Staatliche Prämien für Bausparen: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Staatliche Prämien für Bausparen: Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Es ist an der Zeit, über die Bausparpool von blau direkt zu sprechen. In diesem Beitrag möchte ich Ihnen ein einfaches, aber auch komplexes Thema näherbringen: die staatlichen Prämien für das Bausparen. Beachten Sie bitte, dass das Thema Wohn Riester hier außen vor bleibt.

Wohnungsbauprämie (WoP) für den Bausparvertrag

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Bausparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 25.600 Euro (für Singles) bzw. 51.200 Euro (für Verheiratete). Für Bausparer mit Kindern gelten höhere Einkommensgrenzen. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird die Prämie auf Ihren Bausparvertrag überwiesen. Die Voraussetzung dafür ist die tatsächliche wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparvertrags. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Bausparer, die ihren Vertrag vor dem vollendeten 25. Lebensjahr abgeschlossen haben. In diesem Fall können Sie Ihr Guthaben frei verwenden, ohne dass ein wohnwirtschaftlicher Hintergrund erforderlich ist.

Maximale jährliche Wohnungsbauprämie:

  • Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 € erhalten eine Prämie von 512 €.
  • Verheiratete mit einem zu versteuernden Einkommen von 51.200 € erhalten eine Prämie von 1.024 €.

Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) für den Bausparvertrag

Der Staat fördert die Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch die Arbeitnehmersparzulage. Beim Bausparen erhalten Sie eine jährliche Förderung von bis zu 43 Euro auf Ihren VL-Vertrag. Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt über das Finanzamt. Voraussetzung dafür ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro (für Singles) bzw. 35.800 Euro (für Verheiratete). Der Arbeitgeber überweist die vermögenswirksame Leistung direkt auf das vom Arbeitnehmer angegebene Bausparkonto.

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Maximale jährliche Zulage:

  • Zu versteuerndes Einkommen bis zu 17.900 € (für Singles) bzw. 35.800 € (für Verheiratete) berechtigen zu einer Zulage von 470 € (pro Arbeitnehmer).

Sperrzeit

Die sogenannte “Sperrzeit” existiert faktisch nicht mehr, da die Prämien bei Zuteilung in den Vertrag eingestellt werden. Als Makler bestätigen Sie weiterhin den wohnwirtschaftlichen Verwendungsnachweis für den Prämienanspruch.

Das Guthaben ist im Allgemeinen frei verfügbar. Auch die Prämien für junge Leute, deren Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr liegt, bedürfen keines wohnwirtschaftlichen Nachweises. Die vorgemerkten Prämien werden immer ausgezahlt.

Die Wohnungsbauprämie wird seit 2008 bei Zuteilung in den Vertrag eingeführt, genauso wie die Arbeitnehmersparzulage (unabhängig vom Zeitpunkt der Zuteilung). Die Wohnungsbauprämie unterliegt jedoch einer Sperrzeit von 7 Jahren.

  • Wenn der Vertrag nach 5 Jahren zuteilungsreif ist, erhält der Bausparer sowohl die Arbeitnehmersparzulage als auch die Wohnungsbauprämie.
  • Kündigt der Kunde den Vertrag jedoch nach 8 Jahren, erhält er zwar die Arbeitnehmersparzulage (da 7 Jahre vergangen sind), aber nicht die Wohnungsbauprämie.

Tatsächliche Einkommensgrenzen für staatliche Prämien

Besonders interessant wird es, wenn wir uns die Einkommensseite aus dem Bruttoeinkommen heraus anschauen. Wenige wissen, dass die tatsächlichen Einkommensgrenzen höher sind. Insbesondere Kinder erhöhen das maßgebliche Einkommen für den Erhalt der staatlichen Bausparprämien.

Die angegebenen Werte gelten für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und dienen als Orientierung. In Einzelfällen können die Beträge auch höher oder niedriger ausfallen.

Familienstand Wohnungsbauprämie Arbeitnehmer-Sparzulage
Alleinstehend (ohne Kinder) Ø 25.600 € zu versteuerndes Einkommen Ø 17.900 € Brutto-Arbeitslohn
Alleinstehend (1 Kind) Ø 30.905 € zu versteuerndes Einkommen Ø 22.035 € Brutto-Arbeitslohn
Verheiratet (1 Arbeitnehmer, ohne Kinder) Ø 51.200 € zu versteuerndes Einkommen Ø 35.800 € Brutto-Arbeitslohn
Verheiratet (1 Arbeitnehmer, 1 Kind) Ø 59.519 € zu versteuerndes Einkommen Ø 42.906 € Brutto-Arbeitslohn
Verheiratet (1 Arbeitnehmer, 2 Kinder) Ø 66.765 € zu versteuerndes Einkommen Ø 50.569 € Brutto-Arbeitslohn
Verheiratet (1 Arbeitnehmer, 3 Kinder) Ø 73.912 € zu versteuerndes Einkommen Ø 57.939 € Brutto-Arbeitslohn
Verheiratet (2 Arbeitnehmer, ohne Kinder) Ø 51.200 € zu versteuerndes Einkommen Ø 35.800 € Brutto-Arbeitslohn
Verheiratet (2 Arbeitnehmer, 1 Kind) Ø 61.989 € zu versteuerndes Einkommen Ø 44.069 € Brutto-Arbeitslohn
Verheiratet (2 Arbeitnehmer, 2 Kinder) Ø 69.940 € zu versteuerndes Einkommen Ø 52.072 € Brutto-Arbeitslohn
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*Unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zustehenden Pauschal- und Freibeträge. Steuerpflichtige haben Anspruch auf Kinder- und Betreuungsfreibetrag sowie, falls zutreffend, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der andere Elternteil leistet Unterhalt.

Jetzt haben Sie alle Informationen über die staatlichen Prämien für das Bausparen. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Vermögen aufzubauen und von den staatlichen Förderungen zu profitieren.