Spende oder Sponsoring: Was ist der entscheidende Unterschied?

Spende oder Sponsoring: Was ist der entscheidende Unterschied?

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, gemeinnützige Projekte im Bereich politische Bildung zu unterstützen. Neben Sachspenden, Kooperationen und ehrenamtlichem Engagement der Mitarbeiter ist die finanzielle Spende die häufigste Form der Unterstützung. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied zwischen Spenden und Sponsoring, der steuerrechtliche Konsequenzen für die Organisation und das Unternehmen hat.

Unternehmensspende

Bei einer Spende handelt es sich um eine “freiwillige” und “unentgeltliche” Ausgabe zur Förderung eines gemeinnützigen Zwecks. Das bedeutet, dass das Unternehmen aus eigenen Überzeugungen und nicht aus rechtlichen oder sozialen Verpflichtungen heraus spendet. Es darf keine Gegenleistung von Seiten der Organisation erwartet werden. Das Unternehmen darf nur als Spender genannt werden, beispielsweise in Form eines Dankes. Jegliche Werbung für das Unternehmen ist nicht erlaubt. Die Verwendung des Firmenlogos ist umstritten, jedoch kann die bloße Nennung des Namens als Spender akzeptiert werden.

Für gemeinnützige Vereine sind Spenden attraktiv, da sie diese frei einsetzen können, ohne Gegenleistungen erbringen zu müssen. Eine Zuwendungsbestätigung kann ausgestellt werden. Die steuerliche Absetzbarkeit hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Bei Einzelunternehmen können Spenden in der Regel nicht als Betriebsausgabe verbucht werden, sondern die Gewerbesteuer mindern oder als Privatausgabe geltend gemacht werden. Bei Kapitalgesellschaften können Spenden als Betriebsausgabe verbucht werden, jedoch nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Bei größeren Summen profitieren Unternehmen oft mehr von einer Gegenleistung (z. B. Sponsoring), da sie die volle Summe als Betriebsausgabe geltend machen können.

Sponsoring

Beim Sponsoring handelt es sich um eine Förderung von Organisationen oder Veranstaltungen durch kommerziell orientierte Unternehmen. Das Sponsoring erfolgt in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen und basiert auf einer konkreten Gegenleistung. Diese Gegenleistung beinhaltet in der Regel eine besonders hervorgehobene Nennung des Sponsors, um dessen Bekanntheit zu steigern und das Image aufzuwerten.

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Die Leistung und Gegenleistung stehen nicht gleichwertig zueinander. Für Unternehmen hat das Sponsoring im gemeinnützigen Bereich einen ideellen Anteil. Die gemeinnützige Organisation hingegen verlässt im Rahmen des Sponsorings ihren ideellen Zweckbetrieb und verkauft eine Leistung. Die Einnahmen gelten dann als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und unterliegen steuerrechtlichen Bestimmungen. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen Körperschafts- und Gewerbesteuer an.

Ein Sponsoringvertrag, der die Zahlungshöhe und die zu erbringende Gegenleistung genau definiert, ist wichtig für eine steuerrechtliche Prüfung und den Nachweis ordnungsgemäßer Abläufe. Es ist darauf zu achten, dass die Leistung und Gegenleistung den marktüblichen Gegebenheiten entsprechen. Ein Missverhältnis kann zur Aberkennung der Zahlung als Betriebsausgabe für das Unternehmen und zur unzulässigen Mittelbindung für die Organisation führen. Zusätzlich zur Gegenleistung darf keine zusätzliche Spende im Vertrag festgelegt werden.

Einordnung oft schwierig

Es ist oft schwierig zu erkennen, wann eine Leistung vorliegt und wer diese erbracht hat. Bei Veranstaltungen sollten Eintrittsgelder nicht als Spenden deklariert werden, wenn sie Bedingung zur Teilnahme sind. In solchen Fällen handelt es sich um ein Entgelt mit Gegenleistung und unterliegt steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Spenden sollten unabhängig vom Eintritt frei wählbar eingeworben werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn Unternehmen mit ihrem sozialen Engagement werben, anstatt die NGO dies zu tun, ist dies unproblematisch. Die Organisation duldet lediglich die Verwendung ihres Namens. Das Unternehmen kann beispielsweise in seiner Weihnachtspost darauf hinweisen, auf Kundengeschenke verzichtet und das eingesparte Geld gespendet zu haben. Dabei darf das Unternehmen den Namen und das Logo der Organisation verwenden. Dies ist eine Win-Win-Situation: Das Unternehmen profitiert vom positiven Image der Organisation und diese kann die Einnahme als Spende verbuchen.

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Gegenteilige Interessen

Es ist wichtig, vorab abzuklären, ob eine Spende oder ein Sponsoring bevorzugt wird. Wenn ein Sponsoring gewünscht ist, sollte ein Vertrag abgeschlossen werden. Eine fälschlich deklarierte Spende, die eine Gegenleistung nach sich zieht, kann für die Organisation teuer werden und im schlimmsten Fall zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Unternehmen, die eine Spende fälschlicherweise als Betriebsausgabe absetzen, können wegen Steuerhinterziehung angeklagt werden. Es ist ratsam, eine steuerfachkundige Person hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass beide Seiten langfristig profitieren.