Endlich ist der Tag gekommen – der Kredit für das Eigenheim wurde endlich abbezahlt. Diesen Meilenstein kann der Eigentümer offiziell bestätigen lassen, indem er die Grundschuld im Grundbuch löschen lässt. Ein schönes Gefühl, keine Frage. Doch es kann ratsam sein, die Grundschuld einfach stehen zu lassen.
Grundschuld und Hypothek: Unterschiedliche Dinge
Grundschuld und Hypothek werden im Alltag oft gleichgesetzt. Doch es gibt wichtige Unterschiede. Die Hypothek bezieht sich immer auf eine konkrete Forderung und sinkt mit der Tilgung des Darlehens auf Null. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Grundschuld um eine abstrakte Absicherung, die auch ohne eine entsprechende Verbindlichkeit im Grundbuch eingetragen sein kann. Sie bleibt in voller Höhe bestehen, selbst nach der Abzahlung des Darlehens.
Kosten der Löschungsbewilligung
Wenn das Darlehen vollständig abgezahlt ist, stellt die Bank eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld aus. Um den Eintrag im Grundbuch löschen zu lassen, muss der Eigentümer diese Unterlagen notariell beglaubigen lassen und an das Grundbuchamt schicken. Damit sind natürlich Kosten verbunden. Die Bank darf jedoch keine Gebühren für die Löschungsbewilligung in Rechnung stellen. Die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt muss der Eigentümer tragen. In der Regel fallen etwa 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld als Gebühr an, die jeweils hälftig zwischen dem Grundbuchamt und dem Notarbüro aufgeteilt werden. Bei einer im Grundbuch vermerkten Summe von 200.000 Euro betragen die Kosten für die Löschung etwa 400 bis 500 Euro.
Bei späterem Finanzierungsbedarf von Vorteil
Ob es sinnvoll ist, die Grundschuld zu löschen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn der Eigentümer die Immobilie verkaufen möchte, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld zu löschen, um ein “sauberes” Grundbuch zu haben und dem Käufer zu zeigen, dass die Immobilie lastenfrei ist. Wenn der Eigentümer jedoch weiterhin in seinem Haus wohnen und es möglicherweise später noch einmal modernisieren möchte, ist es ratsam, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. In diesem Fall wandelt sich die Grundschuld automatisch in eine Eigentümergrundschuld um, die eine leere Hülle darstellt und mit einem neuen Kredit gefüllt werden kann.
Praktische Überlegungen überwiegen oft die Vernunft
Die rationale Entscheidung besteht in den meisten Fällen darin, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Allerdings ist die Löschung nicht nur eine Frage der Vernunft, sondern spielt auch die Psychologie eine große Rolle. Viele Eigentümer fühlen sich wohler, wenn das Grundbuch keine Belastungen aufweist.
Es ist wichtig, die Löschungsbewilligung der Bank gut aufzubewahren, auch wenn die Grundschuld erst Jahre oder Jahrzehnte später gelöscht werden soll. Es kommt häufig vor, dass diese Dokumente bei der Abwicklung eines Verkaufs oder im Falle einer Erbschaft gesucht werden müssen. Wenn sie nicht gefunden werden, muss der Eigentümer die Kosten für die Wiederbeschaffung tragen.