So wechseln Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

So wechseln Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Sie sind auf der Suche nach Informationen, wie Sie von einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können? In diesem Artikel werden wir Ihnen alle wichtigen Informationen dazu geben.

Wie komme ich als Angestellter in die gesetzliche Krankenversicherung?

Um in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie dürfen noch nicht 55 Jahre alt sein.
  2. Ihr Gehalt darf den festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Für das Jahr 2023 liegt dieser bei 66.000 Euro brutto jährlich. Wenn Sie bereits am 31. Dezember 2002 als Arbeitnehmer privat versichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von derzeit 59.850 Euro.

Falls Sie älter sind oder mehr verdienen, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Es gibt jedoch einige Tricks, um Ihr Jahresbruttoeinkommen unter den Grenzwert zu senken:

  • Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob Sie das Recht auf eine befristete Teilzeitvereinbarung haben, auch bekannt als “Brückenteilzeit”. So können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und Ihr Gehalt unter den Grenzwert bringen. Diese Regelung gilt für Unternehmen mit mehr als 45 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern.
  • Ist bei Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto vorhanden, auf dem Sie geleistete Arbeit für die Zukunft gutschreiben lassen können? Dann können Sie Ihr Gehalt reduzieren und so die Versicherungspflicht erreichen. Ähnlich funktioniert es unter dem Begriff “Sabbatjahr”.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Teile Ihres Gehalts im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung fließen zu lassen. Im Jahr 2023 ist dies bis zu einem Betrag von 3.504 Euro pro Jahr möglich.
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Wie komme ich als Selbstständiger in die gesetzliche Krankenversicherung?

Als Selbstständiger haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Es muss erst eine Situation eintreten, die eine Versicherungspflicht auslöst. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie als Angestellter einen Arbeitsvertrag unterschreiben und Ihre Selbstständigkeit komplett aufgeben oder nur noch nebenberuflich ausüben. Auch in diesem Fall dürfen Sie nicht älter als 55 Jahre sein.

Folgende Kriterien gelten, um als nebenberuflich Selbstständiger zu gelten:

  • Sie dürfen keine Angestellten mit einem Verdienst über der Minijob-Grenze von 520 Euro monatlich beschäftigen.
  • Ihr Einkommen als Angestellter muss mindestens so hoch sein wie Ihr Gewinn aus der Selbstständigkeit. Liegt Ihr Gewinn als Selbstständiger um mehr als 20 Prozent über Ihrem Angestellteneinkommen, gehen die Krankenkassen davon aus, dass die Selbstständigkeit schwerer wiegt. Ihr monatliches Einkommen als Angestellter sollte außerdem möglichst über 1.697,50 Euro liegen.
  • Sie müssen als Angestellter mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Sobald Sie als Angestellter in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen sind, können Sie später wieder hauptberuflich selbstständig tätig sein und dennoch Mitglied der Kasse bleiben.

Kann ich mich über die Familienversicherung wieder gesetzlich versichern?

Ja, wenn Ihr Ehepartner oder Ihre eingetragene Lebenspartnerin gesetzlich versichert ist, können Sie über deren Krankenkasse Mitglied werden – vorausgesetzt, Sie verdienen selbst nicht viel. Es gibt keine Altersgrenze für die Familienversicherung.

Voraussetzung ist jedoch, dass Ihr Gesamteinkommen die Höchstgrenze nicht überschreitet. Derzeit dürfen Ehe- oder Lebenspartner entweder in einem Minijob maximal 520 Euro pro Monat verdienen oder ein Gesamteinkommen haben, das monatlich 485 Euro nicht übersteigt.

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Auch wenn Sie als Rentner Ihre Rente für einen bestimmten Zeitraum durch die Flexirente reduzieren, können Sie in die Familienversicherung Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin wechseln.

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und jünger als 55 Jahre sind, entsteht dadurch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein möglicher Umweg über das EU-Ausland bietet eine weitere Möglichkeit, um bei der Rückkehr nach Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten. Dafür müssen Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung im EU-Ausland sein. Für den Beitritt zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dann der Nachweis erforderlich, dass Sie zuvor Mitglied der ausländischen Krankenversicherung waren. Auch hier gibt es keine Altersgrenze.

Ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung immer zu empfehlen?

Beim Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung sollten Sie zwei Aspekte beachten:

  1. Die monatlichen Beiträge, die Sie zahlen müssen. In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge im Laufe des Lebens kontinuierlich an. Laut der Stiftung Warentest wird sich Ihr Beitrag verdreifachen, wenn Sie mit 35 Jahren in die private Krankenversicherung eintreten und bis zum Rentenalter dort versichert bleiben. In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt der Beitrag von der Höhe Ihrer Einkünfte ab. Haben Sie geringere Bezüge, zahlen Sie entsprechend weniger.

  2. Die Leistungen, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten. Privatversicherte haben in einigen Bereichen erweiterte Leistungen im Vergleich zu gesetzlich Versicherten. Jedoch bieten auch gesetzliche Krankenversicherungen umfangreiche Leistungen, wie zum Beispiel stationäre Rehabilitation, Hilfsmittel und Psychotherapie.

Es ist wichtig, beide Aspekte zu berücksichtigen und Ihre individuelle Situation zu analysieren, bevor Sie sich für einen Wechsel entscheiden.

Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Beachten Sie jedoch, dass dies keine Rechtsberatung ist. Um sich umfassend zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen, empfiehlt es sich, einen Experten zu konsultieren.

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