Steuererklärung verpasst? – Welche Strafen drohen können!

Steuererklärung verpasst? – Welche Strafen drohen können!

Du hast deine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben? Das kann teuer werden! In diesem Artikel erfährst du, welche Strafen dir drohen können und wie du ihnen entgehen kannst.

Versäumniszuschlag, Zwangsgeld und Steuerschätzung

Das Finanzamt hat verschiedene Druckmittel zur Hand, um die Abgabe deiner Steuererklärung durchzusetzen, wenn du die regulären Fristen verpasst hast. Zunächst wirst du jedoch mit einem Erinnerungsschreiben des Finanzamts auf deine versäumte Abgabe hingewiesen.

Wenn du trotz mehrmaliger Aufforderung deine Steuererklärung immer noch nicht abgibst, wird dir ein Zwangsgeld angedroht. Kommt es erneut nicht zu einer Reaktion deinerseits, setzt das Finanzamt das Zwangsgeld fest. Spätestens jetzt solltest du deiner Pflicht nachkommen und deine Steuerunterlagen einreichen. Dadurch wird das Zwangsgeld aufgehoben, da der Grund dafür entfallen ist. Selbst eine unvollständige Steuererklärung mit fehlenden Belegen genügt in diesem Fall.

Alternativ kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen. Dabei entscheidet der Finanzbeamte, ob es effektiver ist, dich durch ein Zwangsgeld zur Abgabe zu bewegen oder die Steuer zu schätzen. Wenn du deine Steuererklärung nicht abgibst, kannst du davon ausgehen, dass diese Schätzung zu deinem Nachteil ausfällt. Die Verpflichtung zur Abgabe der eigenen Steuererklärung wird durch eine Schätzung nicht aufgehoben.

Darüber hinaus gibt es den Verspätungszuschlag, der mit dem Steuerbescheid festgesetzt wird. Er ist eine Strafe für eine verzögerte Abgabe. Je länger die Abgabefrist überschritten wurde, desto teurer wird es in der Regel. Die Höhe liegt im Ermessen des Finanzamts und kann bis zu zehn Prozent des Steuerbetrags, jedoch höchstens 25.000 Euro betragen. Werden fällige Steuern nicht nachgezahlt, fallen zusätzlich Zinsen an.

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Welche Bürger sind steuerpflichtig?

Für viele Menschen besteht eine Abgabepflicht zur Steuererklärung. Das betrifft zum Beispiel Rentner, deren Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Für Ledige liegt dieser bei 8.652 Euro im Jahr 2016, für Verheiratete bei 17.304 Euro. Die Einkünfte werden aus der Bruttorente abzüglich des Rentenfreibetrags und der Werbungskosten berechnet.

Aktive Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen haben. Ehepaare sind ebenfalls dazu verpflichtet, wenn ein Ehegatte nach Steuerklasse V besteuert wird oder wenn beide die Steuerklasse VI haben und von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslöhne beziehen. Außerdem betroffen sind Personen, die Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld, Betreuungsgeld oder Altersteilzeitzuschläge erhalten haben oder positive Einkünfte wie Mieteinkünfte von über 410 Euro im Jahr haben.

Steuerhinterziehung bei verspäteter Abgabe?

Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt eine verspätete Abgabe als Steuerhinterziehung werten. Dies ist der Fall, wenn du bewusst die Abgabefristen für die Steuererklärung missachtest, um die Steuernachzahlung hinauszuzögern. Neben den steuerlichen Nachteilen wie dem Verspätungszuschlag kann dies zu einer Geldstrafe führen. Allerdings geht das Finanzamt nicht in jedem Fall von Steuerhinterziehung oder einer Ordnungswidrigkeit aus.

Abgabefrist bis Jahresende verlängern

Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – empfiehlt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären in den meisten Fällen die Erstellung einer Steuererklärung. Nur wer eine Steuererklärung abgibt, kann auch alle gesetzlich vorgesehenen Steuervorteile nutzen. Wenn du dich nicht selbst mit dem Thema auseinandersetzen möchtest, solltest du dich von erfahrenen Spezialisten in den Lohi-Beratungsstellen beraten lassen. Professionelle Unterstützung erleichtert nicht nur das Leben, sondern verlängert automatisch die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung bis zum 31.12.2017.

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