Steuerbefreiung für grüne Kfz-Kennzeichen: Was Sie wissen sollten

Grünes Kfz-Kennzeichen wegen Steuerbefreiung

In Deutschland gibt es neben den üblichen schwarzen Kennzeichen mit weißer Schrift auch grüne Nummernschilder. Diese fallen im Straßenverkehr weniger auf, da sie einer kleinen Gruppe von Fahrzeughalternn vorbehalten sind. Doch wer ein grünes Kennzeichen führt, genießt eine vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG).

So sieht ein grünes Kennzeichen aus

Das grüne Kennzeichen ähnelt den regulären Nummernschildern in fast allen Details. Es besteht aus dem Eurofeld am linken Rand, gefolgt von der Kreis- oder Stadtkennung, Stempel- und TÜV-Plakette sowie einer Reihe von Buchstaben und Zahlen. Die Maße des grünen Kennzeichens entsprechen denen des klassischen Eurokennzeichens (maximale Breite von 52 cm, maximale Höhe von 13 cm), der einzige Unterschied ist die grüne Schrift.

Grünes Kfz-Kennzeichen wegen Steuerbefreiung
So sieht ein grünes Kennzeichen aus

Welche Fahrzeuge dürfen ein grünes Kennzeichen führen?

Fast alle Fahrzeugtypen können ein grünes Kennzeichen erhalten, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Lediglich Krafträder und Busse sind von dieser Möglichkeit ausgenommen. In ländlichen Gebieten sind grüne Kennzeichen häufig an Traktoren oder anderen forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu finden. Auch Hunde- oder Pferdeanhänger dürfen ein grünes Kennzeichen haben, wenn sie ausschließlich für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Darüber hinaus sind grüne Kennzeichen auch für andere Anhänger zulässig.

Ein grünes Kennzeichen darf von folgenden Fahrzeugen geführt werden:

  • LKW
  • Wechselbrücken für den Container-Transport
  • LKW-Anhänger und -Auflieger
  • PKW
  • PKW-Anhänger und Wohnwagen
  • selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen
  • Stapler
  • Traktoren
  • forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte
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Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen

Ein grünes Kennzeichen kann nahezu jedem Fahrzeug erteilt werden, solange bestimmte Kriterien für die Steuerbefreiung erfüllt sind. Bestimmte eingetragene Hilfsorganisationen und Vereine dürfen beispielsweise für zweckgebundene Fahrzeuge ein grünes Nummernschild verwenden. Die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen für landwirtschaftliche Fahrzeuge sind nicht bundeseinheitlich, jedoch ist eine Mindestvoraussetzung die Bewirtschaftung einer Fläche von mehr als zwei Hektar. Auch Menschen mit Behinderung und Fahrzeuge von Schaustellern können ein grünes Kennzeichen beantragen. Zudem gibt es weitere Ausnahmen, wie beispielsweise für Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren (für Sportzwecke) oder Rettungsbooten.

Wie beantragt man ein grünes Kennzeichen?

Das grüne Kennzeichen kann bei der örtlichen Zulassungsbehörde beantragt werden. Dem Antrag muss eine Bestätigung der Steuerbefreiung beigefügt werden, die vom Finanzamt oder Zoll ausgestellt wird, da diese für die Kfz-Steuer zuständig sind. Folgende Unterlagen werden auf der Zulassungsstelle benötigt:

  • Bestätigung vom Finanzamt/Zoll
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsschein Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • Kennzeichen (falls keine Neuzulassung)
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis des Vertreters/der Vertreterin

Grünes Kennzeichen und Versicherung

Die Befreiung von der Kfz-Steuer bedeutet nicht, dass keine Versicherungspflicht besteht. Beim Anmelden eines Fahrzeugs mit grünem Kennzeichen muss zumindest eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen keine Versicherungspflicht besteht. Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen wären beispielsweise von der Pflichtversicherung befreit, solange sie ausschließlich für den Transport von Tieren verwendet werden. Es ist jedoch ratsam, dennoch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da Anhänger eigenständiger Gefährdungshaftung unterliegen.

Einschränkungen durch ein grünes Kennzeichen

Fahrzeug- und Anhängerbesitzer, die ein grünes Kennzeichen verwenden, müssen sich bewusst sein, dass sie strengen Auflagen unterliegen. Wird ein Fahrzeug oder Anhänger für einen anderen als den ursächlichen Zweck verwendet, begeht man einen Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz. Wer diese Einschränkungen nicht möchte, kann das Fahrzeug regulär mit einem schwarzen Kennzeichen anmelden. Dabei sind jedoch Steuer- und Versicherungspflicht zu beachten.

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