Die Heiz- und Kältekostenabrechnung kann eine undurchsichtige Angelegenheit sein. Doch mit den richtigen Informationen können Sie sicherstellen, dass Sie nicht über den Tisch gezogen werden. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei Ihrer Abrechnung achten sollten und wie Sie Kostenfallen vermeiden können.
Was sollte in der Abrechnung enthalten sein?
Eine korrekte Abrechnung sollte folgende Informationen enthalten:
- Abrechnungsperiode
- Tatsächliche Preise der Energieträger
- Eventueller Brennstoffmix und jährliche Treibhausgasemissionen
- Mengen der Energieträger
- Versorgungskosten, aufgeschlüsselt in Energiekosten und sonstige Kosten des Betriebs
- Versorgbare Nutzfläche
- Gesamtverbrauch für das Gebäude
- Versorgbare Nutzfläche der Wohnung
- Verbrauchsanteile für die Wohnung
- Vergleich zum Vorjahresverbrauch
- Verhältnis von Verbrauchsanteilen zu den Kosten
- Anteil der Kosten für die Wohnung des Rechnungsempfängers
- Geleistete Vorauszahlungen
- Überschuss oder Fehlbetrag
- Ort und Zeitraum für die Einsicht in die Abrechnung
- Hinweis auf die Folgen der Abrechnung
- Informationen über Verbraucherschutzorganisationen und Beschwerdeverfahren
- Vergleich mit dem Durchschnittsverbraucher
Grundlage der Berechnung
Die Abrechnung basiert auf der versorgbaren Nutzfläche. Dabei handelt es sich um die gesamte Bodenfläche der Wohnung und anderer beheizter oder gekühlter Gemeinschaftsbereiche im Keller oder Dachboden. Nicht dazu gehören Treppen, offene Balkone oder Terrassen.
Wenn eine Loggia oder ein Balkon komplett verbaut ist, wird er zur beheizbaren oder kühlbaren Nutzfläche hinzugerechnet, auch wenn kein Heizkörper oder Kühlgerät vorhanden ist. Die Versorgungskosten werden je nach Wohnobjekt und Wärmeversorger unterschiedlich aufgeschlüsselt.
Keine Preisgrenze
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Kosten der Heiz- und Kältekostenabrechnung. Lediglich für die Erstellung der Abrechnung müssen die Kosten angemessen sein. Die Preise der Energieträger basieren auf den tatsächlichen Einkaufspreisen. Fernwärme- und Fernkältepreise werden entsprechend den Vereinbarungen mit dem Lieferanten festgelegt.
Aufteilung der Kosten
Die Energiekosten umfassen die Aufwendungen für den Energieträger und die Stromkosten für den Betrieb der Versorgungsanlage. Die “sonstigen Kosten” entstehen für Betreuung, Wartung, Ablesung und Abrechnung. Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an der Versorgungsanlage sollten aus der Mietzinsrücklage der Vermieter gedeckt werden.
Für die Verrechnung der Energiekosten müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser getrennt erfasst werden. Ist dies nicht möglich, wird ein Anteil von 60 Prozent für das Heizen und 40 Prozent für das warme Wasser angenommen. Eine andere Aufteilung kann mit dem Wärmelieferanten vereinbart werden, jedoch müssen alle Beteiligten zustimmen.
Teilungsschlüssel
Wenn der Verbrauch in den einzelnen Wohnungen erfasst wird, werden zwischen 55 und 85 Prozent der Heizkosten aufgrund des individuellen Verbrauchs verrechnet. Bei der Kälteversorgung werden 80 bis 100 Prozent nach Verbrauch abgerechnet. Der Rest wird entsprechend der versorgbaren Nutzfläche aufgeteilt.
Wenn keine Vereinbarung zwischen Kunden und Lieferanten getroffen wurde, beträgt der Schlüssel für die Heizkosten 70 Prozent gemessener Verbrauch und 30 Prozent beheizbare Nutzfläche. Bei den Kältekosten werden ohne Vereinbarung 90 Prozent nach Verbrauch abgerechnet. Die “sonstigen Kosten” werden ausschließlich auf Basis der versorgbaren Nutzfläche aufgeteilt.
Mieterwechsel
Kommt es während der Abrechnungsperiode zu einem Mieterwechsel, können die ausziehenden Mieter eine Zwischenablesung verlangen. Die Kosten hierfür tragen die Mieter selbst. Die endgültige Abrechnung erfolgt jedoch erst am Ende der Abrechnungsperiode. Dann können die Kosten auf Basis der Zwischenablesung zwischen Vormieter und Nachmieter aufgeteilt werden. Wenn keine Zwischenablesung stattfindet, werden die Kosten anteilig verrechnet (z.B. 3/12 für den Vormieter und 9/12 für den Nachmieter).
Fazit
Die Heiz- und Kältekostenabrechnung kann kompliziert sein, aber mit dem richtigen Wissen können Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel zahlen. Achten Sie auf die genannten Punkte in Ihrer Abrechnung und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten Nachfragen zu stellen. Denn schließlich geht es um Ihr Geld!