Ihr habt sicherlich schon von der Dauerfristverlängerung gehört, aber wisst ihr auch genau, was das bedeutet und wie es funktioniert? In diesem Artikel werde ich euch alles Wichtige darüber erklären.
Wirkung der Dauerfristverlängerung
Die Dauerfristverlängerung ermöglicht es Unternehmern, die Fristen für die Abgabe ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat zu verlängern. Das Verfahren ist in den §§ 46 bis 48 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) geregelt.
Antragstellung
Seit dem 1. Januar 2011 muss der Antrag auf Dauerfristverlängerung elektronisch übermittelt werden, es sei denn, das Finanzamt erlaubt eine Abgabe in Papierform. Die elektronische Übermittlung ist verpflichtend, es sei denn, sie ist wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar.
Antragsfrist
Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss vor dem ersten Abgabetermin für die entsprechende Umsatzsteuer-Voranmeldung gestellt werden.
Zeitliche Wirkung der Dauerfristverlängerung
Solange das Finanzamt den Antrag nicht ablehnt, kann die beantragte Dauerfristverlängerung in Anspruch genommen werden. Der Antrag muss nicht jährlich wiederholt werden, da die Dauerfristverlängerung in der Regel für die folgenden Kalenderjahre gilt.
Besonderheiten für monatliche Voranmeldungen
Bei monatlichen Voranmeldungen muss eine Sondervorauszahlung auf die Steuer jedes Kalenderjahres entrichtet werden. Die Höhe der Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres. Die Sondervorauszahlung muss bis zum gesetzlichen Abgabetermin der ersten Voranmeldung des Kalenderjahres entrichtet werden.
Festsetzung eines Verspätungszuschlags
Wenn ein Unternehmer die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängert hat, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung verspätet berechnet, angemeldet oder entrichtet wird.
Sondervorauszahlung bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit
Je nachdem, ob der Unternehmer seine Tätigkeit im Laufe des vorangegangenen Kalenderjahres oder im laufenden Kalenderjahr aufgenommen hat, gelten spezielle Regelungen zur Berechnung der Sondervorauszahlung. In beiden Fällen muss die Sondervorauszahlung geschätzt werden.
Zahlung und Anrechnung der Sondervorauszahlung
Die Sondervorauszahlung muss bis zum 10. Februar des folgenden Kalenderjahres entrichtet werden. Sie wird bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Besteuerungszeitraums angerechnet.
Die Sondervorauszahlung während der Corona-Krise
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise gibt es steuerliche Erleichterungen, die es den betroffenen Steuerpflichtigen ermöglichen, Stundungen oder Anpassungen der Vorauszahlungen zu beantragen.
Dies waren die wichtigsten Informationen zur Dauerfristverlängerung bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Es ist ein nützliches Instrument, das es Unternehmern ermöglicht, ihre steuerlichen Verpflichtungen besser zu planen.