Spenden und Sponsoring sind zwei verschiedene Arten von finanzieller Unterstützung, die gemeinnützigen Zwecken dienen. In diesem Artikel werden wir die Unterschiede zwischen Spenden und Sponsoring sowie die steuerlichen Aspekte dieser beiden Formen der Unterstützung beleuchten.
Was ist eine Spende?
Im bürgerlichen Recht gibt es den Begriff der “Spende” nicht. Zivilrechtlich betrachtet handelt es sich bei Spenden um Schenkungen nach den Merkmalen des § 516 Abs. 1 BGB. Steuerrechtlich sind Spenden als freiwillige und unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendungen für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck definiert. Dabei gibt es keinen Leistungstausch zwischen Spender und Empfänger der Spende.
Spenden können sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen erfolgen. Oftmals ist das Ziel der Spender nicht nur eine unterstützende Rolle einzunehmen, sondern auch die Steuerlast zu mindern. Um die Spende bei den Finanzbehörden geltend zu machen, ist eine Zuwendungsbestätigung erforderlich. Geldspenden bis 300 €, wenn sie unbar geleistet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke
Eine Zuwendungsbestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn es sich um eine Spende zur Förderung gemeinnütziger Zwecke handelt. Forschung und Lehre sind als wissenschaftlicher Zweck gemeinnützig, soweit sie im hoheitlichen Bereich stattfinden. Spenden dürfen nicht für die Unterstützung von Projekten im steuerpflichtigen Bereich verwendet werden, wie beispielsweise Auftragsforschung. Auch rein repräsentative Ausgaben wie die Bewirtung von Gästen sind nicht zulässig. Die Universität kann für die Unterstützung durch den Spender keine Werbung machen.
Zuwendungsbestätigung
Für die steuerliche Geltendmachung einer Spende bedarf es bei Sachspenden und Beträgen über 300 € einer Zuwendungsbestätigung, die nach amtlichen Vorgaben zu erstellen ist. Bei Geldspenden bis 300 € ist keine Spendenbescheinigung erforderlich.
Was ist Sponsoring?
Sponsoring beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung, bei der ein Partner Geld oder einen geldwerten Vorteil gewährt und die Universität als Gegenleistung eine Unterstützung seiner Kommunikations- und Marketingziele schuldet. Im Gegensatz zur Spende ist beim Sponsoring also ein klarer Leistungstausch gegeben. Beim Sponsoring stehen sich die messbaren Leistungen i.d.R. nicht gleichwertig gegenüber.
Ziel des Sponsorings für den Sponsor ist es, neben der Förderung bestimmter Zwecke, vor allem seine Kommunikations- und Marketingziele zu erreichen. Sponsoring-Verträge unterliegen keinen Formvorschriften und können schriftlich oder mündlich vereinbart werden, die schriftliche Fixierung ist jedoch empfehlenswert.
Abschluss von Sponsoringverträgen
Die JGU hält zwei Muster-Sponsoringverträge vor, abhängig von der Höhe des Sponsoringbetrags. Der Unterzeichnungsprozess für die beiden Versionen unterscheidet sich leicht. Weitere Details und Informationen können dem Vorblatt des jeweiligen Musters entnommen werden.
Bei Abweichungen vom Mustervertrag oder Fragen zur Gestaltung von Sponsoring-Vereinbarungen ist die Abteilung Recht Ihr Ansprechpartner.
Fazit
Spenden und Sponsoring sind zwei verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung. Während Spenden freiwillige und unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendungen sind, basiert Sponsoring auf einer vertraglichen Vereinbarung mit klaren Leistungserwartungen. Beide Formen der Unterstützung haben steuerrechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Es ist wichtig, die richtige Form der finanziellen Unterstützung für den gewünschten Zweck zu wählen und sich über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren. Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartner der Universität gerne zur Verfügung.