So setzt du Umzugskosten von der Steuer ab!

So setzt du Umzugskosten von der Steuer ab!

Du bist umgezogen und möchtest die Kosten von der Steuer absetzen? Kein Problem! Je nach Grund deines Umzugs gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Umzugskosten geltend zu machen.

Berufsbedingter Umzug: Werbungskosten und Umzugskostenpauschale

Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du einen Großteil der Umzugskosten als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Die Kosten werden in allgemeine und sonstige Kosten aufgeteilt. Beachte jedoch, dass dein Umzug bestimmten Bedingungen unterliegen muss, damit du die Kosten steuerlich absetzen kannst.

Das sind die Voraussetzungen für einen berufsbedingten Umzug

Damit das Finanzamt deine Ausgaben als abzugsfähig anerkennt, musst du mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Antritt deines ersten Jobs
  • Arbeitsplatzwechsel oder Versetzung (eventuell in eine andere Stadt)
  • Kürzerer Arbeitsweg (täglich mindestens eine halbe Stunde schneller)
  • Einzug oder Auszug aus einer Dienstwohnung oder Zweitwohnung
  • Rückkehr aus dem Ausland zur Aufnahme einer neuen Stelle in Deutschland

Als Nachweis für den berufsbedingten Umzug eignen sich beispielsweise der Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. Auch Studenten und Auszubildende können die Umzugskosten als Sonderausgaben geltend machen, wenn sie umziehen, um ihre erste Berufsausbildung anzutreten.

Allgemeine Kosten mit Quittungen belegen

Es gibt eine Reihe von allgemeinen Kosten, die du in voller Höhe in deiner Steuererklärung angeben kannst. Um diese Kosten nachweisen zu können, benötigst du entsprechende Belege wie Quittungen und Rechnungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Transportkosten für den Hausrat (Umzugsunternehmen, Miettransporter, Verpackungskosten)
  • Reise- und Übernachtungskosten (zum Beispiel für Wohnungsbesichtigungen)
  • Doppelte Miete während der Umzugsphase
  • Makler- und Besichtigungskosten
  • Provision für einen Makler
  • Nachhilfe für Kinder, um den Unterrichtsstoff am neuen Wohnort nachzuholen (maximal 1.146 Euro)
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Einige Arbeitgeber beteiligen sich auch an den Kosten eines berufsbedingten Umzugs. Dabei können die Kosten, die der Arbeitgeber übernimmt, jedoch nicht noch einmal in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Sonstige Kosten mit Umzugskostenpauschale absetzen

Für zusätzliche sonstige Kosten kannst du die Umzugskostenpauschale nutzen. In diesem Fall musst du keine Zahlungsbelege vorlegen. Mit der Umzugskostenpauschale werden unter anderem folgende Aufwendungen abgegolten:

  • Anzeigen für die Wohnungssuche
  • Ummeldegebühren (auch für Kfz)
  • Trinkgelder und Verpflegungskosten für Umzugshelfer
  • Ab- und Aufbau von Möbeln
  • Fachgerechter Anschluss elektrischer Geräte
  • Installation von Telefon- und Internetanschluss
  • Professionelles Anbringen und Ändern von Gardinen, Rollos, Vorhängen und Halterungen
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung (sofern im Mietvertrag vorgeschrieben)
  • Nachsendeauftrag

Seit dem 01.04.2022 hat sich die Umzugskostenpauschale geändert und der Familienstand spielt keine Rolle mehr. Die Pauschalbeträge für die Umzugskostenpauschale betragen nun:

  • Umziehender: 886 Euro
  • Ehegatten/Lebenspartner: 590 Euro
  • Pro Kind/Angehörigem im selben Haushalt: 590 Euro

Wenn du innerhalb von fünf Jahren aus beruflichen Gründen ein zweites Mal umziehst, erhältst du einen Zuschlag von 50% auf die Pauschalbeträge. Hast du mehr als die oben genannten Pauschalbeträge für deinen Umzug ausgegeben, musst du die Umzugspauschale nicht nutzen. Stattdessen kannst du diese Kosten einzeln geltend machen. In diesem Fall solltest du jedoch alle Quittungen aufbewahren.

Nicht alle Umzugskosten sind absetzbar

Das Finanzamt erkennt zwar viele umzugstypische Kosten an, aber nicht alle. Folgende Ausgaben kannst du nicht bei der Steuer geltend machen:

  • Einlagerungskosten für Möbel
  • Aufwendungen für die Renovierung und Ausstattung der neuen Wohnung
  • Maklergebühren für den Kauf eines Eigenheims
  • Verluste und Aufwendungen beim Verkauf des bisherigen Eigenheims
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So gibst du die Umzugskosten als Werbungskosten an

Die beruflich bedingten Umzugskosten trägst du in deiner Steuererklärung in der Anlage N unter Weitere Werbungskosten ein. Du kannst entweder die Einzelbeträge der allgemeinen Ausgaben plus Umzugskostenpauschale angeben oder den Gesamtbetrag. Falls du den Gesamtbetrag angibst, solltest du deiner Steuererklärung eine Übersicht über die einzelnen Kosten beifügen.

Die wichtigsten Fragen zur Umzugskostenpauschale zusammengefasst

Hier findest du eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zur Umzugskostenpauschale:

Privater Umzug: Haushaltsnahe Dienstleistungen & außergewöhnliche Belastung

Auch bei einem privaten Umzug kannst du zumindest einen Teil der Umzugskosten in deiner Steuererklärung angeben.

Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Du kannst 20 Prozent der Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro) und Transportdienstkosten (maximal 4.000 Euro) von der Steuer absetzen. Materialkosten sind jedoch nicht abzugsfähig. Für haushaltsnahe Dienstleistungen musst du dem Finanzamt Rechnungen und Zahlungsnachweise vorlegen. Die Kosten der Handwerkerarbeiten gibst du ab der Steuererklärung 2019 in der neuen Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” an.

Außergewöhnliche Belastung bei der Steuer angeben

Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Umzug war zwingend notwendig, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Naturkatastrophe.
  • Die entstandenen Kosten übersteigen die Grenze der zumutbaren Belastung. Ob diese Bedingung in deinem persönlichen Fall gegeben ist, klärst du am besten mithilfe eines Steuerberaters.

Die Notwendigkeit eines Umzugs wegen außergewöhnlicher Belastung musst du mit einem entsprechenden Nachweis, wie zum Beispiel einem ärztlichen Attest, belegen.

Freiberufler und Selbstständige: Umzugskosten als Betriebsausgaben absetzen

Selbstständige können einen betriebsbedingten Umzug als Betriebsausgaben abrechnen. Allerdings musst du in der Regel belegen können, dass der Umzug tatsächlich betrieblich veranlasst und notwendig ist. Mögliche Gründe können sein:

  • Umzug in ein größeres Gebäude aufgrund von Unternehmenswachstum
  • Größere Nähe zu Kunden, Lieferanten oder Kooperationspartnern
  • Absatzschwierigkeiten am aktuellen Standort
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Auch die Kosten für einen betriebsbedingten Umzug solltest du genau belegen können.

Das waren die wichtigsten Tipps, um deine Umzugskosten von der Steuer abzusetzen. Jetzt kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen und dich über eine mögliche Steuererstattung freuen!

– Bildmaterial: YouTube Video