Mit einer Lebensversicherung kannst du nicht nur deine Familie finanziell absichern, sondern auch Kapital aufbauen. Im Notfall hast du die Möglichkeit, die Versicherung vorzeitig zu kündigen oder zu verkaufen. Allerdings gibt es für Lebensversicherungen verschiedene steuerliche Regelungen.
Kurz & knapp
- Beiträge für Risiko-Lebensversicherungen können abgesetzt werden. Bei Kapital-Lebensversicherungen ist das nur bei Verträgen bis 2005 möglich.
- Auf den Auszahlungsbetrag einer Kapital-Lebensversicherung musst du Abgeltungssteuer zahlen. Alt-Verträge können jedoch komplett steuerfrei bleiben.
- Auf Auszahlungen von Risiko-Lebensversicherungen müssen Erben gegebenenfalls Erbschaftssteuer zahlen.
Kann ich Beiträge für die Lebensversicherung absetzen?
Die Berücksichtigung einer Lebensversicherung in der Steuererklärung hängt von der Art der Versicherung ab. Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen, wie zum Beispiel Risiko- und Kapital-Lebensversicherungen. Beide Arten gehören zu den Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung angegeben werden. Es gelten jedoch unterschiedliche Regelungen.
Risiko-Lebensversicherung
Bei einer Risiko-Lebensversicherung wird eine Versicherungssumme nur im Todesfall ausgezahlt. Dies wird oft genutzt, um die Familie finanziell abzusichern.
- Die Beiträge zur Risiko-Lebensversicherung können bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden.
- Die Hinterbliebenen müssen den Auszahlungsbetrag im Todesfall nicht versteuern, solange er unter ihrem Freibetrag bei der Erbschaftssteuer liegt.
Kapital-Lebensversicherung
Eine Kapital-Lebensversicherung beinhaltet neben einer Leistung im Todesfall auch einen Sparanteil, der zum Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird. Dadurch kann Kapital aufgebaut werden. Die Kapitalleistung setzt sich aus dem Sparanteil und den erwirtschafteten Beiträgen des Versicherungsunternehmens zusammen.
- Für die Steuererklärung ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei der Kapital-Lebensversicherung entscheidend.
- Beiträge für Verträge, die bis 2005 abgeschlossen wurden, können in der Steuererklärung abgesetzt werden.
- Beiträge für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, können nicht abgesetzt werden. Das Finanzamt greift dann auf das ersparte Geld zu.
Wie gebe ich Beiträge für die Lebensversicherung in der Steuererklärung ein?
Beiträge für Risiko-Lebensversicherungen gibst du bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung an. Möchtest du Beiträge für Kapital-Lebensversicherungen absetzen, ist das nur bei Verträgen möglich, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Auch diese trägst du dann bei den Sonderausgaben ein.
In WISO Steuer wählst du deine Lebensversicherung unter “Allgemeine Angaben > Übrige abzugsfähige Versicherungen > Risiko-Lebensversicherung/Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht” aus. Das Programm gibt dir außerdem Tipps, welche Versicherungen du noch absetzen kannst und wo sonst noch Sparpotenzial steckt, um die maximale Steuerrückerstattung zu erhalten.
Auszahlung: Wie werden Lebensversicherungen besteuert?
Die steuerliche Behandlung von Kapital-Lebensversicherungen hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Neu-Verträge: Abschluss nach 2005
Wenn du deinen Vertrag ab dem 01.01.2005 abgeschlossen hast, musst du deine Auszahlung versteuern. Die Auszahlung der Kapital-Lebensversicherung wird steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen betrachtet. Besteuert wird der Ertragsteil, also die Differenz zwischen der ausgezahlten Leistung und der Summe der gezahlten Beiträge (dein Gewinn).
Darauf musst du 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen, zuzüglich Solidaritätszuschlag (Soli) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Normalerweise informiert das Versicherungsunternehmen das Finanzamt über die fälligen Steuern und behält sie automatisch ein.
In bestimmten Fällen kann der Ertrag jedoch nur zur Hälfte besteuert werden. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Die Versicherung muss mindestens 12 Jahre laufen.
- Die Auszahlung erfolgt einmalig nach der Vollendung des 62. Lebensjahres.
- Der Todesfallschutz beträgt mindestens 50 Prozent der Beitragssumme.
Um von der halbierten Besteuerung zu profitieren, musst du jedoch aktiv werden und deine Steuererklärung abgeben. In der Regel behält die Versicherung die Abgeltungssteuer auf den gesamten Ertrag ein. Wenn du dein Geld zurückbekommen möchtest, solltest du unbedingt die Steuererklärung abgeben.
