Grundsätzlich können viele private Krankenzusatzversicherungen als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung abgesetzt werden. Allerdings profitieren nur wenige Steuerpflichtige von dieser Möglichkeit. Der Grund dafür liegt in dem relativ niedrigen Höchstbetrag, bis zu dem Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können. In den meisten Fällen wird dieser Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung erreicht.
Aber keine Sorge, es schadet Ihnen nicht, wenn Sie die Beiträge zu den steuerlich absetzbaren Krankenzusatzversicherungen in Ihrer Steuererklärung angeben, auch wenn Sie den jährlichen Höchstbetrag überschreiten. In diesem Fall wirken sich die Beiträge zwar nicht weiter steuermindernd aus, aber wenn Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter dem jährlichen Höchstbetrag liegen, profitieren Sie von den Steuervorteilen. Wie Sie Ihre privaten Krankenzusatzversicherungen genau in die Steuererklärung eintragen, erfahren Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen
Der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt bei:
- Für unverheiratete Rentner und Beihilfeberechtigte: 1.900 Euro
- Für Selbständige und Freiberufler: 2.800 Euro (da sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten)
Bei einer gemeinsamen Veranlagung in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft werden die Höchstbeträge beider Personen addiert.
Die niedrigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen sorgen dafür, dass nicht viele Menschen von der steuerlichen Absetzbarkeit der privaten Krankenzusatzversicherungen profitieren. Nur wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung erreicht ist, können sich die Beiträge steuerlich mindernd auswirken. Studierende, Geringverdiener und Ehepaare können von dieser Regelung profitieren, insbesondere wenn eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Schritt 1: Die richtige Anlage
Um die privaten Krankenversicherungen in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben, benötigen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand. In diese tragen Sie auch Ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ein.
Schritt 2: Gesetzlich krankenversichert
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatzversicherungen unter dem Abschnitt “Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung” in Zeile 22 ein. Falls Sie für dieses Jahr eine Beitragsrückerstattung von einer Ihrer Krankenzusatzversicherungen erhalten haben, ziehen Sie diese von den gezahlten Beiträgen ab. Nur die tatsächlich gezahlten Beiträge dürfen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.
Schritt 3: Privat krankenversichert
Wenn Sie privat krankenversichert sind, tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatzversicherungen im Abschnitt “Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung” in Zeile 27 ein. Beachten Sie, dass Sie eine eventuelle Beitragsrückerstattung von einer Ihrer Krankenzusatzversicherungen von den gezahlten Beiträgen abziehen müssen. Nur die tatsächlich gezahlten Beiträge können geltend gemacht werden.
Steuererklärung mit Elster Online
Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit Elster Online machen, tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatzversicherungen ebenfalls in die Anlage Vorsorgeaufwand ein. Als gesetzlich Krankenversicherter finden Sie den dafür vorgesehenen Abschnitt “Wahlleistungen und Zusatzversicherungen” unter Punkt drei (Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) in der linken Navigationsleiste. Als privat Krankenversicherter finden Sie den Abschnitt unter Punkt vier (Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung).
Es lohnt sich, sich selbst um die jährliche Steuererklärung zu kümmern, aber es bedeutet auch, dass Sie immer die aktuellen Regelungen im Blick haben müssen. Viele Menschen verlassen sich daher auf die Unterstützung von Steuerexperten. Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen einem Steuerberater und der Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer. In jedem Fall haben Sie den Vorteil, alle Belege und Rechnungen an einen Spezialisten abgeben zu können und nur noch auf den Steuerbescheid am Ende zu warten.
Zur Beratersuche beim Lohnsteuerhilfeverein oder zum Steuerberater-Suchservice.