Das Standlicht am Auto ist eine wichtige Beleuchtungsoption, die oft unterschätzt wird. Viele Autofahrer wissen nicht genau, wann sie es verwenden dürfen und in welchen Situationen es vorgeschrieben ist. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Standlicht, wie es sich vom Abblendlicht und Fernlicht unterscheidet und wann Sie es einsetzen sollten.
Standlicht und Abblendlicht unterscheiden sich deutlich voneinander
Die Beleuchtung am Auto besteht aus verschiedenen Einstellungen, darunter das Abblendlicht, das Fernlicht und das Standlicht. Das Abblendlicht wird in der Dämmerung eingeschaltet, um eine gute Sicht zu gewährleisten. Doch neben dem Abblendlicht gibt es auch das Standlicht, das oft unterschätzt wird.
Was ist Standlicht und wie wird es eingeschaltet?
Das Standlicht, auch bekannt als Begrenzungslicht, dient dazu, ein stehendes Fahrzeug im Dunkeln sichtbar zu machen. Es besteht aus abgedunkelten Scheinwerfern, die nach vorne strahlen, sowie aus Rückleuchten, Kennzeichenbeleuchtung und Cockpitbeleuchtung. Das Standlicht wird entweder über den Hauptschalter oder über eine Drehfunktion am Blinkerhebel eingeschaltet.
Wann sollten Sie auf Abblendlicht verzichten und Standlicht einschalten?
In geschlossenen Ortschaften ist die Straßenbeleuchtung in der Regel ausreichend, um eine gute Sicht zu gewährleisten. Daher müssen Sie das Standlicht beim Parken oder Halten innerhalb geschlossener Ortschaften nicht einschalten. Außerhalb geschlossener Ortschaften hingegen sollten Sie das Standlicht beim Parken und Halten einschalten, um Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Wenn Sie an einem Bahnübergang mit geschlossener Schranke warten müssen, sollten Sie das Abblendlicht ausschalten und zum Standlicht wechseln, um andere Autofahrer nicht zu blenden.
Fahren mit Standlicht: Ist das erlaubt?
Das Fahren mit Standlicht ist in Deutschland nicht erlaubt. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf ausschließlich mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) nicht gefahren werden. Verstöße gegen diese Regelung werden mit Bußgeldern geahndet, abhängig davon, ob jemand gefährdet wurde oder eine Sachbeschädigung verursacht wurde. Das Bußgeld beträgt in der Regel 10 Euro, bei Gefährdung 15 Euro und bei Sachbeschädigung 35 Euro.
Standlicht als Tagfahrlicht nutzen
Das Standlicht kann nicht als Tagfahrlicht genutzt werden. Tagfahrlicht wird üblicherweise mit weißen LED-Leuchten realisiert und ist deutlich heller als das Standlicht. Außerdem ist das Tagfahrlicht in der Regel mit der Zündung gekoppelt und leuchtet immer nur nach vorne, während das Standlicht auch an der Hinterseite des Fahrzeugs aktiv ist.
Standlichtbirne wechseln: Kann das jeder?
Der Wechsel einer defekten Standlichtbirne kann in vielen Fällen selbst durchgeführt werden. Allerdings kann ein defektes Standlicht auch auf andere Probleme wie ein defektes Steuergerät oder Kabel hinweisen. In diesem Fall ist es ratsam, das Fahrzeug in einer Werkstatt überprüfen zu lassen.
Das Standlicht ist eine wichtige Funktion am Auto, die oft unterschätzt wird. Indem Sie die Regeln und Vorschriften zum Einsatz des Standlichts befolgen, tragen Sie zur Sicherheit auf den Straßen bei. Achten Sie darauf, das Standlicht in den entsprechenden Situationen einzusetzen und schalten Sie es nicht als Ersatz für das Abblendlicht ein.