Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Definition und Überprüfung

Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Definition und Überprüfung

Willkommen zu meinem neuesten Artikel! Heute werde ich über ein Thema sprechen, das oft Verwirrung stiftet: “Sonstige finanzielle Verpflichtungen”. Viele Menschen sind sich nicht sicher, was genau darunter fällt und wie sie geprüft werden. Aber keine Sorge, ich werde Licht ins Dunkel bringen!

Was sind Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen?

Der Begriff “Haftungsverhältnisse” wird häufig als Synonym für Eventualverbindlichkeiten oder Schulden verwendet, ist aber im Gesetz nicht explizit definiert. Im Allgemeinen handelt es sich um künftige Verpflichtungen gegenüber Dritten, bei denen die rechtliche Grundlage bereits zum Bilanzstichtag gelegt wurde. Diese Verpflichtungen erfüllen nicht den Passivierungsgrundsatz und werden daher unter “Haftungsverhältnisse” zusammengefasst.

“Sonstige finanzielle Verpflichtungen” sind künftige finanzielle Verbindlichkeiten, die weder dem Passivierungsgrundsatz genügen noch unter “Haftungsverhältnisse” fallen. Im Gegensatz zu den Haftungsverhältnissen umfassen sie nicht nur Außenverpflichtungen, sondern auch Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen selbst.

Ab welcher Unternehmensgröße müssen sonstige finanzielle Verpflichtungen angegeben werden?

Gemäß der EU Richtlinie 2013/34/EU müssen auch kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen angeben. Die frühere Befreiung für kleine Unternehmen wurde gestrichen, sodass nun alle Unternehmen diese Angaben machen müssen.

Welche Verpflichtungen müssen angegeben werden?

Alle Verpflichtungen, die weder in der Bilanz passiviert sind noch als Haftungsverhältnisse aufgeführt wurden, müssen im Anhang angegeben werden. Eine klare Definition von “finanziellen Verpflichtungen” existiert jedoch nicht. Es handelt sich um bestehende Verpflichtungen zum Bilanzstichtag, die in Zukunft zu Ausgabepflichten führen werden, unabhängig davon, ob sie auf vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen.

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Einige Beispiele für sonstige finanzielle Verpflichtungen sind zwangsläufige Folgeinvestitionen, mehrjährige Miet- und Pachtverträge, Umweltschutzmaßnahmen und unabwendbare Großreparaturen.

Wie werden die Verpflichtungen geprüft?

Die Prüfung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist komplex und hängt von der Offenlegung des Unternehmens ab. Da diese Verpflichtungen oft eine materielle Bedeutung haben, müssen sie sorgfältig geprüft werden. Dabei erfolgt zuerst eine Befragung der zuständigen Mitarbeiter und eine Analyse des internen Kontrollsystems. Der Spiegel der Verpflichtungen im Anhang wird kritisch überprüft und plausibilisiert. Die Vollständigkeit der Verpflichtungen kann durch eine Befragung des Managements und die Abstimmung mit der Vertragsdatenbank des Unternehmens sichergestellt werden.

So, das war’s! Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen, das Konzept der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

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Bis bald und viel Erfolg bei der Bewältigung Ihrer finanziellen Verpflichtungen!

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