionen gegen den Amtsträger verhängt oder das beanstandete Verhalten abgestellt werden. Sollte die Behörde untätig bleiben, können Sie sich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht wenden und weitere rechtliche Schritte abklären lassen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf das Ergebnis der Beschwerde oder eine nähere Begründung.