Absagen von Pauschalreisen vor Reiseantritt sind immer möglich, jedoch wird der Veranstalter eine Entschädigung verlangen. Es gibt jedoch gesetzlich festgelegte Gründe, bei denen du deine Reisekosten vollständig erstattet bekommst. In diesem Artikel erfährst du, auf welche Gründe du dich berufen kannst, wenn du von einer Reise zurücktreten möchtest.
“Höhere Gewalt”
Im Gesetz gibt es keine genaue Definition oder Aufzählung der Gründe. Es heißt lediglich, dass am Zielort oder in dessen unmittelbarer Umgebung “unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände” auftreten müssen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Was genau solche Umstände sind, ist nicht klar definiert. Sie müssen jedoch für den Reisenden unkontrollierbar und ihre Folgen unvermeidbar sein. Als Indiz für das Vorliegen solcher Umstände gelten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Reisewarnungen können zum Beispiel bei Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder politischen Unruhen ausgesprochen werden. Gilt für ein Land eine Reisewarnung, geht das Auswärtige Amt davon aus, dass Reisenden dort eine Gefahr für Leib und Leben droht.
Naturkatastrophen und Terror
Im Falle von Hurrikans, Erdbeben oder Überschwemmungen hängt die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts davon ab, wie stark das Reiseziel von der Naturkatastrophe betroffen ist. Wenn der Urlaubsort aufgrund von Verwüstungen nicht zu erreichen ist oder die Aufräumarbeiten den Urlaub stark beeinträchtigen würden, kannst du kostenfrei von der Reise zurücktreten. Einzelne Terroranschläge werden meist als allgemeines Lebensrisiko gewertet, es sei denn, das Auswärtige Amt gibt eine Reisewarnung für das Urlaubsziel heraus. In solchen Fällen sind die Reiseveranstalter jedoch oft kulant und bieten kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen an.
Reiserücktritt wegen Corona-Pandemie
Touristen sind nicht nur dann erheblich gefährdet, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgegeben hat. Auch eine Epidemie wie die Lungenkrankheit SARS kann einen kostenlosen Rücktritt erlauben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt Reisewarnungen für Gebiete heraus, in denen eine hohe Gesundheitsgefährdung besteht. Diese Warnungen bieten einen Anhaltspunkt für die Einschätzung von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte das Auswärtige Amt im März 2020 erstmals eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Inzwischen ist die Lage jedoch weniger eindeutig. Um von deiner Pauschalreise kostenlos zurücktreten zu können, muss sich die Lage im Urlaubsland im Vergleich zum Buchungszeitpunkt erheblich verschlechtert haben und du musst Leistungen vor Ort nicht in Anspruch nehmen können.
Reiserücktritt wegen Übernachtungsverbot
Während der Corona-Pandemie führten einige Bundesländer sogenannte Beherbergungsverbote ein. Touristische Übernachtungen waren vorübergehend verboten. Wenn du von einem solchen Verbot betroffen bist, hast du Anspruch auf Erstattung des Reisepreises ohne Stornogebühren. Ist die Übernachtung Teil einer Pauschalreise, muss der Reiseveranstalter diese stornieren und dir das Geld innerhalb von 14 Tagen erstatten.
Wesentliche Änderungen der Reise
Wenn der Veranstalter die Reise nach Vertragsschluss wesentlich verändert, hast du gute Chancen, kostenfrei von der Reise zurückzutreten. Solche wesentlichen Veränderungen können zum Beispiel Änderungen der Flugzeiten, des Abflug- oder Ankunftsorts oder eine neue Unterbringung sein. In diesem Fall hast du die Wahl, das Angebot anzunehmen oder von der Reise zurückzutreten. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommst du den vollen Reisepreis zurück.
Deutlich höhere Kosten für die Reise
Wenn du für eine gesamte Reise mehr als 8 Prozent zusätzlich zahlen sollst als ursprünglich vereinbart, handelt es sich um eine wesentliche Vertragsänderung. In diesem Fall kannst du kostenfrei von der Reise zurücktreten und der Veranstalter muss dir etwaige Anzahlungen erstatten.
Das waren die wichtigsten Informationen zum Thema Reiserücktritt und Stornokosten bei Pauschalreisen. Beachte jedoch, dass dies keine Rechtsberatung ist und im Einzelfall andere Regelungen gelten können.