So setzen Sie die Kosten für das Aufladen eines Elektroautos von der Steuer ab!

So setzen Sie die Kosten für das Aufladen eines Elektroautos von der Steuer ab!

In Zeiten des Klimawandels gewinnen Elektroautos immer mehr an Bedeutung. Sie sind nicht nur umweltfreundlich, sondern bieten auch steuerliche Vorteile für Unternehmen und Arbeitnehmer. In diesem Experten-Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die Kosten für das Laden eines E-Autos betrieblich absetzen können, ohne dabei unnötigen Mehraufwand zu haben.

Unbegrenztes Laden mit der Ladekarte des Arbeitgebers

Eine der einfachsten Möglichkeiten, die Kosten für das Laden eines Elektroautos von der Steuer abzusetzen, ist die Verwendung der Ladekarte des Arbeitgebers. Diese Karte ermöglicht es dem Arbeitnehmer, das Elektroauto an öffentlichen Ladestationen aufzuladen. Der große Vorteil dabei ist, dass die Nutzung der Ladekarte unbegrenzt ist. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Kosten für das Laden des Dienstwagens vollständig übernehmen kann, ohne dass der Mitarbeiter dafür Steuern zahlen muss.

Laden am Arbeitsplatz – eine steuerfreie Möglichkeit

Ein weiterer großer Vorteil eines Elektroautos als Mitarbeiterfahrzeug ist die Möglichkeit, das Auto steuerfrei beim Arbeitgeber aufzuladen. Dies gilt nicht nur für Dienstwagen, sondern auch für private Elektroautos von Mitarbeitern. Wenn Sie Ihr Elektroauto am Arbeitsplatz aufladen, sparen Sie eine Menge Geld. Denn im Gegensatz zum Tanken von Privatautos auf Arbeitgeberkosten ist das Aufladen von Elektroautos erlaubt und wird steuerlich begünstigt. Die Stromkosten können als Betriebsausgaben vom Arbeitgeber abgesetzt werden.

Eine Ladevorrichtung für zuhause

Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, eine Ladevorrichtung für Elektroautos zuhause vollständig zu finanzieren. Es ist wichtig, dass das Gerät im Besitz des Unternehmens bleibt. In diesem Fall ist die Anschaffung und Installation der Ladevorrichtung eine Betriebsausgabe für den Arbeitgeber und gleichzeitig steuerfrei für den Mitarbeiter, wenn dieser Vorteil zusätzlich zum bisherigen Gehalt gewährt wird. Alternativ können Arbeitgeber den Kauf einer Ladestation oder Wallbox zuhause durch einen Zuschuss unterstützen. Dieser Zuschuss kann mit 25 Prozent pauschal versteuert werden und ist sozialversicherungsfrei.

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Pauschalabrechnung der Stromkosten

Zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten können Arbeitnehmer auch pauschal die Stromkosten für das Aufladen ihres E-Dienstwagens beim Arbeitgeber geltend machen. Bei reinen Elektroautos können monatlich Pauschalen in Höhe von 30 Euro für das Laden zuhause ausgezahlt werden. Wenn der Arbeitnehmer zuhause und beim Arbeitgeber laden kann und keine “Firmen-Ladekarte” besitzt, beläuft sich die Pauschale auf 70 Euro. Für Hybridautos gelten Pauschalen in Höhe von 15 bzw. 35 Euro pro Monat. Auf diese Weise ist es nicht erforderlich, den tatsächlichen Stromverbrauch zu Hause zu messen und dem Arbeitgeber gegenüber abzurechnen. Diese Regelungen gelten vorläufig bis 2030.

Rechtliche Aspekte berücksichtigen

Es gibt jedoch einige rechtliche Dinge zu beachten, um Probleme zu vermeiden. Wenn die tatsächlichen Ladekosten die monatlichen Pauschalen übersteigen, sollten Arbeitgeber individuelle Kosten abrechnen. Hierfür ist eine spezielle RFID-Chip-Ladekarte und ein Zähler erforderlich. Es muss auch vertraglich festgehalten und stichprobenartig überwacht werden, dass die Karte ausschließlich für ein bestimmtes E-Firmenfahrzeug verwendet wird.

Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber die genannten Vorteile nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gewähren. Es ist gesetzlich nicht erlaubt, ein steuerpflichtiges Gehalt in ein steuerfreies Gehalt umzuwandeln. Die Kosten für ein elektronisches Dienstfahrzeug müssen entweder als Gehaltserhöhung oder als direkter Vorteil gewährt werden.

Über Miriam Pioch

Miriam Pioch ist Gründerin und Geschäftsführerin der Steuerpreneure Deutschland. Mit ihrer Steuerkanzlei unterstützt sie inhabergeführte mittelständische Unternehmen und gut situierte Privatpersonen deutschlandweit dabei, Steuerausgaben zu optimieren. Gemeinsam mit ihrem Team entwickelt sie individuelle Strategien, die es ihren Mandanten ermöglichen, ihre Geschäfte rechtssicher und erfolgreich umzusetzen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://steuerpreneure.de/.

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