So sichern Sie sich Ihre 300 € Energiepreispauschale

So sichern Sie sich Ihre 300 € Energiepreispauschale

Na, haben Sie schon die 300 € Energiepreispauschale erhalten? Falls nicht, sollten Sie jetzt aktiv werden, um diese Einmalzahlung der Bundesregierung zu bekommen. Eigentlich hätte jeder Berufstätige die Entlastungspauschale für hohe Energiepreise mit der September-Gehaltsabrechnung erhalten sollen. Aber es gibt Ausnahmen. Damit Sie die finanzielle Unterstützung nicht verpassen, sollten Sie unbedingt eine Steuererklärung machen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum das wichtig ist und wie Sie die 300 € bekommen können.

Was hat die Energiepreispauschale mit der Steuererklärung zu tun?

Die Zahlung von 300 € ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Diese Maßnahme wurde aufgrund der gestiegenen Lebenskosten und vor allem der horrenden Energiepreise im vergangenen Jahr eingeführt. Die Energiepreispauschale soll die Kosten für den Arbeitsweg oder andere damit verbundene Ausgaben abdecken und finanziell unterstützen. Laut Bundesfinanzministerium soll sie Angestellten, Auszubildenden, Verbeamteten und Selbstständigen zugutekommen. Um die Auszahlung unkompliziert zu gestalten, wurde der Betrag über die Lohnabrechnung auf das Konto überwiesen.

Aber wie ist das bei Selbstständigen, Aushilfskräften, Grenzpendlern und kurzfristig Beschäftigten? Hier kommt die Steuererklärung ins Spiel! Nicht jeder Arbeitgeber war berechtigt, die Energiepreispauschale auszuzahlen. Deshalb sollten Sie überprüfen, ob eine der folgenden Kategorien auf Sie zutrifft und Sie dennoch Anspruch auf das Geld haben:

  • Sie haben einen Minijob ohne Lohnsteueranmeldung.
  • Sie sind nur kurzfristig beschäftigt.
  • Sie haben einen Minijob, aber diesen nicht schriftlich als erstes Dienstverhältnis bestätigt.
  • Sie pendeln zum Arbeiten oder Wohnen über eine Grenze, zum Beispiel in die Schweiz oder nach Österreich, sind aber in Deutschland steuerpflichtig.
  • Sie arbeiten als Aushilfe in der Land- oder Forstwirtschaft.
  • Sie sind als Ortskraft bei einer Botschaft oder einem Generalkonsulat angestellt.
  • Sie haben erst im Oktober 2022 eine Anstellung begonnen.
  • Sie waren 2022 in einem Sabbatical und nicht bei einem Hauptarbeitgeber gemeldet.
  • Sie erhalten steuerfreien Arbeitslohn, zum Beispiel für eine ehrenamtliche Betreuung.
  • Ihre Chefin oder Ihr Chef gibt die Lohnsteuer-Anmeldung jährlich ab.
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Energiepreispauschale nachträglich beantragen – so geht’s

Grundsätzlich haben Berufstätige der Steuerklassen eins bis fünf die 300 € mit dem Gehalt im September 2022 erhalten. Auch Auszubildende und Studierende mit einem bezahlten Praktikum oder einer Werkstätigkeit konnten die Pauschale erhalten. Falls Ihnen das Geld bisher jedoch nicht ausgezahlt wurde, weil Sie zu einer der oben genannten Kategorien gehören, sollten Sie jetzt aktiv werden! Der Anspruch auf den Zuschuss besteht trotzdem und Sie erhalten den Betrag spätestens durch eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt. Insbesondere für alle mit Minijob müssen Sie lediglich den “Mantelbogen” der Steuererklärung sowie die Zeilen 13 und 14 der Anlage “Sonstiges” ausfüllen.

Klingt kompliziert? Ist es nicht! In 5 Schritten zur Energiepreispauschale: So gehen Sie vor

  1. Legen Sie ein Benutzerkonto bei smartsteuer an.
  2. Füllen Sie mit unserer Anleitung ganz leicht online die Steuererklärung für die Einkommensteuer aus. Ganz ohne Vorwissen und in weniger als 60 Minuten. Vor der Abgabe prüfen wir Ihre Angaben noch einmal genau und geben Ihnen letzte Steuerspartipps, damit Sie das Maximum herausholen können!
  3. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Sie die Energiepreispauschale erhalten haben.
  4. Warten Sie auf Ihren Einkommensteuerbescheid.
  5. Überprüfen Sie Ihr Konto: Angestellte erhalten die Pauschale (und in der Regel auch eine Steuererstattung). Bei Selbstständigen wird die Energiepreispauschale mit der Steuerlast verrechnet, so dass Sie automatisch weniger Einkommensteuer zahlen.

Achtung: Die Energiepreispauschale muss leider versteuert werden. Nur Personen, die mit ihrem Gehalt unter dem Grundfreibetrag bleiben, erhalten die vollen 300 €. Der Grundfreibetrag lag 2022 bei 10.347 € für Singles und 20.694 € für Verheiratete.

Was bedeutet das konkret für Sie?

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Lassen Sie sich die Finanzspritze von der Regierung nicht entgehen! Egal, ob Sie das Geld dringend benötigen oder als Notgroschen für schlechte Zeiten beiseitelegen möchten. Denn dafür ist die Energiepreispauschale gedacht. Und wenn Sie ohnehin zu den Sparsamen gehören, haben wir hier noch ein paar wichtige Tipps für Sie, damit die Energiepreise Ihnen auch in Zukunft nicht so schnell zu schaffen machen: “Energiesparen leicht gemacht”.