Mit Deinem Testament hast Du die Möglichkeit, genau festzulegen, wer Erbe werden soll und wer nur den Pflichtteil erhält. Du kannst auch bestimmte Gegenstände an jemanden vermachen oder festlegen, wer anstelle eines Erben tritt, falls dieser vor Deinem Tod versterben sollte. Es gibt viele Möglichkeiten, die Du in Deinem letzten Willen regeln kannst. Wichtig ist dabei, dass alle Formulierungen klar und eindeutig sind.
Erben einsetzen
Das Wichtigste in einem Testament ist die Festlegung von einer oder mehreren Personen als Erben. Dies kann dein Ehepartner sein, aber auch deine Kinder, Enkelkinder oder andere Personen außerhalb der Familie. Du kannst eine Person als Alleinerben einsetzen, um Konflikte in einer Erbengemeinschaft zu vermeiden. Der Alleinerbe wird dein Rechtsnachfolger und erbt nicht nur dein Vermögen, sondern auch deine Schulden.
Es ist wichtig, dass du bei der Formulierung deines Testaments klar und eindeutig bist. Ein vager Satz wie “Der mich pflegt und begleitet, soll Alleinerbe sein” ist keine klare Erbeinsetzung. Es ist nicht deutlich, wer mit “Pflege” gemeint ist. Soll das Kind Erbe sein, das die Pflege organisiert hat, oder soll der Pflegedienst erben? Eine solche Regelung ist unwirksam (14.11.2016, Az. 2 Wx 536/16). Stattdessen greift in einem solchen Fall die gesetzliche Erbfolge.
Du kannst auch mehrere Erben bestimmen, entweder zu gleichen Teilen oder mit unterschiedlichen Anteilen. Achte dabei darauf, dass die Erbengemeinschaft nicht zu groß wird, da dies die Auseinandersetzung erschweren kann. Wenn es in deiner Familie Kinder aus verschiedenen Ehen gibt, solltest du genau angeben, welche Kinder was von dir erben sollen. So vermeidest du spätere Streitigkeiten. Ein Beispiel hierfür ist der Fall einer Patchwork-Familie: Der Ehemann hatte bereits eine Tochter aus erster Ehe, bevor er mit seiner zweiten Frau zwei weitere Kinder bekam. In einem gemeinschaftlichen Testament setzten die Eheleute “die Kinder” zu Erben ein. Das angerufene Gericht legte das Testament jedoch anders aus, und die erste Tochter des Verstorbenen ging leer aus (OLG Düsseldorf, 25.11.2020, Az. 3 Wx 198/20).
Einzelne Dinge vermachen
In deinem Testament kannst du auch bestimmte Gegenstände an jemanden vermachen, ohne dass diese Person Erbe wird. Der Erbe ist dann verpflichtet, dem Beschenkten das Vermächtnis zu übergeben. Auch hier ist es wichtig, klar anzugeben, was jemand erhalten soll. Wenn du einer Person beispielsweise Bargeld vermachen möchtest, bekommt sie nur das Geld, das tatsächlich in bar vorhanden ist. Ein Guthaben auf dem Girokonto zählt nicht automatisch als Barvermögen (OLG München, 05.04.2022, Az. 33 U 1473/21). Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber “Vermächtnis”.
Möchtest du einem Erben einen bestimmten Vermögensgegenstand vermachen, musst du deutlich angeben, ob diese Zuwendung auf den Erbteil angerechnet werden soll (Teilungsanordnung) oder ob sie zusätzlich zu seinem Erbteil erhältlich ist (Vorausvermächtnis).
Ersatzerben im Testament benennen
Da niemand in die Zukunft schauen kann, ist es möglich, dass der eingesetzte Erbe vor dir verstirbt. Daher ist es wichtig, im Testament einen oder mehrere Ersatzerben zu bestimmen (§ 2096 BGB).
Testamentsvollstrecker bestimmen
Im Testament kannst du auch einen Testamentsvollstrecker benennen, der deinen letzten Willen umsetzen soll. Er hilft bei der Verwaltung und Verteilung des Erbes und soll Streit zwischen den Erben verhindern. Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass für die Zeit der Abwicklung in Besitz und darf über diesen verfügen. Seine Befugnisse richten sich nach deinen Anordnungen im Testament. Geeignet sind Personen, die sich im Erb- und Steuerrecht gut auskennen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Testamentsvollstrecker bei den Erben oft unbeliebt sind, da sie in der Regel nicht zur Familie gehören und eine Vergütung aus dem Erbe erhalten, die sich am Nachlass orientiert.
Auflagen und Bedingungen im Testament
In deinem Testament kannst du auch Wünsche äußern, Bedingungen stellen und Aufgaben verteilen. Du kannst zum Beispiel festlegen, dass deine Enkelin die Eigentumswohnung erst bekommt, wenn sie ihr Studium abgeschlossen hat. Oder du kannst festlegen, dass ein hoher Geldbetrag als Vermächtnis erst an den Enkel ausgezahlt wird, wenn er volljährig ist.
Es ist jedoch wichtig, den Bogen nicht zu überspannen und deine Erben zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen, wie regelmäßigen Besuchen. Solche Auflagen sind unwirksam. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte einen ähnlichen Fall zu bewerten, in dem die Enkel nur dann erben sollten, wenn sie den Großvater mindestens sechsmal im Jahr besuchten. Diese Bedingung wurde als sittenwidrig angesehen (05.02.2019, Az. 20 W 98/18). Du kannst deinen Erben auch nicht vorschreiben, wen sie heiraten sollen oder ob sie überhaupt heiraten sollen. Solche Auflagen sind ebenfalls unwirksam.