So verhalten Sie sich richtig, wenn Sie einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten

So verhalten Sie sich richtig, wenn Sie einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten

Bußgeldverfahren sind nie angenehm. Wenn Sie aber einen Anhörungsbogen erhalten, ist es wichtig, richtig zu handeln. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie tun sollten, um keine weiteren Sanktionen zu riskieren und Ihre Rechte zu wahren.

Der Anhörungsbogen und seine Bedeutung

Ein Anhörungsbogen richtet sich immer gegen eine bestimmte Person – in der Regel gegen den Halter des Fahrzeugs, mit dem der Verstoß begangen wurde. Die Bußgeldbehörde kann anhand des amtlichen Kennzeichens zunächst nur den Halter ausfindig machen. Daher erhält der Halter auch den Anhörungsbogen.

Fristen, die Sie beachten sollten

Sie haben in der Regel eine Woche Zeit, den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzusenden. Sie sind verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben, jedoch nicht dazu, Angaben zur Sache zu machen. Sie müssen sich also nicht selbst bezichtigen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Sollten Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten, können weitere Sanktionen drohen. Ihnen könnte beispielsweise auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen, oder Sie könnten zur Anhörung bei der Polizei oder in der Bußgeldstelle vorgeladen werden.

Ihr Recht zu schweigen und der Anhörungsbogen

Sie haben das Recht zu schweigen, insbesondere dann, wenn Sie vorhaben, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden, die Ihnen zur Last gelegt werden könnten.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Anhörungsbogen noch nicht die Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße ist. Diese erhalten Sie erst mit dem Bußgeldbescheid, der in der Regel nach zwei bis vier Wochen zugestellt wird. Die Behörde hat insgesamt drei Monate Zeit, den Bußgeldbescheid zuzustellen.

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Die Verjährung und der Anhörungsbogen

Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt normalerweise drei Monate ab dem Zeitpunkt der Tat. Die Versendung des Anhörungsbogens unterbricht diese Frist, sodass die Frist von drei Monaten wieder von vorn beginnt.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Formulierung “wird Ihnen vorgeworfen” im Anhörungsbogen spielt laut Rechtsprechung eine wichtige Rolle. Nur wenn diese Formulierung verwendet wird, tritt eine Unterbrechung der Verjährung ein. Wenn hingegen die Formulierung “wurde festgestellt, dass…” verwendet wird, erfolgt keine Unterbrechung der Verjährung.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Verjährung nur einmal unterbrochen werden kann. Wenn Sie bereits am Tatort angehört wurden, ist eine weitere Unterbrechung durch die Zusendung des Anhörungsbogens nicht mehr möglich.

Was tun, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht erhalten haben?

Wenn Sie den Anhörungsbogen nicht erhalten haben, spielt das keine Rolle, solange die zuständige Behörde den Postausgang des Anhörungsbogens nachweisen kann. In diesem Fall gilt die Unterbrechung der Verjährung trotzdem als zulässig.

Es kann auch vorkommen, dass Sie anstelle eines Anhörungsbogens einen Zeugenfragebogen erhalten. Dies geschieht, wenn die Behörden bereits wissen, dass Sie als Halter den Verstoß nicht begangen haben. Es kann aber auch passieren, dass die Behörde feststellt, dass Halter und Fahrer nicht ein und dieselbe Person sind, beispielsweise wenn das Geschlecht auf dem Beweisfoto nicht übereinstimmt.

Wenn es sich um einen Firmenwagen handelt, erhält die jeweilige GmbH als Halterin des Autos oft nur einen Zeugenfragebogen. In diesem Fall sollten Unternehmen darauf achten, dass der Zeugenfragebogen nicht an den tatsächlichen Fahrer weitergeleitet wird. Stattdessen sollte der Halter den Bogen ausfüllen und den tatsächlichen Verursacher angeben.

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