So melden Sie Ihr Motorrad an, um und ab

So melden Sie Ihr Motorrad an, um und ab

Das erste Motorrad ist endlich gekauft und wartet darauf, auf die Straße zu dürfen. Doch bevor es losgehen kann, benötigen Sie noch ein gültiges Kennzeichen. Aber wie kommen Sie an das Nummernschild?

Motorräder anmelden

Bevor Sie Ihr Motorrad anmelden, sollten Sie entscheiden, ob es ganzjährig zugelassen sein soll oder ob Sie ein Saisonkennzeichen wünschen. Falls Sie ein spezielles Kennzeichen (Buchstaben und Zahlenfolge) möchten, können Sie es online reservieren oder direkt bei der Zulassungsstelle erfragen, sofern verfügbar.

Die Anmeldung eines Motorrads erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle. Zuständig ist die Behörde am Hauptwohnsitz. Eine Anmeldung am Zweitwohnsitz ist nicht möglich. Bei der Zulassung gibt es Unterschiede zwischen neuen und gebrauchten Motorrädern.

Erstanmeldung eines neuen Motorrads

Wenn es sich um ein brandneues Motorrad handelt, das noch nie zugelassen wurde, gibt es noch keinen Fahrzeugschein Teil I und II. Für die Zulassungsstelle müssen Sie einen Kaufvertrag als Besitznachweis sowie den sogenannten Typschein oder den Prüfungsbefund vorlegen. Wenn das neue Motorrad aus dem Ausland importiert wurde, ist außerdem eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes erforderlich.

Anmeldung eines gebrauchten Motorrads

Bei Fahrzeugen, die bereits zugelassen waren, müssen der Fahrzeugschein Teil I (Zulassungsbescheinigung) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie eine Bescheinigung über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung vorgelegt werden.

Egal ob Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug, ohne eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) geht nichts. Da in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, müssen Sie diese vor der Anmeldung des Motorrads abschließen. Außerdem ist ein Lastschriftmandat zur Einziehung der fälligen Kfz-Steuer erforderlich. Dieses liegt in der Regel als Formular direkt bei der Zulassungsstelle aus und kann vor Ort ausgefüllt und unterschrieben werden. Es dürfen keine Steuerschulden bestehen, da die Zulassung erst nach Begleichung möglich ist. Der Abgleich mit dem Finanzamt erfolgt elektronisch. Zudem müssen Sie einen gültigen Personalausweis sowie einen Reisepass oder Aufenthaltsdokument mit Meldebestätigung vorlegen. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie das Kennzeichen, das Sie bei einem Schilderdienst (meist direkt vor Ort) anfertigen lassen können. Dieses erhält bei der Zulassungsstelle noch das entsprechende Siegel und eine HU-Plakette. Nach Bezahlung des Zulassungsvorgangs erhalten Sie Ihre Dokumente zusammen mit dem gültigen Nummernschild zurück.

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Die Kosten für die Anmeldung Ihres Motorrads belaufen sich auf etwa 26 Euro. Da die Preise nicht bundesweit geregelt sind, können sie je nach Zulassungsort leicht variieren. Wunschkennzeichen kosten etwa 10 Euro extra. Die Prägung des Kennzeichens kostet je nach Anbieter zwischen 10 und 25 Euro.

Dokumente für die Anmeldung eines Motorrads:

  • Fahrzeugschein Teil I und II (bei Neufahrzeugen Eigentumsnachweis und Typschein/Prüfbescheinigung)
  • Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
  • eVB-Nummer (Versicherungsnachweis)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Einwohnermeldestelle
  • Bei importierten Fahrzeugen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Bei geleasten Fahrzeugen eine Nutzungserklärung des Leasingpartners
  • Bei gewerblicher Zulassung Auszüge aus dem Firmen- oder Vereinsregister
  • Lastschriftmandat zur Einziehung der Kfz-Steuer

Anmeldung im Auftrag

Falls Sie nicht die Zeit haben, das Motorrad selbst anzumelden, kann dies auch von einem Dritten (Zulassungsdienst/Bekannter) erledigt werden. In diesem Fall müssen zwei Vollmachten unterschrieben werden. Zum einen die generelle Vollmacht zur Durchführung der Anmeldung im Auftrag und zum anderen die Zustimmung zum Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) mittels Vollmacht. Außerdem muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, wobei oft eine Kopie des Dokuments ausreicht. Der Beauftragte muss sich mit einem gültigen Dokument ausweisen.

Klein- und Leichtkrafträder

Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter unterliegen nicht der Zulassungspflicht. Hier reicht ein Versicherungskennzeichen von Ihrer Versicherung. Eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich. Leichtkrafträder bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum sind zwar zulassungsfrei, müssen jedoch ebenso wie große Motorräder bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Dafür ist der Abschluss einer Leichtkraftradversicherung erforderlich. Im Gegensatz zu großen Motorrädern müssen für Leichtkrafträder keine Steuern entrichtet werden.