Steuerbescheid prüfen lassen: Tipps und Tricks

Steuerbescheid prüfen lassen: Tipps und Tricks

Laut einer Schätzung des Bundes für Steuerzahler sind ca. 30 Prozent aller Steuerbescheide fehlerhaft. Das bedeutet, dass es sich lohnen kann, den eigenen Steuerbescheid genauer unter die Lupe zu nehmen. Etwa zwei Drittel aller gegen Steuerbescheide erhobenen Einsprüche verlaufen erfolgreich und führen zu Steuerersparnissen. Um sicherzugehen, dass Ihr Steuerbescheid korrekt ist, sollten Sie die folgenden Schritte beachten.

Wie prüft man einen Steuerbescheid?

Zunächst sollten Sie Ihren Steuerbescheid selbst gründlich prüfen. Wenn Sie für die Erstellung Ihrer Steuererklärung eine handelsübliche Software oder ELSTER genutzt haben, ist eine Analyse Ihres Bescheids einfach möglich. Diese Programme berechnen ein vorläufiges Ergebnis Ihrer Steuererklärung, welches oft wie im endgültigen Steuerbescheid dargestellt wird. Dieses können Sie als Grundlage für den Abgleich heranziehen. Gibt es hier bereits deutliche Abweichungen oder Ungereimtheiten, lohnt es sich meist, den Bescheid erneut genauer zu überprüfen.

Zur erneuten Prüfung des Bescheids können Sie die Erklärungsformulare nutzen. Hier wird erläutert, warum bestimmte Posten der Werbungskosten oder Sonderausgaben vom Finanzamt nicht anerkannt oder gekürzt wurden. Oftmals fehlen nur bestimmte Nachweise oder Belege, die Sie nachreichen können.

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Zunächst sollten Sie Ihre generellen Angaben auf Richtigkeit prüfen:

  • Stimmen die Angaben zu Ihrer Person, Ihres Ehepartners und Ihre Steuernummer?
  • Wurde die korrekte Kirchenzugehörigkeit angegeben?
  • Stimmt die Bankverbindung?
  • Sind die Steuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklasse, Kirchensteuer, Freibetrag, Kinderfreibeträge) richtig vermerkt?

Wie hoch fällt der Steuerabzug aus?

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid im Detail analysieren, prüfen Sie als nächstes die Höhe der Steuer, die Ihnen vom Finanzamt erstattet oder vom Fiskus gefordert wird. Sollten Sie mehr Steuern gezahlt haben, als nötig, erkennen Sie das an dem Ausdruck “mithin sind zuviel entrichtet”. Vergleichen Sie auch Ihre Lohnsteuerbescheide vom Arbeitgeber. Schauen Sie, ob Ihre gezahlte Steuer (Lohnsteuer und Kirchensteuer) sowie der Solidaritätszuschlag korrekt ausgewiesen wurden. Gibt es Übertragungsfehler oder haben Sie zu viel Lohnsteuer gezahlt? Sind eventuelle vermögenswirksame Leistungen korrekt ausgewiesen?

Wurden die Einkünfte und Werbungskosten richtig berechnet?

Überprüfen Sie die Angaben zu Ihren Einnahmen. Sind die Einkünfte richtig ausgewiesen? Werfen Sie auch einen Blick auf Ihre Werbungskosten. Hier gilt es zu prüfen, ob das Finanzamt alle als Werbungskosten angegebenen Punkte akzeptiert hat. Achten Sie besonders darauf, dass der Arbeitnehmer Pauschbetrag i. H. v. 1000€ abgezogen wurde, falls Ihre Werbungskosten unter 1000 € liegen. Prüfen Sie auch, ob die Betreuungskosten für Ihre Kinder korrekt erfasst wurden.

Wurden alle Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge angerechnet?

Kontrollieren Sie, ob alle Aufwendungen für die Altersvorsorge angerechnet wurden. Schauen Sie, ob die Beiträge für Riesterverträge mit aufgenommen wurden.

Wurden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen anerkannt?

