Wer Unterlagen und Anträge beim Finanzamt einreichen möchte oder vom Finanzamt aufgefordert wurde, Belege zur Steuererklärung nachzureichen, braucht das in der Regel nicht persönlich machen. Auch den Postweg können Sie sich in den meisten Fällen sparen. Es geht – bis auf wenige Ausnahmen – auch elektronisch.
Mein ELSTER – Anträge, Steuererklärungen und Unterlagen online einreichen!
ELSTER „Ihr Online-Finanzamt“ ist die erste Wahl, wenn es um die papierlose Kommunikation mit Ihrem Finanzamt geht. Über das Online-Portal können Sie nicht nur eine Vielzahl von Steuererklärungen – darunter natürlich auch Ihre jährliche Einkommensteuererklärung – erstellen und elektronisch an Ihr Finanzamt übertragen, sondern auch sonstige Anträge stellen und Mitteilungen an Ihr Finanzamt senden. Bürgerinnen und Bürger mit einer hessischen Steuernummer können darüber hinaus auch Belege und Unterlagen für das Finanzamt digital aufbereiten (Dateiformat PDF) und online an Ihr Finanzamt übermitteln.
Sie haben noch kein Benutzerkonto bei Mein ELSTER? Dann einfach kostenlos auf www.ELSTER.de ein persönliches Benutzerkonto erstellen und nach Erhalt aller Anmeldeunterlagen aktivieren. Danach stehen Ihnen die vielfältigen Möglichkeiten von Mein ELSTER jederzeit kostenlos und datensicher zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Mein ELSTER finden Sie auf dieser Website im Menü ELSTER oder direkt im Online-Portal, das Sie über www.ELSTER.de erreichen. Für Fragen und Hilfestellungen im Umgang mit Mein ELSTER steht Ihnen auch Hessens Servicehotline für allgemeine Steuerfragen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr gern zur Seite.
Post und Amtsbriefkasten – die konventionelle Art Unterlagen einzureichen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto bei Mein ELSTER oder können Ihre Unterlagen und Anträge aus anderen Gründen nicht online einreichen, dann nutzen Sie bitte zuerst die konventionellen Wege per Post oder den Direkteinwurf Ihrer Unterlagen in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamts. Bitte versehen Sie in diesem Fall Ihre Unterlagen mit Ihrem Namen und Adresse sowie der Steuernummer oder – falls Sie keine Steuernummer haben – mit Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer. So kommt immer alles da an, wo es auch ankommen soll.
Anträge und Unterlagen per E-Mail.
Grundsätzlich ist es auch möglich, steuerliche Anträge und Unterlagen per E-Mail mit Anhängen an Ihr Finanzamt zu übersenden. Die E-Mail-Adresse Ihres Finanzamts finden Sie unter den Kontaktdaten Ihres Finanzamtes bzw. über die Finanzamtssuche auf dieser Seite. Bitte beachten Sie jedoch die Einschränkungen, die aufgrund von Sicherheitsvorbehalten für den E-Mailverkehr mit Ihrem Finanzamt gelten. Besondere Informationen dazu finden Sie in den Hinweisen zur E-Mail-Kommunikation.
Für große Datenmengen ist die Übersendung als E-Mail-Anhang aufgrund von Einschränkungen bei den Dateigrößen und aus Datensicherheitsgründen nicht zu empfehlen!
Unterlagen persönlich beim Finanzamt einreichen oder abholen.
Um Ihre Unterlagen – gleich welcher Art – bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen, braucht es in der Regel keinen persönlichen Besuch in der Servicestelle Ihres Finanzamts. Wir bitten Sie vorrangig eine der vorgenannten Möglichkeiten zu nutzen. Wenn Ihnen eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Servicestelle unumgänglich erscheint, sind wir natürlich weiterhin für Sie da. Beachten Sie aber bitte, dass Sie in diesem Fall vorab eine Terminvereinbarung treffen müssen. Näheres dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Persönlicher Kontakt.
Wenn Sie steuerliche Formulare, Vordrucke oder Broschüren benötigen, empfehlen wir Ihnen die Nutzung der verschiedenen Downloadmöglichkeiten von offiziellen Websites.