Steuerliche Absetzbarkeit von Rechtsschutzversicherungen

Steuerliche Absetzbarkeit von Rechtsschutzversicherungen

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Sie Ihre Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen können? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Versicherungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen und dadurch Steuern sparen können.

Kosten für den Rechtsschutz in der Steuererklärung angeben

Versicherungsprämien können je nach Art der Versicherung sehr hoch sein. Dennoch lohnt sich der Abschluss solcher Versicherungen für Sie und Ihre Familie, da sie wichtige Bereiche Ihres Lebens schützen. Neben der Rechtsschutzversicherung können auch Hausrat- und private Haftpflichtversicherungen sinnvoll sein. Zudem können Sie einige Kosten für Ihre Versicherungen in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen.

Insbesondere bei der Angabe Ihrer Rechtsschutzversicherungsprämien als “Werbungskosten” können Sie Ihre Ausgaben steuerlich mindern. Werbungskosten sind Kosten, die Ihnen als Verbraucher in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Zu den typischen Ausgaben gehören beispielsweise Fahrten zum Arbeitsplatz, Arbeitsmaterialien und Weiterbildungskosten.

Um sich gegen das Risiko eines Rechtsstreits mit Ihrem Arbeitgeber abzusichern, ist der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung sinnvoll. Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt erkennt in der Regel die Kosten für eine solche Police in vollem Umfang an. Problematisch ist jedoch die Anerkennung von Rechtsschutzversicherungen, die das Prozessrisiko für mehrere Lebensbereiche abdecken.

Ab welcher Höhe können Sie Werbungskosten absetzen?

Die Angabe der Prämien für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung in Ihrer Steuererklärung als Arbeitnehmer lohnt sich nur dann, wenn Ihre Ausgaben für Werbungskosten derzeit über 1.000 EUR im Jahr liegen. Ihr Finanzamt erkennt grundsätzlich einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.000 EUR als Ihre persönliche Belastung für Werbungskosten an, der automatisch Ihre steuerliche Last minimiert.

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Auf jeden Fall sollten Sie jedoch Ihre Rechtsschutzversicherung absetzen, wenn Ihre Werbungskosten die gültige Pauschale für das vergangene Jahr übersteigen. Machen Sie am besten eine Liste Ihrer verschiedenen Werbungskosten, um keine Ausgabe zu übersehen. Sie werden überrascht sein, wie schnell sich die Beträge summieren.

Welche Bestandteile einer Rechtsschutzversicherung sind für Arbeitnehmer nicht absetzbar?

Eine umfassende Rechtsschutzversicherung bietet in der Regel auch Schutz für Mieter und Verkehrsteilnehmer im Ernstfall. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Anwaltskosten für Beratung und weitere Schritte. Allerdings wird nur der Kostenanteil des Arbeitsrechtsschutzes als Werbungskosten anerkannt.

Bereiche wie Ihr Mietverhältnis, Ihre normale Teilnahme am Straßenverkehr, ein Unfall auf der Skipiste oder anwaltliche Beratung für Ihre Vorsorgevollmacht gehören zu Ihrer Privatsphäre. Daher sind die Aufwendungen für einen Rechtsschutz, der diese Bereiche betrifft, nicht beruflich bedingt. Weitere Ereignisse, die nur den Privatrechtsschutz umfassen, sind Streit um einen Kindergartenplatz, Schmerzensgeld nach einem Sportunfall, Maulkorbzwang für einen kleinen Hund oder eine Entschädigung für einen verdorbenen Urlaubstag.

Rechtsschutzversicherung absetzen für Selbständige

Für selbständige Unternehmer gibt es einen umfassenden Rechtsschutz, da ein Mietvertrag über Gewerberäume, die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Firmenwagen und viele andere Aspekte des Unternehmerlebens zu 100 % beruflich bedingt sind. Der Sachbearbeiter im Finanzamt erkennt diese Aufwendungen als absetzbare Betriebsausgaben an.

Dennoch können auch Freiberufler, Gewerbetreibende und andere selbständige Unternehmer eine Police für ihren privaten Rechtsschutz haben. Wie bei jedem Arbeitnehmer sind die Beträge für diese Versicherung nicht steuerlich absetzbar, da die Absicherung gegen private Prozessrisiken nicht beruflich motiviert ist.

Werbungskosten in der Steuererklärung korrekt angeben

Um Ihre Rechtsschutzversicherung absetzen zu können, müssen Sie die Kosten in der richtigen Rubrik in den Formularen des Finanzamtes angeben. Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt ist nicht verpflichtet, fehlerhafte Angaben zu korrigieren. Die volle Höhe Ihrer Beiträge für den beruflich bedingten Arbeitsrechtsschutz wird Ihnen anerkannt, wenn Sie die Kosten im Formular N in der Zeile “Weitere Werbungskosten Sonstiges” eintragen.

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Für selbständige Unternehmer sind die Kosten für einen umfassenden Rechtsschutz Teil der Betriebsausgaben. Entsprechend listen Sie diese Ausgaben in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf und tragen sie im Vordruck Anlage EÜR des Finanzamtes ein.

Fazit

Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht nur Ihren finanziellen Schutz gewährleisten, sondern Ihnen auch Steuervorteile verschaffen. Indem Sie Ihre Versicherungskosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, können Sie Ihre steuerliche Belastung reduzieren. Denken Sie jedoch daran, die Kosten in der richtigen Rubrik anzugeben und nur die Kosten für den beruflichen Rechtsschutz anzusetzen. So können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung optimal nutzen und Steuern sparen.

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