Sonderausgaben: Steuern sparen leicht gemacht

Sonderausgaben: Steuern sparen leicht gemacht

Die Vorsorgeaufwendungen sind eine der wichtigsten Arten von Sonderausgaben. Sie werden in zwei Bereiche unterteilt: die Basisversorgung und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Basisversorgung

Für die Aufwendungen zur Basisversorgung kannst du grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 25.787 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern 51.574 Euro) im Jahr 2021 geltend machen. Im Jahr 2022 beträgt der Höchstbetrag 25.639 Euro (51.278 Euro).

Allerdings befinden wir uns derzeit in einer Übergangsphase: Du kannst nur einen Teil dieser Höchstbeträge tatsächlich geltend machen. Im Jahr 2021 berücksichtigt das Finanzamt 92 Prozent der Aufwendungen. Ab dem Jahr 2022 steigt der absetzbare Anteil auf 94 Prozent.

Von den vollen Höchstbeträgen kannst du nach einer Gesetzesänderung ab dem Jahr 2023 profitieren – statt eigentlich ab 2025. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Doppelbesteuerung der Rente zu vermindern.

Beispiel für 2021

Hier ein Beispiel: Ein rentenversicherungspflichtiger Angestellter mit einem Jahresbruttoeinkommen von rund 50.000 Euro kann Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von 6.666 Euro als Sonderausgaben abziehen.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Seit 2010 kannst du deine Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dies gilt jedoch nur für den Basisschutz, der dich auf sozialhilfegleichem Niveau absichert. Ein Anspruch auf Krankengeld gehört nicht dazu.

Erstattet die private Krankenversicherung Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung, musst du diese mit deinen gezahlten Beiträgen desselben Veranlagungsjahres verrechnen. Eine Beitragserstattung reduziert die abzugsfähigen Sonderausgaben.

Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung

Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung gilt nicht als Sonderausgabe. Trägst du als privat Krankenversicherter Krankheitskosten selbst, um dir eine Beitragserstattung zu sichern, kannst du diese Kosten nicht als Sonderausgaben absetzen.

LESEN  Warum Kühe Hörner brauchen

Bonuszahlung der Krankenkasse

Wenn du an einem Gesundheitsprogramm deiner gesetzlichen Krankenkasse teilgenommen und deshalb einen Bonus erhalten hast, kannst du deine ungekürzten Beiträge für die Krankenversicherung in der Steuererklärung angeben, falls der Bonus keine Beitragserstattung darstellt.

Sonderausgaben für Versicherungen deines Kindes

Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Absicherung deines Kindes kannst du als Sonderausgaben abziehen, sofern es unterhaltsberechtigt ist und du die Beiträge bezahlt hast. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber den Krankenversicherungsbeitrag vom Lohn deines Kindes einbehält. In diesem Fall musst du deinem Kind jedoch die abgeführten Beiträge erstatten, damit du diese als Sonderausgaben absetzen darfst.

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gibt es einen Höchstbetrag. Sozialversicherungspflichtige Angestellte können eigentlich höchstens 1.900 Euro absetzen, Selbstständige bis zu 2.800 Euro im Jahr.

Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind jedoch in voller Höhe absetzbar, selbst wenn sie über dem Höchstbetrag liegen.

Bei der Kfz-Versicherung darfst du nur den Anteil für die Haftpflichtversicherung absetzen – und auch nur, wenn du zugleich Autohalter und Versicherungsnehmer bist.

Weitere Details zu den absetzbaren Versicherungsbeiträgen und den Höchstbeträgen findest du im ausführlichen Ratgeber zu den Vorsorgeaufwendungen.

Der Steuerberater weist darauf hin, dass diese Informationen keine steuerliche Beratung darstellen und im Einzelfall geprüft werden sollten.