So setzen Sie private Krankenzusatz­versicherungen steuerlich ab

So setzen Sie private Krankenzusatz­versicherungen steuerlich ab

Grundsätzlich können viele private Krankenzusatz­versicherungen als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung abgesetzt werden. Allerdings profitieren nur wenige Steuerpflichtige von dieser Möglichkeit. Der Grund dafür liegt in dem relativ niedrigen Höchstbetrag, bis zu dem Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können. In den meisten Fällen wird dieser Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung erreicht.

Aber keine Sorge, es schadet Ihnen nicht, wenn Sie die Beiträge zu den steuerlich absetzbaren Krankenzusatz­versicherungen in Ihrer Steuererklärung angeben, auch wenn Sie den jährlichen Höchstbetrag überschreiten. In diesem Fall wirken sich die Beiträge zwar nicht weiter steuermindernd aus, aber wenn Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter dem jährlichen Höchstbetrag liegen, profitieren Sie von den Steuervorteilen. Wie Sie Ihre privaten Krankenzusatz­versicherungen genau in die Steuererklärung eintragen, erfahren Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen

Der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt bei:

  • Für unverheiratete Rentner und Beihilfeberechtigte: 1.900 Euro
  • Für Selbständige und Freiberufler: 2.800 Euro (da sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten)

Bei einer gemeinsamen Veranlagung in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft werden die Höchstbeträge beider Personen addiert.

Die niedrigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen sorgen dafür, dass nicht viele Menschen von der steuerlichen Absetzbarkeit der privaten Krankenzusatz­versicherungen profitieren. Nur wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung erreicht ist, können sich die Beiträge steuerlich mindernd auswirken. Studierende, Geringverdiener und Ehepaare können von dieser Regelung profitieren, insbesondere wenn eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

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Schritt 1: Die richtige Anlage

Um die privaten Kranken­versicherungen in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben, benötigen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand. In diese tragen Sie auch Ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung ein.

Schritt 2: Gesetzlich krankenversichert

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatz­versicherungen unter dem Abschnitt “Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung” in Zeile 22 ein. Falls Sie für dieses Jahr eine Beitragsrückerstattung von einer Ihrer Krankenzusatz­versicherungen erhalten haben, ziehen Sie diese von den gezahlten Beiträgen ab. Nur die tatsächlich gezahlten Beiträge dürfen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

So setzen Sie private Krankenzusatz­versicherungen steuerlich ab

Schritt 3: Privat krankenversichert

Wenn Sie privat krankenversichert sind, tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatz­versicherungen im Abschnitt “Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflege­versicherung” in Zeile 27 ein. Beachten Sie, dass Sie eine eventuelle Beitragsrückerstattung von einer Ihrer Krankenzusatz­versicherungen von den gezahlten Beiträgen abziehen müssen. Nur die tatsächlich gezahlten Beiträge können geltend gemacht werden.

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Steuererklärung mit Elster Online

Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit Elster Online machen, tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatz­versicherungen ebenfalls in die Anlage Vorsorgeaufwand ein. Als gesetzlich Krankenversicherter finden Sie den dafür vorgesehenen Abschnitt “Wahlleistungen und Zusatz­versicherungen” unter Punkt drei (Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung) in der linken Navigationsleiste. Als privat Krankenversicherter finden Sie den Abschnitt unter Punkt vier (Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflege­versicherung).

Es lohnt sich, sich selbst um die jährliche Steuererklärung zu kümmern, aber es bedeutet auch, dass Sie immer die aktuellen Regelungen im Blick haben müssen. Viele Menschen verlassen sich daher auf die Unterstützung von Steuerexperten. Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen einem Steuerberater und der Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer. In jedem Fall haben Sie den Vorteil, alle Belege und Rechnungen an einen Spezialisten abgeben zu können und nur noch auf den Steuerbescheid am Ende zu warten.

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