Staatsförderung für Existenzgründerinnen und -gründer: So sichern Sie sich finanzielle Unterstützung

Staatsförderung für Existenzgründerinnen und -gründer: So sichern Sie sich finanzielle Unterstützung

Die Gründung eines eigenen Unternehmens kann eine aufregende, aber auch herausfordernde Aufgabe sein. Zum Glück bietet der Staat zahlreiche Förderprogramme, um angehenden Jungunternehmerinnen und -unternehmern unter die Arme zu greifen. Diese Programme werden teilweise aus den Haushalten der Länder und des Bundes finanziert, teilweise stammen die Mittel auch aus der Europäischen Union. Die Förderung umfasst verschiedene Bereiche wie die Unterstützung durch Gründungsexperten, die Finanzierung der Gründung und insbesondere die Unterstützung bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der individuellen Situation der Gründerin oder des Gründers sowie dem Standort der Gründung. Eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit wird beispielsweise stärker gefördert als eine Gründung aus einem festen Arbeitsverhältnis. In einigen Bundesländern können sogar Zuschüsse von bis zu 100% für Gründungsberatungen beantragt werden, während es in anderen Bundesländern nur geringe oder keine Förderung gibt.

1. Unterstützung bei der Gründungsplanung – geförderte Beratung

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist oft mit vielen Hürden verbunden. Ein kompetenter Gründungsberater kann dabei helfen, diese Hürden zu überwinden und den Weg in die Selbstständigkeit oder die Festigungsphase des Unternehmens erfolgreich zu meistern. Durch die Unterstützung eines Beraters können Fehler vermieden werden, die Gründerinnen und Gründer zwangsläufig machen würden. Außerdem ist eine individuelle Beratung in der Regel effektiver und schneller als ein Selbststudium im Internet oder Gründerseminare. Die Unterstützung des Beraters umfasst die Weiterentwicklung der Geschäftsidee, die Erstellung eines Businessplans, die Unterstützung bei der Finanzierung sowie langfristige Festigungsmaßnahmen für das junge Unternehmen. Da Gründungsberater regelmäßig Existenzgründer begleiten, verfügen sie oft über gute Kontakte zu Banken, die von den Gründern genutzt werden können.

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Um die Kosten für die Beratung zu reduzieren, übernimmt der Staat einen Großteil der Kosten aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln der Europäischen Union, teilweise sogar bis zu 100%. Besonders hoch sind die Zuschüsse bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit – auch hier können bis zu 100% der Kosten gefördert werden. Auch etablierte Unternehmen, die bereits länger am Markt sind, können von zahlreichen Förderprogrammen des Staates profitieren.

Bei der Suche nach einem Berater werden Existenzgründerinnen und -gründer von unseren Experten unterstützt. In kostenlosen telefonischen Beratungsgesprächen wird der individuelle Beratungsbedarf ermittelt und der Kontakt zu einem regionalen Gründungsspezialisten hergestellt. In einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch mit einem Gründungsberater vor Ort werden die Geschäftsidee und das Gründungsvorhaben besprochen sowie die persönlichen Fördermöglichkeiten im jeweiligen Bundesland erörtert.

2. Zinsgünstige Darlehen – Zinssatz ab 1,11%

Wenn neben Eigenkapital zusätzliches Kapital zur Finanzierung der Existenzgründung oder für das weitere Wachstum des Unternehmens benötigt wird, können öffentliche Förderkredite als Alternative zu klassischen Bankkrediten in Anspruch genommen werden. Diese Förderkredite sind zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren, die vom Land und vom Bund bereitgestellt werden. Die am häufigsten in Anspruch genommenen Förderkredite stammen von der KfW-Bank. Durch die Verteilung des Ausfallrisikos auf die KfW-Bank und die Hausbank sind Banken eher bereit, einen Kredit zu gewähren. Außerdem ist der Zinssatz wesentlich geringer. Derzeit liegt der Zinssatz für das Startgeld der KFW bei 2,89%, für das ERP-Darlehen Universell je nach Bonität ab 1,11%. Sollte ein Gründer oder eine Gründerin aufgrund mangelnder Bonität bei der Hausbank keinen Erfolg haben, können Kredite auch direkt bei der IHK oder bei der GLS-Bank bzw. deren angeschlossenen Instituten beantragt werden. Der Zinssatz für diese Kredite liegt jedoch etwas höher.

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3. Gründung aus der Arbeitslosigkeit – besondere Fördermöglichkeiten

Existenzgründerinnen und -gründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten höhere Zuschüsse als Gründerinnen und Gründer aus einem festen Arbeitsverhältnis. Wenn jemand Arbeitslosengeld I bezieht, kann der Gründungszuschuss beantragt werden. Nach der Gründung erhält man für 6 Monate den vorherigen ALG-I-Satz zuzüglich 300 Euro monatlich. Danach kann ein Antrag auf weitere 300 Euro monatlich für 9 Monate gestellt werden. Wenn Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bezogen wird, können das Einstiegsgeld und ein Investitionszuschuss beantragt werden. Das Einstiegsgeld richtet sich nach den aktuellen Bezügen und wird für bis zu 24 Monate gezahlt. Darüber hinaus kann der Existenzgründer je nach Geschäftsmodell einen Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro erhalten, der als Zuschuss oder zinsloses Darlehen ausgezahlt wird.

Neben den Geldern von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter erhalten Existenzgründerinnen und -gründer aus der Arbeitslosigkeit auch höhere Förderungen für die Gründungsberatung. In manchen Bundesländern werden sogar 100% der Kosten übernommen.

Bei der Beantragung von Förderungen aus der Arbeitslosigkeit ist die Reihenfolge besonders wichtig, um sicherzustellen, dass Zuschüsse nicht verfallen.

Stand: 15.05.2013

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