Spekulationssteuer: Wie lange müssen private Gewinne gehalten werden?

Spekulationssteuer: Wie lange müssen private Gewinne gehalten werden?

Spekulieren ist nicht nur für Profis. Auch Privatpersonen müssen unter bestimmten Bedingungen die Spekulationssteuer zahlen. Doch welche Fristen gelten für verschiedene Arten von Gewinnen? Hier erfährst du es!

Für Immobilien gelten andere Fristen als für Goldmünzen

  • Immobilien: Wenn du eine Immobilie, wie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkaufst, musst du den erzielten Gewinn in deiner Steuererklärung angeben. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn du das Haus oder die Wohnung entweder ausschließlich selbst genutzt hast oder zumindest im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst darin gewohnt hast, bleibt der Gewinn steuerfrei. Ansonsten wird er mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Verkaufst du eine Immobilie, die länger als zehn Jahre gehalten wurde, musst du keine Steuern auf den Gewinn zahlen. Beachte dabei, dass der Notarvertrag als Stichtag für die Spekulationsfrist gilt. Wenn du eine Immobilie erbst, beginnt die Zehn-Jahres-Frist bereits am Tag des Erwerbs durch den Verstorbenen. Das bedeutet, in den meisten Fällen kannst du die geerbte Immobilie direkt steuerfrei verkaufen. Doch Vorsicht: Dies betrifft nur die Spekulationssteuer! Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt von anderen Faktoren ab.

  • Gold, Fremdwährungen, Krypto-Assets: Wenn du gelegentlich mit Münzen, Edelmetallen, Währungen oder Krypto-Assets handelst, musst du den erzielten Gewinn ebenfalls mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Die Spekulationsfrist beträgt hier jedoch nur ein Jahr. Das Datum, das im Kaufvertrag angegeben ist, ist entscheidend. Bei einer längeren Haltedauer ist der Verkauf dann steuerfrei. Dies gilt auch für das sogenannte Xetra-Gold, ein Wertpapier, das steuerlich wie physisches Gold behandelt wird. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen auch Vorgaben für Kryptowährungen festgelegt. Laut seinem Grundsatzurteil sind technische Details virtueller Währungen dabei nicht von Bedeutung. Der Kauf von Kryptowährungen mit Euro, Fremdwährungen oder anderen virtuellen Währungen gilt als steuerliche Anschaffung. Der Tausch von Kryptowährungen in Euro, Fremdwährungen oder andere Currency Token gilt als steuerliche Veräußerung.

  • Oldtimer, Kunstgegenstände, Schmuck: Für den Verkauf dieser Gegenstände gilt ebenfalls die einjährige Spekulationsfrist. Wenn Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften die Freigrenze von 600 Euro pro Person und Jahr nicht überschreiten, sind sie steuerfrei. Liegt der Gewinn über diesem Betrag, ist er komplett steuerpflichtig. Bei Verheirateten gilt dies für jeden Partner separat.

  • Wertpapiere: Seit 2009 müssen alle Gewinne aus Aktien oder Anleihen, unabhängig von der Haltedauer, als Kapitaleinkünfte versteuert werden. Zinsen und Dividenden unterliegen einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Einkünfte bleiben bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei, der bei 1.000 Euro pro Jahr für Ledige und 2.000 Euro für Ehepaare liegt. Wird dieser Betrag überschritten, muss der Gewinn versteuert werden. Wenn ein Single beispielsweise Dividenden in Höhe von 1.200 Euro erhält, muss er 200 Euro versteuern. Wertpapiere, die bereits vor 2009 im Depot waren, können auch weiterhin steuerfrei verkauft werden, da hier Bestandsschutz gilt. Vererbte Aktien oder Anleihen, die vor 2009 gekauft wurden, bleiben ebenfalls steuerfrei, selbst wenn sie viele Jahre später verkauft werden.

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Nun kennst du die Spekulationsfristen für private Gewinne. Achte darauf, dass du die Steuervorschriften einhältst und Gewinne ordnungsgemäß versteuerst.