So verjähren deine Ansprüche nicht

So verjähren deine Ansprüche nicht

Du hattest im Jahr 2019 deinen Flug annulliert und möglicherweise Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Doch diese Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, also zum Jahresende 2022. Leider reichen eine Mahnung oder ein einfaches Schreiben nicht aus, um die Verjährung aufzuhalten.

Mahnbescheid beantragen

Um die Verjährung noch kurz vor Jahresende zu verhindern, ist ein Mahnverfahren der schnellste Weg (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). In Deutschland wird nur noch das automatisierte, zentrale Mahnverfahren verwendet. Das ist kostengünstig und nicht sonderlich aufwendig.

Du kannst den Online-Mahnantrag nutzen, ein interaktives Formular, das von den Justizbehörden der Bundesländer zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem Formular kannst du den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im Internet ausfüllen. Du musst dafür keinen Rechtsanwalt beauftragen. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber zum Mahnverfahren.

Verhandlungen führen

Wenn du ernsthafte Verhandlungen mit dem Schuldner führst, kann das auch die Verjährung stoppen (§ 203 BGB). Allerdings musst du beweisen können, dass ihr tatsächlich diskutiert und nach einer Lösung sucht. Ein einfaches Schreiben an den Schuldner, dass du “reden” möchtest, reicht nicht aus. Um sicherzugehen, solltest du den Schuldner schriftlich auffordern, dass die Verjährungsfrist während der Verhandlungen nicht weiterläuft.

Es kann passieren, dass die andere Seite auf ein solches Schreiben nicht reagiert und ganz entspannt das Jahresende abwartet, um das Problem auszusitzen. Wenn sich dieser Verlauf abzeichnet, solltest du ein Mahnverfahren einreichen, um die Verjährung zu verhindern.

Beschwerde bei der Schlichtungsstelle

Wenn du eine Beschwerde bei einer Verbraucherschlichtungsstelle einlegst, wie zum Beispiel beim Ombudsmann der Banken oder Versicherungen, musst du auch keine Verjährung befürchten. Ein solches Verfahren hemmt die Frist (§ 204 Abs. 1 Ziffer 4 BGB). Nach Beendigung des Verfahrens läuft die Verjährungsfrist jedoch noch weitere sechs Monate (§ 204 Abs. 2 BGB).

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In unserem Ratgeber zur Schlichtungsstelle erfährst du, welche Stellen es für Verbraucherbeschwerden gibt und wie du schnell und kostengünstig dein Recht einfordern kannst. Damit kannst du sogar die Verjährung hemmen.

Musterfeststellungsklage anschließen

Seit November 2018 haben Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit, zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern deren Ansprüche im Rahmen einer Musterklage feststellen zu lassen (§§ 606ff. ZPO).

Betroffene Verbraucher können ihre Ansprüche mit einer Musterfeststellungsklage ohne Anwaltszwang bei einem Klageregister anmelden. Die erfolgreiche Anmeldung bewirkt, dass ihre Ansprüche nicht verjähren, vorausgesetzt, es liegt derselbe Lebenssachverhalt zugrunde wie den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB). Die Hemmung tritt grundsätzlich bereits mit Erhebung der Musterfeststellungsklage durch den Verbraucherschutzverband ein und nicht erst, wenn sich ein Verbraucher wirksam zum Register anmeldet (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, Az. VI ZR 1118/20). Eine Liste mit den derzeit aktuellen Musterfeststellungsklagen findest du auf der Website des Bundesamts für Justiz.

Klage einreichen

Auch durch eine Klage kannst du die Verjährung verhindern. Ohne rechtliche Unterstützung ist das jedoch nicht so einfach. Vor dem Amtsgericht kannst du es ohne Anwältin versuchen, aber die Vorbereitung nimmt etwas Zeit in Anspruch. Du musst alle wichtigen Dokumente vorliegen haben und eine Klage formulieren, in der du deinen Anspruch begründest. Sobald deine Klage beim Gericht eingegangen ist, wird die Verjährung gehemmt. Wenn du mehr als 5.000 Euro einfordern möchtest, musst du dich ans Landgericht wenden und in jedem Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen. In unserem Ratgeber zur Anwaltssuche und Anwaltskosten erfährst du, wie du den richtigen Anwalt findest.