Steuern sparen mit der freiwilligen Krankenversicherung

Steuern sparen mit der freiwilligen Krankenversicherung

Du bist Mitglied einer freiwilligen Krankenversicherung? Dann hast du die Möglichkeit, den Beitrag über deine Einkommenssteuererklärung abzusetzen. Und das in einem viel größeren Umfang als noch vor einigen Jahren. Durch das Bürgerentlastungsgesetz hast du jetzt die Möglichkeit, den Beitrag zur Krankenversicherung teilweise vollständig von der Steuer abzusetzen.

Bisherige Regelung

Bis zum 31. Dezember 2009 konntest du den Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung nur sehr eingeschränkt von der Steuer absetzen. Doch seit dem 1. Januar 2010 wurde dies durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geändert. Der Beitrag zur Krankenversicherung kann nun teilweise über die Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Was kannst du absetzen?

Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs kannst du den Beitrag zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Dabei bezieht sich der Begriff “Basiskrankenversicherung” in der Regel auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. In den meisten Fällen entspricht dies dem 100-prozentigen Beitragssatz zur GKV.

Auch Familienangehörige berücksichtigen

Nicht nur dein eigener Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, sondern auch die Beiträge für die Krankenversicherung deines Ehepartners oder deiner Kinder. Es können auch Aufwendungen für die Krankenversicherung von unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt werden. Die neuen Regelungen bieten also viele Möglichkeiten, um als Mitglied der freiwilligen Krankenversicherung von Steuervorteilen zu profitieren.

Was nicht absetzbar ist

Allerdings gibt es auch Posten in der freiwilligen Krankenversicherung, die sich nicht von der Steuer absetzen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Wahlleistungen oder Zusatzversicherungen, die über das Niveau der Basisversorgung hinausgehen.

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Wie werden die Beiträge eingetragen?

Der Beitrag zur Krankenversicherung kann seit dem 1. Januar 2010 steuerlich geltend gemacht werden. In der Steuererklärung trägst du die Aufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung in der Anlage “Vorsorgeaufwand” ein. Im Mantelbogen zur Steuererklärung musst du lediglich angeben, dass die Anlage “Vorsorgeaufwand” Daten enthält.

In der Anlage “Vorsorgeaufwand” sind unter anderem folgende Zeilen relevant:

  • Zeile 12: gezahlter Beitrag zur Krankenversicherung
  • Zeile 13: eventuell angefallener Zusatzbeitrag der GKV
  • Zeile 15: die von dir geleisteten Beiträge zur Pflegeversicherung
  • Zeile 16: von der Krankenversicherung erstattete Beiträge

Zusätzlich musst du die Beitragsbestandteile für den von dir gewählten Wahltarif oder eventuell abgeschlossene Zusatzversicherungen erfassen.

Nutze die Möglichkeit, deinen Krankenversicherungsbeitrag steuerlich abzusetzen, und beachte dabei die maximal abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen (1.900 EUR mit Arbeitgeberanteil; 2.800 EUR ohne zusätzlichen Arbeitgeberanteil).

Mit der freiwilligen Krankenversicherung kannst du also nicht nur deine Gesundheit absichern, sondern auch Steuern sparen!

Steuern sparen
Mit der freiwilligen Krankenversicherung kannst du Steuern sparen.

Steuererklärung
Trage die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung in der Steuererklärung ein.