Was tun Eltern, wenn ihr Kind beim Lernen Unterstützung benötigt, sei es aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen? Ein sonderpädagogisches Gutachten ist der Schlüssel. Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.
Was ist ein sonderpädagogisches Gutachten?
Ein sonderpädagogisches Gutachten stellt fest, ob ein Kind einen Förderbedarf hat. Vor der Gutachtenerstellung wird das Kind in verschiedenen Situationen beobachtet und untersucht. Die Eltern werden zu Gesprächen hinzugezogen. Basierend auf dem Gutachten erhält das Kind entweder integrative Unterstützung an einer Regelschule oder wird einer Förderschule oder einem sonderpädagogischen Bildungsangebot zugewiesen.
Unterschied zwischen Förderbedarf und Förderschwerpunkt
Je nach festgestelltem Förderschwerpunkt kann die Schule zusätzliche Ressourcen beantragen und einen Förderbedarf benennen. Die Förderschwerpunkte “Lernen”, “Emotionale und soziale Entwicklung” sowie “Sprache” erhalten seit dem Schuljahr 2017/2018 keine zusätzlichen Ressourcen mehr. Festgestellter Förderbedarf bringt individuelle Rechte für das Kind mit sich.
Wie bekommt man ein sonderpädagogisches Gutachten?
Eltern können einen Antrag auf ein sonderpädagogisches Gutachten bei der Schulaufsichtsbehörde stellen, falls sie den Verdacht haben, dass ihr Kind besondere Unterstützung benötigt. Die Schule kann ebenfalls einen Antrag stellen. Im Förderschwerpunkt “Lernen” ist dies erst ab dem dritten Jahr der Schuleingangsphase möglich. Die Schule muss nachweisen, dass alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Wer stellt das Gutachten aus?
Das sonderpädagogische Gutachten wird meist von einer Lehrkraft der Schule, auf die das Kind bereits geht oder gehen soll, und einer sonderpädagogischen Lehrkraft erstellt. Falls erforderlich, können weitere Fachkräfte oder Institutionen hinzugezogen werden, wie zum Beispiel das Gesundheitsamt für schulärztliche Untersuchungen oder eine schulpsychologische Stellungnahme.
Schritte beim sonderpädagogischen Gutachten
Der Prozess des sonderpädagogischen Gutachtens umfasst mehrere Schritte, die von allen Beteiligten durchgeführt werden, einschließlich Lehrkräften, Schulleitung, Beratungslehrkräften und Koordinierungsstellen. Diese Schritte dienen der Feststellung des Förderbedarfs und der Erstellung eines individuellen Förderplans für das Kind.
Widerspruch gegen das sonderpädagogische Gutachten
Falls Eltern mit der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde nicht einverstanden sind, können sie Widerspruch beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen. Um den Wechsel auf eine Förderschule zu verhindern, können Eilanträge gestellt werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt für Schulrecht zu konsultieren.
Kritik am Feststellungsverfahren
Forscher haben herausgefunden, dass die Sicht der betroffenen Eltern und Schüler bei der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens zu kurz kommt. Kritisiert wird auch die übermäßige Gewichtung von Intelligenztests und die zu starke Berücksichtigung der Meinung der Förderpädagogen.
Ein sonderpädagogisches Gutachten kann für Eltern und Kinder der Schlüssel zur benötigten Unterstützung sein. Wenn Sie Erfahrungen mit einem solchen Gutachten haben, teilen Sie diese gerne in den Kommentaren!
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