Heizkostenabrechnungen können oft teuer und schwer verständlich sein. In einer Untersuchung von Finanztip und CO2online im Herbst 2018 wurden auffällig hohe Kostenpunkte festgestellt, wie zum Beispiel beim Brennstoffeinkauf, den Betriebsstromkosten und anderen Nebenkosten. Es ist wichtig, auf folgende Punkte zu achten:
Einsparpotenzial bei Brennstoffkosten
Die verwendeten Brennstoffe machen in der Regel den größten Anteil der Heizkosten aus. Daher solltest du überprüfen, wie hoch diese Kosten sind. Die gelieferte Brennstoffmenge und der Preis sind auf der Abrechnung aufgeführt.
Um einen Überblick zu bekommen, teile die Kosten durch die Brennstoffmenge – bei Gas in Kilowattstunden und bei Heizöl in Litern. Anschließend kannst du den Wert mit den aktuellen Preisen pro Kilowattstunde oder Liter vergleichen. Es gibt Vergleichsportale für Heizöl wie Esyoil und Heizoel24, auf denen du durchschnittliche Preise für Deutschland und einzelne Städte für fast jeden Tag der letzten drei Jahre finden kannst. Für Gaspreise kannst du dich an den Durchschnittspreisen der folgenden Tabelle orientieren.
Gaspreis-Durchschnitt in Deutschland 2020 je nach Gesamtverbrauch
kWh = Kilowattstunden. Es handelt sich um Zahlen zum Stichtag 1. April 2020. Quelle: Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt (Stand: 27. Januar 2021)
Gaspreis-Durchschnitt in Deutschland 2021 je nach Gesamtverbrauch
kWh = Kilowattstunden. Es handelt sich um Zahlen zum Stichtag 1. April 2020. Quelle: Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt (Stand: 1. Dezember 2021)
Wenn du feststellst, dass dein Vermieter die Energie zu überhöhten Preisen bezogen hat, solltest du ihn auffordern, günstiger einzukaufen. Bei einer Gasheizung kann der Vermieter einen anderen Versorger wählen. Wenn das Gas aus der Grundversorgung bezogen wird, kannst du ihn auffordern, sofort einen Sondervertrag abzuschließen (Kündigungsfrist: zwei Wochen). Bei Heizöl kann der Vermieter bei jeder neuen Lieferung einen anderen Händler wählen.
Bei unserer Untersuchung im Herbst 2018 stellten wir bei mehr als 40 Prozent der Abrechnungen mit zentraler Gasheizung fest, dass die Preise mehr als 10 Prozent über den durchschnittlichen Preisen in Sonderverträgen lagen. Beachte jedoch, dass die Gaspreise bei hohem Verbrauch deutlich geringer sind. Eine Kilowattstunde Gas kostet in großen, zentral beheizten Mietshäusern weniger als in Einfamilienhäusern.
Bei den Preisen für Fernwärme stellten wir in unserer Untersuchung bei mehr als 50 Prozent der Abrechnungen erhöhte Kosten fest. Häufig liegt das daran, dass die Anschlussleistung zu groß ist und das ganze Haus für jede Leistungseinheit zahlt. Wenn die Anschlussleistung an den Bedarf des Wohnhauses angepasst wird, lässt sich viel einsparen. Dein Vermieter muss eine Überprüfung der Anschlussleistung veranlassen – fordere ihn dazu auf. Den Versorger kann er jedoch nicht wechseln.
Wehre dich gegen hohe Betriebsstromkosten
In unserer Untersuchung fielen auch die Kosten für den Betriebsstrom der Heizungsanlage auf. Oft finden sich Kosten in Höhe von 3 oder 5 Prozent der Brennstoffkosten auf den Abrechnungen. Das bedeutet meistens, dass der Vermieter den Stromverbrauch der Heizung nicht gesondert gemessen hat, sondern der Strom über einen gemeinsamen Zähler mit dem Hauslicht läuft. Die Kosten für den Betriebsstrom berechnet er dann pauschal. Anteile bis 5 Prozent gelten als akzeptabel – der Vermieter muss keinen Nachweis über die verbrauchte Strommenge vorlegen. Die Kosten für das Hauslicht findest du auf der Nebenkostenabrechnung.
Wenn du einen pauschalen Preis für Betriebsstrom auf deiner Abrechnung findest, lass dir trotzdem die Stromrechnung zeigen. Wenn der Stromtarif teuer ist, fordere deinen Vermieter auf, einen günstigeren Vertrag abzuschließen. Überprüfe auch die Höhe der Brennstoffkosten. Denn wenn der Vermieter teuer Gas oder Heizöl einkauft, kann er auch höhere Kosten für Betriebsstrom berechnen.
In jeder fünften Abrechnung überstiegen die Betriebsstromkosten 5 Prozent der Brennstoffkosten. Wenn das der Fall ist, widerspreche der Heizkostenabrechnung und fordere einen Beleg. Wenn du dabei feststellst, dass der Vermieter teuren Strom bezieht, fordere ihn zum Tarifwechsel auf. Wenn die Stromkosten nicht den aufgeführten Betriebsstromkosten entsprechen, kannst du eine Korrektur der Heizkostenabrechnung verlangen.
Wie funktioniert die Belegeinsicht?
Der Vermieter muss dir Belege für einzelne Leistungen vorlegen – du hast das Recht, die aufgeführten Beträge zu überprüfen. Wenn ein Kostenpunkt deutlich zu hoch erscheint, bitte deinen Vermieter oder die beauftragte Hausverwaltung um Einsicht in die Belege. Du hast normalerweise das Recht dazu innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung.
Der Vermieter kann dir Kopien der Belege zusenden, muss es aber nicht. In der Regel erhältst du Vorschläge für einen Termin zur Einsichtnahme in den Räumen der Hausverwaltung. Nimm deine Abrechnung mit und vergleiche die Zahlen. Wenn du Abweichungen feststellst, notiere sie dir, mache am besten ein Foto von der Abrechnung und erkläre deinem Vermieter, dass du den Widerspruch gegen die Abrechnung begründest. Er sollte sie dann korrigieren.
Durch eine Belegeinsicht kannst du auch den bestehenden Gas- und Stromliefervertrag sowie die Kosten für einzelne Zähler feststellen. Wenn du feststellst, dass bestimmte Kosten hoch sind, fordere deinen Vermieter auf, einen günstigeren Gasvertrag abzuschließen.
Gegen hohe Kosten aus vergangenen Abrechnungsjahren kannst du nichts mehr unternehmen. Wenn der Vermieter jedoch deiner Aufforderung, günstigere Vertragspartner zu wählen, nicht nachkommt, kannst du bei zukünftigen Abrechnungen die hohen Kosten beanstanden. Schließlich muss er das Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten.