Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln, aber Ihren Strom- und Gaslieferanten schon. Ein Anbieterwechsel dauert in der Regel nicht länger als drei Wochen und ist für Sie als Konsument*innen auch kostenfrei.
Aber Vorsicht!
Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie einige wichtige Details beachten. Hier ist, was Sie beachten sollten:
So funktioniert der Wechsel des Anbieters
- Vergleichen Sie die Preise der Anbieter mit dem Tarifkalkulator der E-Control.
- Achten Sie darauf, dass die meisten Strom- und Gasanbieter hohe Preisrabatte gewähren, die nur im ersten Jahr gültig sind. Vergleichen Sie daher die Preise über mehrere Jahre, um langfristig die besten Konditionen zu erhalten.
- Informieren Sie sich über eventuelle Mindestbindungsfristen und ob Sie bei einer vorzeitigen Kündigung Rabatte verlieren. Ihr bisheriger Vertrag kann in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Wenn es eine Bindungsfrist gibt, können Sie zum Ende des ersten Vertragsjahres und danach immer zum Monatsletzten kündigen.
- Sie können vorzeitig kündigen, wenn der Lieferant den Preis erhöht oder die Geschäftsbedingungen ändert und Sie dem widersprechen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
- Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, nutzen Sie die Gelegenheit, die Preise zu vergleichen und wählen Sie sofort den günstigsten Anbieter. So sparen Sie sich später den Wechsel. Sie müssen auch einen Vertrag mit dem Netzbetreiber abschließen, aber diesen können Sie sich nicht aussuchen.
- Sobald Sie einen neuen Lieferanten gefunden haben, melden Sie sich telefonisch oder online an. Der neue Anbieter schickt Ihnen dann den Vertrag. Sie müssen ihn nur noch ausfüllen und zurückschicken. Der Rest wird vom neuen Anbieter erledigt. Der Wechsel dauert in der Regel bis zu drei Wochen. Währenddessen liefert Ihnen weiterhin Ihr bisheriger Lieferant Strom oder Gas.
- Am Tag des Wechsels sollten Sie Ihren Strom- oder Gaszählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen.
Wenn sich Preise und AGBs ändern
Änderungen der Preise und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Ihnen separat und rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Sie haben die Möglichkeit, diesen Änderungen zu widersprechen. Beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Halten Sie die Frist für den Widerspruch ein, die im Schreiben des Lieferanten angegeben ist.
- Mit Ihrem Widerspruch endet Ihr Strom- oder Gasliefervertrag. Der Widerspruch fungiert also praktisch als Kündigung, wobei der Vertrag erst drei Monate nach dem Widerspruch endet. Innerhalb dieser Frist werden Sie weiterhin zu den alten Konditionen beliefert.
- Innerhalb der dreimonatigen Frist sollten Sie unbedingt einen neuen Lieferanten finden, um auch danach weiterhin mit Strom oder Gas versorgt zu werden. Beachten Sie jedoch, dass der Lieferantenwechsel derzeit bis zu sechs Wochen dauern kann.
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Strom- oder Gaslieferanten haben
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle! Wenn Sie eine Beschwerde gegen Ihren Strom- oder Gaslieferanten haben (z. B. Rechnung, Qualität der Dienstleistung, etc.), können Sie einen Antrag auf Streitschlichtung bei der Schlichtungsstelle der E-Control stellen. Das Verfahren ist kostenlos.
Hier können Sie einen Antrag auf Streitschlichtung stellen. Die Schlichtungsstelle fordert dann den Strom- oder Gaslieferanten zu einer Stellungnahme zu Ihrem Fall auf und erarbeitet eine Lösung. Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, ist das Verfahren abgeschlossen.