Die Zahlung von Sterbegeld hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Umstände des Todes und die Art der abgeschlossenen Zusatzversicherung bestimmen die Leistung von Sterbegeld an die Hinterbliebenen.
Risiko- und Sterbegeldversicherung
- Ohne vorherige Gesundheitsprüfung abschließbar
- Versicherungslaufzeit ohne festgelegte Laufzeit
- Beitragsfreie Versicherungszeit ohne Einschränkung des Versicherungsschutzes
- Erhöhte Versicherungsleistung bei einem Unfalltod
- Zusatzleistung durch Überschussanteile und Gewinnbeteiligung
Lebensversicherung
- Leistet bei Todesfall und im Erlebensfall
- Überwiegend mit einer Gesundheitsprüfung verbunden
- Risikolebensversicherung ohne zusätzliche Überschussanteile
- Festgelegte Versicherungslaufzeit
- Leistung aus der Lebensversicherung ist steuerpflichtig
Unfallversicherung
- Gesetzliche Unfallkasse leistet nur bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit
- Leistung nur bei einem Tod durch Unfall
- Höhe der Versicherungsleistung gesetzlich festgelegt
- Private Unfallversicherung mit weltweitem Schutz und Schutz in der Freizeit
Rentenversicherung
- Leistet nur bei Bezug einer gesetzlichen Rente
- Leistung nur für direkte Angehörige in Form der Witwen- und Waisenrente
- 100 % der Rentenbezüge für den Zeitraum des Sterbevierteljahres
Kosten berechnen & Anbieter vergleichen
Welche Versicherung zur Hinterbliebenenvorsorge die günstigste ist, hängt von den Angaben des Versicherungsnehmers und dessen Bedürfnis an Risikovorsorge ab. Über den blau hinterlegten Button “Zum Versicherungsvergleich” gelangen Sie zum seiteninternen Tarifrechner. Dieser ermöglicht Ihnen den direkten Vergleich zahlreicher Anbieter und gibt Ihnen die Möglichkeit zum Onlineabschluss.
Sterbegeld der Unfallversicherung
Das Sterbegeld von der Unfallkasse wird nur dann an die Hinterbliebenen geleistet, wenn der Tod auf einem Unfall während der Arbeitszeit beruht. Darüber hinaus erfolgt eine Leistung durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn es sich um die Folgen einer berufsbedingten Krankheit handelt. Das Sterbegeld der Unfallkasse bezieht sich aber nicht auf die zu tragenden Bestattungskosten und hängt nicht mit dem letzten Verdienst des Verstorbenen zusammen.
Sterbegeld der Rentenversicherung
Das Sterbegeld von der Rentenversicherung steht den nächsten Angehörigen zu, wenn der Verstorbene bereits das Rentenalter erreicht hatte und eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, dann zahlt die Rentenversicherung das Sterbegeld nicht aus. Die gesetzliche Rentenversicherung orientiert sich bei der Zahlung des Geldes an die Hinterbliebenen an dem Sterbevierteljahr. Wenn der Bezug einer gesetzlichen Rente gegeben war, dann zahlt die Rentenversicherung für die Dauer von drei Monaten die Rente in voller Höhe an die nächsten Hinterbliebenen. Diese Leistung der Rentenversicherung wird nicht als Sterbegeld bezeichnet, sondern wird als Witwen- oder Waisenrente geleistet.
Leistung der Risikoversicherung
Im Gegensatz zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Sterbegeldversicherung eine Risikoversicherung. Genau genommen wird eine Sterbegeldversicherung oder eine Risikolebensversicherung als reine Risikoversicherung eingestuft. Beide Versicherungen haben den Grundsatz gemeinsam, dass ein definiertes Risiko abgedeckt werden soll. Die Risikolebensversicherung und die Sterbegeldversicherung sind Risikoversicherungen aufgrund der Definition des Versicherungsfalles. Beide Versicherungspolicen leisten dann die vereinbarte Zahlung, wenn der Tod des Versicherungsnehmers eintritt. Stellt man im Vergleich die Sterbegeldversicherung und die Risikolebensversicherung gegenüber, besteht der Hauptunterschied nicht in der Art des abgesicherten Risikos, sondern in der vereinbarten Versicherungssumme.
Leistung der Lebensversicherung
Die Lebensversicherung kann als reine Risikoversicherung oder aber als kapitalbildende Versicherung abgeschlossen werden. Bei einer Police dieser Art sind sowohl der Todesfall des Versicherungsnehmers als auch der Erlebensfall enthalten. Hier ist der Unterschied zwischen der Sterbegeldversicherung und der Lebensversicherung eindeutig. Die Sterbegeldversicherung wird nur in sehr wenigen Fällen mit einer festen Laufzeit und einem festen Auszahlungszeitpunkt abgeschlossen. Die Lebensversicherung dagegen wird mit einer festen Laufzeit abgeschlossen und zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer dieses Datum erlebt.
Quelle: Original Article