Sperrfristaufhebung nach Trunkenheitsfahrt: Ein Erfahrungsbericht

Sperrfristaufhebung nach Trunkenheitsfahrt: Ein Erfahrungsbericht

Veröffentlicht am 24. Oktober 2019 von Carsten Krumm

Hast du dich schon mal gefragt, wie lange es dauert, bis nach einer Trunkenheitsfahrt die Sperre aufgehoben wird? Ich habe kürzlich einen interessanten Fall erlebt, bei dem es genau darum ging. Der Angeklagte wurde im Januar 2019 mit 1,74 Promille erwischt und verurteilt. Doch nach 6 1/2 Monaten wurde die Sperre aufgehoben. Wie das möglich war, erfährst du hier.

Die Ausgangssituation

Der Verurteilte wurde wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug verurteilt. Zusätzlich wurde eine Sperre von 10 Monaten verhängt. Doch der Verurteilte nahm die Situation ernst und entschied sich für verkehrspsychologische Maßnahmen. Diese sollten ihm helfen, seine Fahreignung wiederzuerlangen.

Der Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist

Nach 6 1/2 Monaten stellte der Verurteilte einen Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist. Er beteuerte, dass sich seine familiäre Situation verbessert habe und er in einem Seminar für alkoholauffällige Verkehrsteilnehmer viel über sich selbst gelernt habe. Er reichte eine Teilnahmebescheinigung ein, die jedoch keine Informationen über den Inhalt des Seminars enthielt.

Die Entscheidung des Gerichts

Die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag ab, da die Teilnahme an einem Kurs allein nicht ausreicht, um die charakterliche Ungeeignetheit auszuschließen. Der Verurteilte gab jedoch nicht auf und legte eine Bescheinigung einer Diplom-Psychologin vor. Diese bestätigte seine Teilnahme an einer Maßnahme zur Förderung der Fahreignung.

Das Gericht entschied, dass der Antrag zwar unzulässig sei, aber als Antrag auf Aufhebung der Sperrfrist zu interpretieren sei. Das Gericht ist zwar nicht überzeugt von der vollständig wiederhergestellten Eignung des Verurteilten, aber es reicht eine positive Prognose, die eine erneute Teilnahme am Straßenverkehr verantwortbar erscheinen lässt.

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Die Argumentation des Gerichts

Der Verurteilte zeigte von Anfang an Reue und Einsicht. Doch das allein reicht nicht aus, um die Sperrfrist aufzuheben. Es sind neue Tatsachen erforderlich, die den Schluss zulassen, dass der Verurteilte nicht mehr ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Eine erfolgreiche Teilnahme an einem Nachschulungskurs oder einer Verkehrstherapie kann solch eine Tatsache sein.

Obwohl der Verurteilte eine hohe Blutalkoholkonzentration hatte, lagen auch die besonderen Umstände vor, die eine Aufhebung der Sperrfrist rechtfertigen. Das Gericht ist zwar nicht überzeugt von der wiederhergestellten Eignung des Verurteilten, aber es geht davon aus, dass die Fahreignung verbessert wurde.

Fazit

Die Aufhebung der Sperrfrist ist nicht automatisch mit der Teilnahme an einem Kurs verbunden. Dennoch kann eine erfolgreiche Kursteilnahme ein Indiz dafür sein, dass der Eignungsmangel nicht mehr besteht. Im Fall des Verurteilten haben die verbesserte familiäre Situation und die erfolgreiche Teilnahme an einer Maßnahme zur Förderung der Fahreignung dazu geführt, dass das Gericht die Sperrfrist aufgehoben hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der Sperrfrist nicht um eine Strafe, sondern um eine Maßregel der Besserung und Sicherung handelt. Das Ziel ist es, ungeeignete Fahrer vom Straßenverkehr fernzuhalten. Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss der Verurteilte ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen, um seine Fahreignung nachzuweisen.

Dieser Fall zeigt, dass es möglich ist, die Sperrfrist früher aufzuheben, wenn eine Verbesserung der Fahreignung nachgewiesen werden kann. Es lohnt sich also, aktiv an Maßnahmen zur Förderung der Fahreignung teilzunehmen, um die Sperre schneller aufheben zu lassen.