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Wer kein ausreichendes Einkommen hat und arbeitsfähig ist, hat in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld. Doch wie sieht es mit Menschen aus, die entweder gar nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig sind? In solchen Fällen kommt die Sozialhilfe ins Spiel.
Die Sozialhilfe: Eine wichtige Stütze im Sozialsystem
Laut dem Bundesamt für Arbeit und Soziales haben “bedürftige Nichterwerbsfähige sowie bedürftige Personen über 65 Jahre” Anspruch auf Sozialhilfe. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Leistungen stehen zur Verfügung?
Was ist Sozialhilfe?
Im Jahr 2013 bezogen rund 370.300 Menschen in Deutschland Sozialhilfe, was fast einem halben Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Unterstützung?
Bis Ende 2004 konnten auch erwerbsfähige Arbeitslose Sozialhilfeleistungen beanspruchen. Mit der Einführung von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II (ALG II) wurden die Zugangsvoraussetzungen jedoch eingeschränkt.
Die Sozialhilfe umfasst verschiedene Leistungen, darunter sowohl finanzielle Zuwendungen als auch organisatorische Hilfestellungen.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die “Hilfe zum Lebensunterhalt” ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie gewährt Leistungen, um das Nötigste wie Ernährung, Kleidung und Energie bezahlen zu können. Der monatliche Regelsatz, auch “Sozialhilfesatz” genannt, deckt die Kosten für den Lebensunterhalt eines Monats ab.
Die Höhe des Regelbedarfs variiert je nach Bedarfsstufe. Dabei spielt unter anderem die Anzahl und das Alter der Kinder eine Rolle. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Satz gekürzt werden kann, beispielsweise wenn ein Empfänger von Sozialhilfe eine geringfügige Tätigkeit verweigert.
Wer hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt?
Laut § 19 SGB XII haben alle Menschen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Einige Beispiele für Fälle, in denen ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt besteht, sind:
- Menschen, die länger als sechs Monate in stationären Einrichtungen wie einem Pflegeheim leben.
- Kinder unter 15 Jahren, die nicht arbeiten dürfen.
- EU-Bürger, die länger als sechs Monate in Deutschland leben und arbeitslos sind.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Sozialhilfe. Anspruch darauf haben volljährige Menschen, die entweder dauerhaft erwerbsgemindert sind oder das Rentenalter erreicht haben.
Die Grundsicherung verfolgt dasselbe Ziel wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, richtet sich jedoch an einen eingeschränkten Personenkreis. Menschen gelten als dauerhaft erwerbsgemindert, wenn sie auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Rentner, deren Rente nicht ausreicht, können ergänzende Sozialhilfe beantragen.
Weitere Leistungen der Sozialhilfe
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung gibt es noch weitere Leistungen der Sozialhilfe, die Berechtigte in verschiedenen Lebenslagen unterstützen sollen. Dazu zählen unter anderem medizinische Versorgung und die Vermittlung von Wohnungen für Wohnungslose oder Menschen, die sich ihre teure Miete nicht mehr leisten können.
Wer trägt die Kosten?
Die Sozialhilfe wird immer häufiger in Anspruch genommen, wodurch die Ausgaben für Sozialleistungen in Deutschland kontinuierlich steigen. Im Jahr 2016 beliefen sie sich auf insgesamt 27,7 Milliarden Euro. Die Kosten für Grundsicherung und Sozialhilfe werden teilweise von den zuständigen Städten und Kreisen und teilweise von überörtlichen Trägern übernommen. Die Finanzierung erfolgt größtenteils durch Steuereinnahmen.
Die Sozialhilfe ist eine wichtige Unterstützung für bedürftige Menschen in Deutschland. Sie gewährleistet, dass auch sie ein menschenwürdiges Leben führen können.