Alt-Verträge: Abschluss vor 2005
Wenn du deinen Vertrag für die Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen hast, kann die Auszahlung in bestimmten Fällen komplett steuerfrei sein. Deine Versicherung muss dabei bestimmte Kriterien erfüllen.
Wenn du den Versicherungsbetrag als monatliche Rente anstelle einer Einmalzahlung auszahlen lässt, musst du den Ertragsanteil versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils hängt davon ab, in welchem Alter du in Rente gehst.
Bei Risiko-Lebensversicherungen müssen die Hinterbliebenen keine Abgeltungssteuer zahlen. Es kann jedoch Erbschaftssteuer anfallen, abhängig von der Höhe der Auszahlungssumme und dem Verwandtschaftsgrad. Nahe Verwandte profitieren von großzügigen steuerlichen Freibeträgen. Die Höhe der Steuer wird auch durch die Erbschaftssteuer-Steuerklassen bestimmt.
Verkauf und Kündigung der Lebensversicherung
Kündigung der Risiko-Lebensversicherung
Wenn du deine Risiko-Lebensversicherung kündigen möchtest, beachte, dass es dafür keinen Rückkaufswert seitens der Versicherung gibt. Bereits geleistete Beiträge werden dir nicht erstattet.
Kündigung der Kapital-Lebensversicherung
Wenn du deinen Vertrag auflösen möchtest, kannst du ihn kündigen. Dabei spricht man von einem Rückkauf durch die Versicherung. Der Versicherungsvertrag wird an den Versicherer zurückgegeben und du erhältst einen Rückkaufswert für deinen Sparanteil.
In der Regel erhältst du jedoch erst nach einer bestimmten Laufzeit der Versicherung eine Auszahlung. Vorher werden die Beiträge zur Deckung der Kosten der Versicherung verwendet. Folgende Bedingungen gelten:
- Wenn du mehr ausbezahlt bekommst, als du eingezahlt hast, muss die Differenz (Gewinn) versteuert werden.
- Wenn du die Kriterien für die halbierte Besteuerung erfüllst, kannst du das Geld über die Steuererklärung zurückbekommen.
Lebensversicherung verkaufen: Wichtige steuerliche Aspekte
Risiko-Lebensversicherungen können nicht verkauft werden, da sie nicht kapitalbildend sind und eine Auszahlung nur im Todesfall erfolgt.
Auch wenn die Laufzeit noch nicht abgelaufen ist, hast du die Möglichkeit, deinen Vertrag an Dritte zu verkaufen. Der Käufer führt den Vertrag dann weiter und zahlt die Beiträge bis zum Ende der Laufzeit. Am Ende erhält er die Auszahlung. Du kannst deine Lebensversicherung auf dem sogenannten Zweitmarkt verkaufen, insbesondere wenn das Versicherungsunternehmen beim Rückkauf weniger zahlt als ein gewerblicher Käufer.
Die steuerliche Behandlung von Versicherungsverkäufen wird ebenfalls in Alt- und Neuverträge unterteilt. Bei einer Lebensversicherung, die nach 2005 abgeschlossen wurde, musst du Steuern auf den Differenzbetrag zwischen dem Verkaufspreis und den eingezahlten Beiträgen (25 Prozent Abgeltungssteuer, plus Soli und Kirchensteuer) zahlen.
Bei einem Alt-Vertrag musst du beim Verkauf keine Steuern zahlen, sofern du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Der Vertrag wurde vor 2005 abgeschlossen.
- Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre.
- Der erste Beitrag wurde bis zum 31.03.2005 gezahlt.
- Beiträge wurden mindestens 5 Jahre lang eingezahlt.
- Die Auszahlung des Versicherungsbetrags erfolgt vollständig auf einmal.
- Die eingezahlten Beiträge machen mindestens 60 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme aus.
Das Finanzamt wird immer über den Verkauf informiert, daher gibt es keine Möglichkeit, die Steuer zu umgehen. Du musst dich jedoch selbst um die Steuer kümmern. Vergiss nicht, deinen Sparerfreibetrag einzutragen. Mit diesem sinkt die zu zahlende Steuer um 801 Euro bei Singles und 1.602 Euro bei Verheirateten.
Wenn du Verluste durch den Rückkauf oder Verkauf deiner Lebensversicherung erleidest, kannst du diese in deiner Steuererklärung angeben. Beachte jedoch, dass Verluste aus Kapitalvermögen nur mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden können. Wenn du andere Kapitalerträge hast, kannst du den Verlust damit verrechnen und die zu zahlende Steuer verringern. Verluste können über die Steuererklärung in Folgejahre mitgenommen werden, wenn es keine Gewinne gibt.