Überprüfen Sie, ob eventuelle Ausbildungskosten, Spenden und weitere Ausgaben richtig erfasst wurden. Kontrollieren Sie auch, ob eventuelle steuerfreie Leistungen korrekt ausgewiesen wurden.

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Falls Sie bereits inhaltliche Unstimmigkeiten in Ihrem Steuerbescheid entdeckt haben und an dessen Richtigkeit zweifeln, können Sie einen unserer Steuerberater oder Anwälte für Steuerrecht kontaktieren, um diesen überprüfen zu lassen.

Steuerbescheid prüfen

Was kann man tun, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist?

Wenn Sie Fehler vermuten oder sich derer sicher sind, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Falls Sie selbst einen Fehler gemacht oder etwas vergessen haben, bietet sich dahingegen ein Berichtigungsantrag bzw. ein Antrag auf eine schlichte Änderung an. Was Sie hierbei beachten müssen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Wann kann man eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand verlangen?

Es kann vorkommen, dass das Finanzamt Erläuterungen zum Steuerbescheid vergisst mitzuschicken oder die Rechtsbehelfsbelehrung nicht beigefügt ist. In solchen Fällen können Sie eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand verlangen. Auch falls Sie nachweisbar unverschuldet keinen Einspruch einlegen konnten, beispielsweise aufgrund von Krankheit, können Sie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erwirken. Lassen Sie sich von einem unserer Steuerberater oder spezialisierten Anwälte beraten.

Wann kann man Einspruch einlegen?

Sie können Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einlegen. Dies können Sie persönlich beim Amt, per Fax, Mail oder im ELSTER Portal tun. In Ihrem Einspruch sollten Sie den angefochtenen Bescheid eindeutig benennen und genauer erläutern. Geben Sie dabei Ihre Steuernummer oder Ihre Steuer-ID an. Das Finanzamt muss den angefochtenen Steuerbescheid zunächst vollziehen. Wenn Sie das verhindern möchten, können Sie eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, müssen Sie den geforderten Betrag vorerst nicht zahlen.

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Was bedeutet die Möglichkeit der Verböserung?

Wenn Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen, muss das Finanzamt eine erneute und vollständige Prüfung Ihrer Steuererklärung vornehmen. Dabei besteht die Möglichkeit einer “Verböserung”, d.h. der neue Steuerbescheid kann sich zu Ihrem Nachteil entwickeln. Das Finanzamt muss Sie jedoch auf diese Möglichkeit hinweisen und Ihnen Gründe für eine “Verböserung” nennen. Sie haben dann die Chance, sich zu möglichen Änderungen zu äußern und gegebenenfalls den Einspruch zurückzuziehen.

Welche Alternative gibt es? / Wann kann man einen Berichtigungsantrag stellen?

Wenn Sie keinen Einspruch einlegen möchten, können Sie auch einen Berichtigungsantrag stellen oder eine schlichte Änderung beantragen. Dabei wird nur eine Änderung in einem bestimmten Teil des Steuerbescheids vorgenommen, ohne dass der komplette Bescheid erneut geprüft wird. Ein solcher Antrag kann beispielsweise geboten sein, wenn Sie falsche Angaben entdeckt haben oder Werbungskosten vergessen wurden. Ein Antrag auf schlichte Änderung ist nicht an eine besondere Form gebunden und kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch eingereicht werden. Die einzige Bedingung ist, dass er vor Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist eingereicht wird.

Fazit: Steuerbescheid prüfen lassen

Es lohnt sich, seinen Steuerbescheid sorgfältig zu prüfen, denn Fehler kommen häufig vor. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids haben oder etwas unklar ist, empfehlen wir Ihnen, einen unserer zertifizierten Steuerberater oder Anwälte für Steuerrecht zu konsultieren. Die Experten auf yourxpert.de können Ihren Steuerbescheid schnell und unkompliziert überprüfen und gegebenenfalls einen Einspruch für Sie formulieren. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Geldbeutel nicht zu stark belastet wird. Steuern sparen kann so einfach sein!