Die Suche nach geeigneten Standorten für Solarparks gestaltet sich in Deutschland schwierig. Angesichts zunehmender Nutzungskonkurrenzen im ländlichen Raum und des Rückgangs ökologisch wertvoller Schutzgebiete ist es von großer Bedeutung, sorgfältig auszuwählen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klassifiziert die Flächen für Solarparks, um die negativen Auswirkungen auf die Natur besser einschätzen zu können. Dennoch muss für jeden Standort individuell entschieden werden, da die Kategorien keine pauschalen Bewertungen liefern. Vor dem Bau eines Solarparks sollten immer naturschutzfachliche Aspekte sorgfältig abgewogen werden. Es gibt viele potenzielle Flächen für Solarparks in unserer stark genutzten Landschaft. Flächen mit hoher Vorbelastung oder geringem ökologischen Wert, wie Randbereiche von Verkehrswegen, können durch Solarparks ökologisch aufgewertet werden. Es besteht jedoch noch Forschungsbedarf, um die konkreten Auswirkungen auf die Artenvielfalt zu verstehen und geeignete Leitfäden für standortgerechte Saatgutmischungen zu entwickeln.
Bewährter Planungsprozess
Im Gegensatz zu Windparks sind Solarparks im Außenbereich einer Gemeinde kein bevorzugtes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches. Dies hat den naturschutzfachlichen Vorteil, dass Solarparks direkt über einen Bebauungsplan genehmigt werden können. Dadurch sind detaillierte Umweltberichte und eine Beteiligung der Öffentlichkeit möglich, um Flora und Fauna besser zu schützen.
Agrarflächen als Option
Die Möglichkeiten für Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen sind oft begrenzt. Dennoch können sie zur Extensivierung der Agrarlandschaft beitragen, da auf Pestizide und mineralische Dünger verzichtet wird. Dadurch entsteht ein Mehrwert für den Klima- und Naturschutz. Bisher kommen für Solarparks, die über das EEG gefördert werden sollen, “benachteiligte Gebiete” nach EU-Definition in Frage, sofern die Bundesländer von der entsprechenden Länderöffnungsklausel Gebrauch machen.
Flächenkategorien im EEG 2021
Gebote für Solarparks können unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert werden, z. B. wenn sie sich auf versiegelte Flächen, Konversionsflächen oder landwirtschaftliche Flächen in “benachteiligten Gebieten” beziehen. Die genauen Kriterien für die Flächenkategorien sind im EEG 2021 festgelegt.
Einbindung in die umgebende Landschaft
Das EEG 2021 enthält keine konkreten Regeln zur Lage und Anordnung des Wildwechsel-Korridors innerhalb eines Solarparks. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) empfiehlt jedoch, dass Querungsmöglichkeiten für Tiere so gestaltet werden, dass sie von ihnen angenommen werden und nicht direkt an einer Straße enden. Solarparks sollten keine Barrieren für die Wanderwege von Tieren darstellen.
Naturschutzorientierter Ausbau
Immer mehr Solarparks werden wirtschaftlich rentabel, auch ohne EEG-Förderung. In solchen Fällen werden langfristige Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPA), verwendet. Außerhalb des EEG gibt es jedoch bisher kaum Möglichkeiten, Einfluss auf Solarflächen zu nehmen. Um einen naturverträglichen Ausbau von Solarparks voranzutreiben, sind verbindliche Kriterien erforderlich, um die Biodiversität auf den Flächen zu erhöhen.
Die förderwürdigen Flächenkategorien im EEG 2021 unterstützt der NABU, da sie eine Nutzung auf bereits belasteten und versiegelten Flächen ermöglichen. Es ist jedoch wichtig, dass auch solche Flächen im Einzelfall genau betrachtet werden, da sie oft einen hohen naturschutzfachlichen Wert haben.