So nutzen Sie Ihr Rücktrittsrecht bei Versicherungsverträgen

So nutzen Sie Ihr Rücktrittsrecht bei Versicherungsverträgen

Sie haben einen Versicherungsvertrag abgeschlossen und sind nun unsicher, ob Sie diesen behalten möchten? Keine Sorge, Sie haben das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Rücktrittsrecht nutzen können.

Rücktrittsrecht gemäß § 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)

Gemäß § 5c Versicherungsvertragsgesetz haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen schriftlich von Ihrem Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dabei müssen Sie keine Gründe angeben. Die Frist beginnt mit der Zusendung der Polizze oder des Versicherungsscheins sowie der Versicherungsbedingungen.

Ihre Rücktrittserklärung richten Sie an:
Zurich Connect Onlinevertrieb der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
Postfach 68
1015 Wien
E-Mail: office@zurich-connect.at

Um die Frist einzuhalten, genügt es, wenn Sie Ihre Rücktrittserklärung vor Ablauf der Frist absenden. Dabei ist es auch ausreichend, wenn die Erklärung den Versicherungsvertreter erreicht.

Beachten Sie, dass mit dem Rücktritt auch der Versicherungsschutz erlischt und Ihre zukünftigen Verpflichtungen aus dem Vertrag enden. Falls der Versicherer bereits Deckung gewährt hat, wird eine entsprechende Prämie fällig. Haben Sie bereits mehr Prämien gezahlt als notwendig, hat der Versicherer Ihnen den überschüssigen Betrag ohne Abzüge zurückzuerstatten.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach Erhalt des Versicherungsscheins und dieser Belehrung endet, es sei denn, die Belehrung enthält schwerwiegende Fehler, die Ihnen die Ausübung Ihres Rücktrittsrechts unter vergleichbaren Bedingungen wie bei korrekter Belehrung verwehren.

Rücktrittsrecht gemäß § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG)

Wenn Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag ausschließlich über ein Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, Internet) im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs abgeschlossen haben, gilt das Rücktrittsrecht gemäß § 8 FernFinG.

LESEN  Der VW T-Roc: Ein beliebtes Kompakt-SUV mit vielfältigen Optionen

Gemäß diesem Gesetz haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sollten Sie erst nach Vertragsabschluss die Vertragsbedingungen erhalten, beginnt die Frist erst mit deren Erhalt. Der Versicherer darf erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Erfüllung des Vertrags beginnen.

Bei einem Rücktritt gemäß § 8 FernFinG darf der Versicherer lediglich die Zahlung für bereits erbrachte Dienstleistungen verlangen. Diese Zahlung darf nicht höher sein als der Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Der Versicherer ist zur Zahlung dieser Gebühr nur berechtigt, wenn er Ihnen die erforderlichen Informationen über das Rücktrittsrecht (gemäß § 5 Absatz 1 Ziffer 3 lit. a FernFinG) zur Verfügung gestellt hat und Sie dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt haben.

Nach Ihrem Rücktritt gemäß § 8 FernFinG ist der Versicherer verpflichtet, Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihrer Rücktrittserklärung den erhaltenen Betrag (abzüglich der oben genannten Gebühr) zurückzuerstatten. In diesem Fall sind Sie auch verpflichtet, dem Versicherer erhaltenes Geld und erhaltene Gegenstände innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Rücktrittserklärung zurückzugeben.

Beachten Sie, dass Sie kein Rücktrittsrecht haben, wenn die Versicherung eine Laufzeit von weniger als einem Monat hat oder der Versicherungsvertrag mit Ihrer Zustimmung bereits vollständig erfüllt wurde, bevor Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben.

Ihre Rücktrittserklärung können Sie an die oben genannte Adresse oder E-Mail-Adresse richten.

Wenn Sie das Rücktrittsrecht innerhalb der genannten Frist nicht nutzen, gilt der Vertrag für die vereinbarte Laufzeit als abgeschlossen.

LESEN  10 Tipps für eine erfolgreiche Probefahrt

Weitere Informationen zu den genannten Gesetzen finden Sie unter www.ris.bka.gv.at.

image