Umzüge können teuer sein, aber zum Glück gibt es Möglichkeiten, die Kosten steuerlich abzusetzen. In diesem Artikel erfährst Du, wie Du Deine Kosten für einen beruflichen Umzug absetzen kannst.
Sonstige Umzugskosten
Für sonstige Umzugskosten kannst Du einen Pauschalbetrag ansetzen, ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Das Bundesfinanzministerium erhöht die Umzugskostenpauschalen regelmäßig. Zu den sonstigen Umzugskosten zählen unter anderem die Renovierung der alten Wohnung, Schönheitsreparaturen, Trinkgelder für Umzugshelfer, das Ändern von Vorhängen und das Anbringen von Lampen. Auch der Einbau von Küche und anderen elektrischen Geräten, das Umschreiben des Personalausweises, das Ummelden des Pkw und die Änderung des Telefonanschlusses können abgesetzt werden.
Höhere Pauschale
Wenn Du innerhalb von fünf Jahren bereits Deinen zweiten beruflich veranlassten Umzug hinter Dich gebracht hast, erhöht sich die Umzugspauschale für sonstige Umzugsauslagen um 50 Prozent. Dies gilt immer dann, wenn Du vorher und nachher eine eigene Wohnung hattest oder hast.
Falls Du höhere Kosten hattest als die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen, kannst Du auf die Pauschale verzichten und stattdessen Deine höheren Kosten mit entsprechenden Quittungen belegen.
Neue Berechnung der Pauschalen seit Juni 2020
Das Bundesfinanzministerium hat im Mai 2020 nicht nur die Höhe der Umzugskostenpauschalen geändert, sondern auch deren Berechnung. Für Umzüge ab Juni 2020 gelten die neuen Regeln. Genau genommen ist für die Pauschale der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts maßgebend.
Bei einem beruflichen Umzug ab Juni 2020 kannst Du als Einzelperson 860 Euro ansetzen. Ab dem 1. April 2021 sind es 870 Euro und ab dem 1. April 2022 dann 886 Euro. Für jede weitere Person kommen 573 Euro hinzu.
Kosten für Nachhilfeunterricht zusätzlich absetzbar
Oftmals müssen Kinder, die in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland umziehen, Unterrichtsstoff nachholen. An den Kosten für die Nachhilfe beteiligt sich das Finanzamt, wenn der Umzug als berufsbedingt anerkannt wird. Dafür gelten bestimmte Höchstbeträge, die Du geltend machen kannst.
Für Umzüge bis Ende Mai 2020 galt, dass die Hälfte der umzugsbedingten zusätzlichen Unterrichtskosten für ein Kind erstattungsfähig ist. Falls die Unterrichtskosten diesen Betrag übersteigen, sind bis zu 75 Prozent des Höchstbetrags steuerlich absetzbar.
Für Umzüge ab Juni 2020 kannst Du alle Kosten für Nachhilfe bis zum Höchstbetrag komplett geltend machen.
Wenn Du also berufsbedingt umziehst, vergiss nicht, die Kosten für Deinen Umzug und gegebenenfalls die Nachhilfe in Deiner Steuererklärung anzugeben. So kannst Du bares Geld sparen!
Quellen: Bundesfinanzministerium (BMF)