So verstehen Sie alle Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis

So verstehen Sie alle Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist oft wie ein Buch mit sieben Siegeln. Obwohl es klar und verständlich formuliert sein sollte, enthält es oft versteckte Botschaften. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Zeugniscode entschlüsseln und was Sie beachten sollten.

Das Arbeitszeugnis: Was steht (nicht) drin?

Das Verstehen eines Arbeitszeugnisses gleicht oft dem Lesen im Kaffeesatz. Zwar muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein, aber es kann dennoch einige typische Formulierungen enthalten. Das Weglassen wichtiger Punkte ist jedoch nicht erlaubt. Ein solches “beredtes Schweigen” kann zu einer negativen Bewertung führen.

Der Zeugniscode: Entschlüsseln der Formulierungen im Arbeitszeugnis

Die Standards für Arbeitszeugnisse haben sich über die Zeit entwickelt und ermöglichen es dem Arbeitgeber, seine Meinung über den Mitarbeiter auszudrücken. Dieser “Zeugniscode” ist jedoch oft verwirrend und kann von unterschiedlichen Personalchefs unterschiedlich interpretiert werden. Um Klarheit über die Auswirkungen Ihres Zeugnisses auf zukünftige Bewerbungen zu erlangen, empfiehlt sich die Beratung eines Fachanwalts.

Der Zeugnisratgeber: Was zu beachten ist

Hier sind einige Tipps aus unserer praktischen Erfahrung im Umgang mit Arbeitszeugnissen:

  • Fordern Sie immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an, das Ihre Leistungen und Ihr Verhalten beinhaltet.
  • Achten Sie auf die Form des Zeugnisses: Es sollte auf A4-Papier und ungelocht sein.
  • Lesen Sie das Zeugnis genau durch und achten Sie auf holprige Formulierungen.
  • Achten Sie darauf, welche Kündigungsgründe im Zeugnis genannt werden.
  • Beachten Sie die Schlussformel des Zeugnisses, da sie die vorherigen Aussagen bestätigen oder relativieren kann.
  • Bei einem Vergleichsende des Arbeitsverhältnisses sollte die Note im Zeugnis festgehalten werden.
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Entscheidung des BAG: “Befriedigend” ist solide

Die Vergabe von Arbeitszeugnissen hat sich im Laufe der Zeit geändert. Früher galt ein “befriedigend” als solide Leistung und wurde häufig vergeben. Heutzutage gibt es jedoch in nur ca. 15 Prozent der Fälle eine schlechtere Note als “gut”. Dies liegt hauptsächlich an der Unsicherheit der Arbeitgeber. Das Bundesgerichtshofsurteil von 1963 hat dazu geführt, dass fast nur noch “gute” und “sehr gute” Zeugnisse vergeben wurden. Es hat sich ein Zeugniscode entwickelt, der Feinheiten in den Abschlusspapieren unterbringt und die eigentliche Note in den Hintergrund drängt. Das neueste Urteil des BAG könnte jedoch dazu führen, dass “befriedigend” wieder häufiger vergeben wird.

In Zukunft sollten Sie darauf achten, dass Ihr Zeugnis “gute Leistungen” oder “stets zu unserer vollen Zufriedenheit” enthält. Dies muss jedoch durch entsprechende Leistungen nachgewiesen werden.