Sperrfristen bei Domainendungen: Was du wissen solltest

Sperrfristen bei Domainendungen: Was du wissen solltest

Viele Personen und Unternehmen, die eine Domain registrieren möchten oder bereits eine besitzen, wissen oft nicht, dass es bei einigen Domainendungen Sperrfristen gibt. In diesem Artikel werde ich euch einige Beispiele für solche Sperrfristen nennen und erklären, warum diese von den jeweiligen Vergabestellen festgelegt wurden.

Transfersperre von Domains

Bei den bekannten gTLDs wie .com, .net, .org, .info, .biz und .mobi gibt es eine Transfersperre von ca. 60 Tagen. Diese Sperre tritt nach einer Neuregistrierung oder einem erfolgreich durchgeführten Transfer in Kraft. Sie gilt auch, wenn die E-Mail-Adresse des Domaininhabers/Admin-C geändert wird. Die ICANN hat diese Fristen festgelegt, um Missbrauch von Domainnamen zu verhindern. Ohne Sperrfrist könnte man täglich die Domains von einem Provider zum anderen transferieren und den Domaininhaber ändern. Bei rechtlichen Problemen bezüglich einer Domain würde es schwer werden, den Verantwortlichen zu ermitteln.

Für .ME Domains gilt die Transfersperre von 60 Tagen nur nach einer Neuregistrierung.

Sperrfrist nach Löschung der Domain

Nach einer Domainlöschung gibt es eine Sperrfrist von ca. 60 Tagen. Innerhalb dieser Frist hat der alte Inhaber die Möglichkeit, seine Domain vom Provider wiederherstellen zu lassen, falls sie versehentlich gelöscht wurde oder weiterhin benötigt wird. Die Whois-Informationen sind weiterhin einsehbar, da die Domains für einen möglichen Restore auf den Domaininhaber vorbehalten sind.

Weitere Domainendungen und Fristen

DE Domains befinden sich nach einer Löschung für 30 Tage in einer Redemption Grace Period. In dieser Zeit kann nur der vorherige Domaininhaber die Domain wieder reaktivieren.

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IT, .LU und .CN Domains haben ebenfalls eine Sperrfrist von 30 Tagen nach einer Löschung.

Bei .PRO Domains beträgt die Sperrfrist 35 Tage.

Für .CH Domains gibt es eine Sperrfrist von 40 Tagen, die als On-hold Frist bezeichnet wird.

EU Domains haben eine Quarantänezeit von 40 Tagen nach der Löschung. In dieser Zeit kann der bisherige Domaininhaber eine Reaktivierung durch den derzeitigen Provider veranlassen oder einen Transfer zu einem neuen Provider beantragen.

Domains mit der Endung .AT befinden sich nach einer Kündigung für ca. 8 Wochen in einer Sperrfrist. Danach wird die Domain von nic.at wieder zur Neuregistrierung freigegeben.

Die beliebten .TV oder .CC Domains haben nach einer Kündigung eine Sperrfrist von 30 Tagen. In dieser Zeit kann der derzeitige Inhaber die Domain wiederherstellen lassen. Wenn die Domain nicht reaktiviert wird, erfolgt nach weiteren 5 Tagen die endgültige Löschung und die Domain wird zur Neuregistrierung freigegeben.

Auch bei den nTLDs gibt es Sperrfristen. Alle von der Vergabestelle Donuts verwalteten Domainendungen haben eine Transfersperre von ca. 60 Tagen. Dazu gehören z.B. .bike, .guru, .center, .agency oder .international.

Die Vergabestelle Uniregistry hat bei einigen nTLDs wie .photo, .sexy, .auto und .game eine Sperrfrist von 180 Tagen bei einer Löschung. Zusätzlich gilt auch hier eine Transfersperre von ca. 60 Tagen nach einer Neuregistrierung.

Es gibt jedoch auch TLDs ohne Sperrfristen, wie z.B. .RU oder .HU. Diese können ohne Einschränkungen direkt registriert werden.

Ich hoffe, dieser Artikel konnte etwas Licht ins Dunkel der Sperrfristen bringen. Wenn ihr noch Fragen habt, hinterlasst einfach einen Kommentar!