Sparen Sie bares Geld mit der Berechnung der Wohnmobilsteuer

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Fahren Sie gerne mit Ihrem Wohnmobil? Dann sind Sie sicher auch daran interessiert, wie hoch die Wohnmobilsteuer ist. Die gute Nachricht ist, dass Sie die Wohnmobilsteuer ganz einfach berechnen können. Die aktuellen Tarife für die Wohnmobilsteuer gelten ab dem 1. Januar 2024.

Wohnmobilsteuer direkt auf der Website des Finanzamts berechnen

Die Wohnmobilsteuer für Ihr Wohnmobil können Sie ganz einfach auf der Website des Finanzamts berechnen. Geben Sie einfach die erforderlichen Informationen ein und schon erhalten Sie den Betrag, den Sie für Ihr Wohnmobil bezahlen müssen.

Sparen Sie Geld mit der Abmeldung Ihres Wohnmobils

Wussten Sie, dass Sie bei der Abmeldung Ihres Wohnmobils Geld sparen können? Indem Sie Ihr Wohnmobil abmelden, zahlen Sie keine Wohnmobilsteuer mehr. Das kann auf lange Sicht eine beträchtliche Ersparnis für Sie bedeuten. Informieren Sie sich auf der Website des Finanzamts über die genauen Voraussetzungen und wie Sie die Abmeldung durchführen können.

Wohnmobilsteuer

Alles, was Sie über die Wohnmobilsteuer wissen sollten

Wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil auf deutschen Straßen unterwegs sind, müssen Sie Motorsteuer, auch bekannt als Wohnmobilsteuer, bezahlen. Die Höhe der Wohnmobilsteuer hängt vom Gewicht des Wohnmobils, Ihrem Wohnort und der Art des Kraftstoffs ab. Im Vergleich zu Autos wird für Wohnmobile in Bezug auf die Wohnmobilsteuer in der Regel ein günstigerer Tarif angewendet, da sie in der Regel nur einige Monate im Jahr genutzt werden.

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Es gibt drei Möglichkeiten für die Wohnmobilsteuer:

  • Keine Wohnmobilsteuer (für Wohnmobile mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder Wohnmobile, die älter als 40 Jahre sind)
  • Das Viertelsteuer (für Wohnmobile mit fossilen Brennstoffen, die jünger als 40 Jahre sind)
  • Das Halbsteuer (für gewerblich vermietete Wohnmobile)

Änderungen ab dem 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Wohnmobilsteuer für Wohnmobile. Derzeit beträgt die Wohnmobilsteuer für Wohnmobile das Viertelsteuer, was 25% des Steuersatzes für PKWs entspricht. Diese Regelung wird jedoch ab dem 1. Januar 2026 geändert und auf das Halbsteuer angehoben. Das bedeutet, dass Wohnmobile dann nicht mehr 25%, sondern 50% der Steuer für PKWs zahlen müssen. Dies gilt sowohl für private als auch für gewerblich vermietete Wohnmobile.

Feinstaubzuschlag ab dem 1. Januar 2020

Seit dem 1. Januar 2020 müssen Besitzer älterer Wohnmobile einen Feinstaubzuschlag von 15% auf die Motorsteuer (Wohnmobilsteuer) zahlen. Ältere Wohnmobile stoßen nämlich schädlichen Feinstaub aus, der sowohl für das Klima als auch für unsere Gesundheit schädlich ist. Die Regierung möchte den Kauf umweltfreundlicherer Wohnmobile finanziell attraktiver machen und den Besitz und die Nutzung umweltschädlicher Wohnmobile weniger attraktiv machen.

Der Feinstaubzuschlag gilt, wenn:

  • Der Feinstaubausstoß höher ist als 0,005 g/km oder
  • Der Feinstaubausstoß höher ist als 0,01 g/kWh oder
  • Der werkseitig eingebaute Partikelfilter des Wohnmobils entfernt wurde oder
  • Für das Wohnmobil keine Emissionsdaten vorliegen und das Wohnmobil vor dem 1. September 2009 zugelassen wurde.

Freistellung von der Wohnmobilsteuer ab dem 40. Jahr

Seit dem 1. Januar 2014 gilt die Befreiung von der Wohnmobilsteuer nicht mehr für Wohnmobile ab dem 25. Jahr, sondern erst ab dem 40. Jahr. Diese Änderung wurde vorgenommen, da immer mehr ältere Wohnmobile (auch für nicht-rekreative Zwecke) auf deutschen Straßen unterwegs sind. Wohnmobile, die 40 Jahre oder älter sind, sind von der Wohnmobilsteuer befreit und müssen daher keine Wohnmobilsteuer zahlen.

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Wohnmobile, die jünger als 40 Jahre sind, müssen die Wohnmobilsteuer gemäß dem Viertelsteuersatz zahlen.

Kwarttarief für Wohnmobile

Für privat genutzte Wohnmobile gibt es das sogenannte Kwarttarief. Das bedeutet, dass Sie für einen Zeitraum von 4 zusammenhängenden Zeiträumen (1 Jahr) nur einen Zeitraum der Wohnmobilsteuer zahlen müssen. Mit dem Kwarttarief zahlen Sie also 75% weniger Wohnmobilsteuer!

Halftarief für gewerblich vermietete Wohnmobile

Für gewerblich vermietete Wohnmobile gibt es das Halftarief. Das bedeutet, dass Sie für einen Zeitraum von 4 zusammenhängenden Zeiträumen (1 Jahr) nur zwei Zeiträume der Wohnmobilsteuer zahlen müssen. Mit dem Halftarief zahlen Sie also 50% weniger Wohnmobilsteuer!

Erfüllen Sie die Anforderungen für das Sondersteuertarif?

Um für das Sondersteuertarif für Wohnmobile in Frage zu kommen, müssen auf dem Fahrzeugbrief des Wohnmobils die Angaben “Kampeerauto” stehen. Das Wohnmobil muss außerdem bestimmte Anforderungen in Bezug auf den Umbau und die Einrichtung erfüllen. Weitere Informationen zu den Anforderungen und dem Wohnmobilsteuertarif finden Sie auf der Website des Finanzamts.

Wenn Sie für das Sondersteuertarif in Frage kommen möchten, können Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0800-0749.

Wohnmobilsteuer abmelden?

Möchten Sie wissen, wie Sie die Wohnmobilsteuer abmelden können? Lesen Sie mehr über die Abmeldung der Wohnmobilsteuer.