Sozialversicherung für Selbstständige

Sozialversicherung für Selbstständige

Als selbstständige Unternehmerin oder Unternehmer ist es wichtig, die Pflichten und Möglichkeiten im Bereich der Sozialversicherung zu kennen. Zwischen gewerblichen und neuen Selbständigen bestehen unterschiedliche Regelungen in Bezug auf Leistungen und Beiträge. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Sozialversicherung für Selbstständige.

Gewerbetreibende

Gewerbetreibende unterliegen einer Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie in der Selbständigenvorsorge. Die genauen Regelungen sind im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und im Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMSVG) festgelegt. Es gibt jedoch keinen Schutz bei Arbeitslosigkeit.

Die endgültige Höhe der Beiträge für die gewerbliche Sozialversicherung wird auf Grundlage der im Einkommensteuerbescheid enthaltenen Einkünfte berechnet. Für Neuzugänger, also Personen, die erstmals in die Pflichtversicherung einbezogen werden, gibt es eine Begünstigung gemäß dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz.

Kleingewerbetreibende haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Vollversicherung zu beantragen. Selbständige Ärzte, die keine Wohnsitzärzte sind, unterliegen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft in der Unfall- und Pensionsversicherung.

Neue Selbständige

Neue Selbständige arbeiten selbstständig, haben aber kein Gewerbe angemeldet. Für sie gelten ebenfalls Pflichtversicherungen in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie in der Selbständigenvorsorge. Künstler fallen auch unter die Kategorie der Neuen Selbständigen und unterliegen den gleichen Pflichtversicherungen.

Mehrfachversicherung

Wenn jemand gleichzeitig unselbständig, selbständig oder als Landwirt tätig ist, führt dies zu einer Pflichtversicherung nach verschiedenen Sozialversicherungsgesetzen. Die Person ist in diesem Fall mehrfach beitragspflichtig.

Arbeitslosenschutz für Selbständige

Für den Fall der Arbeitslosigkeit besteht für Selbständige die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Die Höhe des täglichen Arbeitslosengeldes hängt von den monatlichen Beiträgen ab. Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs ist vom Alter und dem Zeitraum abhängig, in dem man arbeitslosenversichert war.

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Krankenversicherung

In der gewerblichen Krankenversicherung gibt es zwei Arten von Leistungsberechtigten: Sachleistungsberechtigte und Geldleistungsberechtigte. Die Zuordnung hängt von den Einkünften ab. Beide Gruppen haben die Möglichkeit, ihre Zuordnung durch Zahlung eines Zusatzbeitrags zu ändern.

Pflichtversicherte Erwerbstätige können ihre Angehörigen wie Ehepartner und Kinder mitversichern. Bei langer Krankheitsdauer haben Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld. Es gelten bestimmte Meldepflichten für Krankengeld und Unterstützungsleistungen. Die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung können mit der E-Card überprüft werden.

Unfallversicherung

Alle gewerblich selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmer sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in der Unfallversicherung pflichtversichert. Es ist ein fester Monatsbeitrag zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit einer Höherversicherung.

Pension

Gewerblich Selbständige sind in der Pensionsversicherung pflichtversichert. Es gibt verschiedene Arten von Pensionen, wie die Alterspension, Erwerbsunfähigkeitspension und Hinterbliebenenpension. Der Anspruch auf eine Pension setzt eine bestimmte Mindestversicherungszeit voraus. Die Berechnung der Pension erfolgt über das Pensionskonto und hängt von der Art der Pension ab.

Für Eltern besteht die Möglichkeit, ein freiwilliges Pensionssplitting zu vereinbaren, sofern keiner der beiden Elternteile eine eigene Pension bezieht.

Vorzeitige Alterspension, Hacklerregelungen und Frühstarterbonus ab 2022

Für den Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gelten bestimmte Voraussetzungen. Es gibt spezielle Regelungen für Frauen und Männer ab bestimmten Jahrgängen. Die Korridorpension ermöglicht einen Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr. Bei fehlenden Versicherungsmonaten können Schul- und Studienzeiten nachgekauft werden. Ab 2022 wird der “Frühstarterbonus” die abschlagsfreie Frühpension ersetzen.

Erwerbsunfähigkeitspension

Die Voraussetzungen für eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit hängen vom Alter der versicherten Person ab. Es müssen bestimmte Kriterien und eine Wartezeit erfüllt sein. Wenn neben der Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension ein Erwerbseinkommen besteht, richtet sich das Ausmaß der Teilpension nach dem Gesamteinkommen.

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Versehrtenrente

Die Versehrtenrente wird gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit für mindestens drei Monate um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Die Höhe der Versehrtenrente richtet sich nach der Bemessungsgrundlage und dem Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit.

Fazit

Die Sozialversicherung für Selbstständige umfasst verschiedene Pflichtversicherungen in den Bereichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung sowie Selbständigenvorsorge. Es gibt jedoch keine Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Möglichkeiten zu kennen, um den eigenen Schutz und die finanzielle Absicherung zu gewährleisten.