So werden Sie Patentanwalt in Deutschland

Schritt 1: Ausbildung beim Patentanwalt

Schritt 1: Ausbildung beim Patentanwalt

Herzlichen Glückwunsch, du interessierst dich für den spannenden Beruf des Patentanwalts! In diesem Artikel erfährst du, wie du den ersten Schritt auf dem Weg zu diesem Beruf machen kannst. Die Ausbildung zum Patentanwalt ist anspruchsvoll und erfordert technische Fähigkeiten sowie eine praktische Erfahrung.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Um eine Zulassung zur Ausbildung zum Patentanwalt zu erhalten, musst du deine technische Befähigung nachweisen. Dies gelingt, indem du ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer anerkannten Hochschule erfolgreich abschließt. Beachte jedoch, dass eine Fachhochschule nicht als wissenschaftliche Hochschule im Sinne der Patentanwaltsordnung gilt.

Zusätzlich musst du ein Jahr praktischer technischer Tätigkeit vorweisen. Diese Erfahrung kannst du beispielsweise durch Industriepraktika während deines Studiums sammeln. Achte darauf, dass die Tätigkeiten manuell oder experimentell sind, da dies bei der Einreichung der Bescheinigung wichtig ist.

Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, musst du einen Antrag an den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts stellen. Dieser Antrag erfordert verschiedene Dokumente, die du rechtzeitig zusammenstellen solltest.

Beginn der Ausbildung

Der Start der Ausbildung hängt davon ab, wann du eine passende Stelle bei einem Patentanwalt findest. Beachte jedoch, dass der offizielle Beginn deiner Ausbildung der Tag ist, an dem der Ausbilder dich offiziell als Patentanwaltsbewerber meldet. Kläre daher bereits im Bewerbungsgespräch, wann dein Ausbilder beabsichtigt, dich zu melden.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zum Patentanwalt dauert 26 Monate, nachdem du als Patentanwaltsbewerber gemeldet wurdest. Wenn du nahtlos ins Berufsjahr übergehen möchtest, solltest du darauf hinwirken, dass die Meldung 26 Monate vor Beginn des Berufsjahres erfolgt. Empfohlene Anfangszeitpunkte für die Meldung sind der 1. April, der 1. August oder der 1. Dezember. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass einige Patentanwälte die Zeit zwischen der Ausbildung und dem Berufsjahr als angenehm empfunden haben, da sie die Möglichkeit hatten, Urlaub zu machen.

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Inhalt der Ausbildung

Die Ausbildung beim Patentanwalt hat zwei Hauptziele: den Erwerb von Rechtskenntnissen und die praktische Anwendung dieser Kenntnisse. Es ist wichtig sicherzustellen, dass du während der Ausbildung an den Tätigkeiten teilnehmen kannst, die später deinen Berufsalltag bestimmen werden. Nutze auch die Zeit beim Patentanwalt, um die Organisationsstruktur einer Kanzlei kennenzulernen.

Zusätzlich zur Ausbildung in der Kanzlei musst du an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen. In diesen Arbeitsgemeinschaften erwirbst du wesentliche Kenntnisse im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Die Arbeitsgemeinschaften finden einmal im Monat statt und bieten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Vorträge zu halten.

Außerdem musst du eine Ausbildung im allgemeinen Recht an einer Universität absolvieren. Der von der Fernuniversität Hagen angebotene Studiengang “Recht für Patentanwälte” wird von der Patentanwaltskammer anerkannt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diesen Studiengang zu umgehen, wenn du das erste juristische Staatsexamen abgelegt hast. Kläre im Bewerbungsgespräch ab, ob die ausbildende Kanzlei die Studien- und Aufenthaltskosten in Hagen übernimmt.

Fazit

Die Ausbildung zum Patentanwalt ist eine spannende und anspruchsvolle Reise. Der erste Schritt ist die Erfüllung der Voraussetzungen und die Zulassung zur Ausbildung. Sei bereit, technische Fähigkeiten zu demonstrieren und praktische Erfahrungen zu sammeln. Nutze die Zeit beim Patentanwalt, um dich weiterzuentwickeln und das Berufsfeld kennenzulernen. Viel Erfolg auf deinem Weg zum Patentanwalt!