So verkaufen Sie erfolgreich ein Auto ins EU-Ausland

So verkaufen Sie erfolgreich ein Auto ins EU-Ausland

Insbesondere bei älteren Gebrauchtwagen mit möglichen Schäden oder ohne gültige Hauptuntersuchung kann es sich lohnen, das Auto ins Ausland zu verkaufen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten und Herausforderungen beim Verkauf eines Autos ins Ausland. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie über den Verkauf von Fahrzeugen innerhalb der EU wissen sollten und welche Stolperfallen auf Sie warten.

Welche Vorteile hat der Verkauf ins Ausland?

Es gibt mehrere Gründe, warum es sich lohnen kann, ein Auto im EU-Ausland zu verkaufen. Der Autoverkauf ins Ausland ist empfehlenswert, wenn es sich um ältere Gebrauchtwagen handelt, die in Deutschland nur mit großem Aufwand oder gar nicht mehr verkauft werden können. Dies kann der Fall sein, wenn die Fahrzeuge eine hohe Laufleistung haben, möglicherweise Unfallschäden aufweisen oder keinen TÜV mehr erhalten.

Auch ältere Dieselfahrzeuge, die in Deutschland keine grüne Umweltplakette bekommen, werden gerne ins Ausland verkauft, da die Auflagen dort weniger streng sind. Ein Verkauf von Neuwagen und Jahreswagen ins Ausland macht in der Regel wenig Sinn, da die Fahrzeuge dort günstiger sind als in Deutschland.

Auf was ist beim Autoverkauf ins Ausland zu achten?

Damit der Autoverkauf ins EU-Ausland reibungslos abläuft, gibt es einige Grundlagen zu beachten. Obwohl das Außenwirtschaftsgesetz einen freien Warenverkehr innerhalb der EU ermöglicht, sollten Sie die besonderen Einschränkungen kennen und sich vor möglichen Risiken eines Autoverkaufs ins Ausland absichern.

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Kaufvertrag: Auto im Ausland verkaufen

Wie beim Verkauf eines Autos innerhalb Deutschlands ist es wichtig, einen rechtlich sicheren Kaufvertrag abzuschließen. Im Internet finden Sie entsprechende Vordrucke, die alle notwendigen Informationen enthalten. Vergessen Sie nicht, sich die Ausweispapiere des Käufers zeigen zu lassen und eine Kopie davon zu machen. Wichtige Informationen, die im Kaufvertrag enthalten sein sollten, sind unter anderem:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum und Ausweisnummer von Käufer und Verkäufer
  • Marke, Modellbezeichnung und Fahrzeugdaten
  • Datum der Erstzulassung und Kilometerstand beim Verkauf
  • Informationen zu möglichen Vorschäden und Unfallschäden
  • Datum der nächsten Hauptuntersuchung
  • Kaufpreis mit Währung
  • Sondervereinbarungen schriftlich festhalten

Wichtig: Abmeldung des Autos in Deutschland!

Wer ein Auto ins Ausland verkauft, muss es zunächst in Deutschland abmelden. Nach der Überführung ist es laut Gesetzgebung nicht möglich, das Fahrzeug abzumelden. Daher sollten Sie das Auto idealerweise vor dem Verkauf ins Ausland stilllegen. Dazu müssen Sie Ihre Ausweispapiere zusammen mit den Fahrzeugpapieren und den Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Für die Stilllegung fällt eine kleine Gebühr an.

Kennzeichen für den Export aus Deutschland

Wenn Sie ein Auto ins Ausland verkaufen und aus Deutschland exportieren möchten, benötigen Sie ein spezielles Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen genannt. Dieses Kennzeichen können Sie bei der Zulassungsbehörde beantragen, indem Sie eine gültige Hauptuntersuchung und eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen. Die Kosten für die Bearbeitung und Anfertigung der Kennzeichen betragen mindestens 50 Euro.

COC-Papiere beim Autoexport: Sind sie notwendig?

In der Regel sind COC-Papiere beim Gebrauchtwagenverkauf innerhalb Europas nicht erforderlich. Da das Fahrzeug bereits innerhalb der EU zugelassen war und die notwendige EG-Typengenehmigung vorliegt. Es könnte jedoch vorkommen, dass die COC-Papiere für die Zulassung benötigt werden. In diesem Fall ist es von Vorteil, wenn Sie dem Käufer die passenden Unterlagen direkt mitgeben können.

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Welche Stolperfallen gibt es beim Autoverkauf im Ausland?

Beim Verkauf von Gebrauchtwagen innerhalb der EU an Privatpersonen oder Unternehmen gibt es einige Stolperfallen. Das größte Problem ist die Bezahlung. Hier kann es häufig zu Betrugsversuchen kommen, zum Beispiel mit gefälschten Überweisungsschecks. Geben Sie das Auto oder die Fahrzeugpapiere niemals heraus, ohne eine tatsächliche Gegenleistung erhalten zu haben.

Verhandlungen über E-Mail oder angebliche Mittelsmänner sollten vermieden werden, da hier häufig Betrüger am Werk sind. Geben Sie keine Informationen zum Fahrzeug heraus, wie Fahrzeugpapiere oder EG-Übereinstimmungserklärungen, die für betrügerische Tätigkeiten genutzt werden könnten. Bei Probefahrten ist Vorsicht geboten. Lassen Sie sich vorab die Ausweispapiere geben oder begleiten Sie den Interessenten während der Probefahrt.

Besonderheiten beim Autoverkauf außerhalb der EU

Ein Fahrzeugverkauf außerhalb der EU kann komplizierter sein. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich die Voraussetzungen für Zoll und Export beachten. Da sich der private Autoverkauf in der Regel nicht lohnt, können Sie den Autoexport über spezialisierte Händler durchführen lassen.

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