Sie haben bei der SuperVista AG eine Brille erworben und möchten diese auch umfassend absichern? Dann sollten Sie sich die STEINER-Vision Versicherung genauer anschauen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Bedingungen und Leistungen der Versicherung.
Versicherter, Versicherungsnehmer, Versicherer
Die STEINER-Vision Versicherung bietet Schutz für Personen, die eine Brille bei der SuperVista AG erworben haben. Um versichert zu sein, müssen Sie das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die SuperVista AG ist der Versicherungsnehmer, während die focus Assekuradeur GmbH als Versicherer fungiert.
Welche Sachen sind versichert?
Die Versicherung schützt die von Ihnen bei der SuperVista AG erworbene Brille. Dabei gelten die Bedingungen dieser Versicherung.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
Der Versicherungsschutz besteht für ein Jahr ab Rechnungsdatum oder spätestens ab Übergabe der Brille. Versichert sind unter anderem Sehstärkendifferenzen von mindestens +/- 0,5 Dioptrien innerhalb von 365 Tagen nach Erwerb der Brille sowie unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen der versicherten Brille. Bei Totalschaden oder Reparaturkosten, die den Wert der Brille übersteigen, greift die Versicherung ebenfalls ein.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit und bietet Ihnen somit Schutz, egal wo Sie sich befinden.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Es gibt bestimmte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht. Dazu gehören Schäden, die durch Vorsatz verursacht wurden, arglistige Täuschungen seitens der versicherten Person, Reparaturen im Rahmen von Garantie oder Gewährleistung, normale Abnutzung und Verschleiß, Serviceleistungen des Versicherungsnehmers sowie Schäden durch Krieg, Terrorismus, Kernenergie oder Verlust/Diebstahl der Brille.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Rechnungsdatum der Brille und endet 365 Tage nach Rechnungsdatum oder im Fall eines Totalschadens bzw. nach Ende des Gruppenversicherungsvertrags zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Im Falle einer Beendigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer ist dieser verpflichtet, Sie über einen etwaigen Anschlussversicherer zu informieren. Der Versicherungsschutz erlischt außerdem bei Tod der versicherten Person oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherungsnehmers.
In welcher Form erfolgt die Leistung? Welche Entschädigung gilt als vereinbart?
Bei einem Totalschaden wird Ihnen eine Ersatzbrille gleicher Art und Güte geliefert. Bei einer Dioptrienverschlechterung übernimmt der Versicherer die Kosten für den Austausch der Gläser oder liefert eine Ersatzbrille. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten übernommen. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist im Schadensfall nicht möglich, es erfolgt ausschließlich ein Warenersatz.
Versicherte Interessen / Leistung im Schadensfall
Im Falle eines Schadens oder eines Totalschadens der Brille sowie bei Dioptrienverschlechterung übernimmt der Versicherer die Kosten für Reparatur oder Neubeschaffung bzw. Anpassung einer Ersatzbrille. Dadurch werden Sie von den entsprechenden Kosten freigestellt.
Welche Eigenbeteiligung muss getragen werden?
Die Versicherung übernimmt 75% der Kosten. Im Versicherungsfall tragen Sie die Versandkosten sowie 25% des ursprünglichen Kaufpreises als Eigenbeteiligung.
Was ist im Leistungsfall zu beachten?
Im Falle eines Schadens sollten Sie eigenständig den STEINER-Vision Partneroptiker aufsuchen und den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, melden. Bei Dioptrienverschlechterung ist eine Bescheinigung eines Augenarztes oder Augenoptikers erforderlich. Die beschädigte oder zerstörte Brille bzw. die unbrauchbar gewordene Brille ist dem STEINER-Vision Partneroptiker zu übergeben.
Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?
Die Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Obliegenheiten kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Im Falle grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit kann der Versicherer seine Leistungen entsprechend reduzieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, wenn nachgewiesen wird, dass die Obliegenheit weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Eine arglistige Verletzung der Obliegenheit führt jedoch zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Übergang und Sicherung von Ersatzansprüchen
Wenn Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zusteht, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über. Sie sind verpflichtet, Ihre Ansprüche gemäß den geltenden Bestimmungen zu sichern und bei der Durchsetzung mitzuwirken. Bei Verletzung dieser Obliegenheit kann der Versicherer seine Leistungsfreiheit geltend machen.
Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Leistung erstmals verlangt werden kann. Wird ein Anspruch angemeldet, wird der Zeitraum bis zur Entscheidung des Versicherers in der Fristberechnung nicht berücksichtigt.
Welches Gericht ist zuständig?
Bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Sitz oder eine für den Vertrag zuständige Niederlassung des Versicherers befindet. Sie können Klagen gegen den Versicherungsnehmer an dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständig ist.
Welches Recht findet Anwendung?
Bei der STEINER-Vision Versicherung findet deutsches Recht Anwendung.